Hallo Leute,
ich hab gerade den Artikel unter
Arbeitnehmersparzulage beantragen - Zuschuss vom Staat
gelesen und bin jetzt etwas verwirrt.
Unter Punkt 3 steht folgendes:
Bist Du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann könnt Ihr auch gemeinsam ansparen. Damit Ihr beide die Arbeitnehmersparzulage bekommt, reicht ein Vertrag aus (Fünftes Vermögensbildungsgesetz, § 3). Das gilt allerdings nur für Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, beispielsweise für Aktienfonds.
Daraus würde ich schließen, dass ich für mich und meinen Ehepartner ein Depot bei Finvesto mit ETF einrichten kann, jeder von uns pro Jahr 400 Euro einzahlt und wir anschließend 160 Euro Sparzulage jährlich einstreichen.
Beim Bausparen ist die Voraussetzung zur vollen Gewährung der Sparzulage nach Punkt 4, dass jeder Arbeitnehmer einen eigenen Bausparvertrag hat und diesen selbst bis zur höchsten geförderten Sparsumme (470 Euro) bespart und wir anschließend 86 Euro Zulage erhalten.
Damit wäre ich nach meinem Verständnis insgesamt also bei zwei Bausparverträgen + ein Depot bei Finvesto, in das jeder von uns einzahlt. Also drei Verträgen.
Unter Punkt 4 "Doppelte Förderung beantragen" des Artikels steht jedoch folgendes:
"Um die doppelte Arbeitnehmersparzulage als Partner zu bekommen, benötigt Ihr jeweils zwei eigene Verträge, insgesamt also vier."
Hab ich hier einen Denkfehler?
Wir könnten so insgesamt 246 Euro Arbeitnehmersparzulage für das eine Depot und die zwei Bausparverträge erhalten, was dem Maximum der Zulage entspricht, richtig?