VL mit Arbeitnehmersparzulage Ehepaar, Finvesto + Bausparer, Doppelte Förderung

  • Hallo Leute,


    ich hab gerade den Artikel unter

    Arbeitnehmersparzulage beantragen - Zuschuss vom Staat

    gelesen und bin jetzt etwas verwirrt.


    Unter Punkt 3 steht folgendes:

    Bist Du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann könnt Ihr auch gemeinsam ansparen. Damit Ihr beide die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage bekommt, reicht ein Vertrag aus (Fünftes Vermögensbildungsgesetz, § 3). Das gilt allerdings nur für Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, beispielsweise für Aktienfonds.


    Daraus würde ich schließen, dass ich für mich und meinen Ehepartner ein Depot bei Finvesto mit ETF einrichten kann, jeder von uns pro Jahr 400 Euro einzahlt und wir anschließend 160 Euro Sparzulage jährlich einstreichen.


    Beim Bausparen ist die Voraussetzung zur vollen Gewährung der Sparzulage nach Punkt 4, dass jeder Arbeitnehmer einen eigenen Bausparvertrag hat und diesen selbst bis zur höchsten geförderten Sparsumme (470 Euro) bespart und wir anschließend 86 Euro Zulage erhalten.


    Damit wäre ich nach meinem Verständnis insgesamt also bei zwei Bausparverträgen + ein Depot bei Finvesto, in das jeder von uns einzahlt. Also drei Verträgen.


    Unter Punkt 4 "Doppelte Förderung beantragen" des Artikels steht jedoch folgendes:

    "Um die doppelte Arbeit­nehmer­spar­zu­lage als Partner zu bekommen, benötigt Ihr jeweils zwei eigene Verträge, insgesamt also vier."


    Hab ich hier einen Denkfehler?

    Wir könnten so insgesamt 246 Euro Arbeitnehmersparzulage für das eine Depot und die zwei Bausparverträge erhalten, was dem Maximum der Zulage entspricht, richtig?


  • Umgedreht ist es richtig:

    §3 (1) sagt ein Vertrag für zwei reicht .

    Aber "Dies gilt nicht für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen auf Grund von Verträgen nach den §§ 5 bis 7."

    § 5 ist aber § 5 Wertpapier-Kaufvertrag



    Also gemeinsamer Bausparer + 2 Fondspläne.

  • Hoffe es ist okay wenn ich hier nachfrage:


    Muss der Bausparvertrag dann auf beide Namen laufen?

    Meine Frau hat einen, ich aber nicht.

  • Hoffe es ist okay wenn ich hier nachfrage:


    Muss der Bausparvertrag dann auf beide Namen laufen?

    Meine Frau hat einen, ich aber nicht.

    Muss nicht, kann.

    Beide können jeweils ihre VL in den Einzelvertrag einzahlen.
    VL Bescheinigung lautet dann über über die gesamte VL Einzahlungen des Jahres und wird über die Steuererklärung geprüft und genehmigt.