Kaputte Geräte wegen einem Stromausfall

  • Hallo zusammen,


    angenommen, in einem Mehrfamilienhaus, in dem man zu Miete wohnt an der Stromleitung gearbeitet wird.


    Bei diesen Arbeiten läuft etwas schief und dies verursacht einen kurzfristigen Stromausfall aufgrund einer Stromüberspannung.


    Dadurch gehen bei vielen Mietern mehrere Geräte kaputt.


    Ein Mitarbeiter der Firma, die an der Leitung gearbeitet hat, kommt zu den Mietern, fragt die, ob irgendetwas kaputt gegangen ist und macht Fotos der kaputten Geräte. Er sagt dann, dass deren Versicherung sich bei den Mietern melden würde.


    Die Versicherung meldet sich dann irgendwann. Ein Mitarbeiter der Versicherung kommt und macht wieder Fotos der kaputten Geräte und sagt einem Mieter, er leitet das weiter und was die den Geschirrspüler betrifft, der Mieter müsste sich selbst darum kümmern, dass ein Elektriker kommt, und einen Kostenvoranschlag für einen Austausch oder eine Reparatur macht und der Mieter müsste diesen dann dem Vermieter schicken, der den dann wiederum der Firma / dem Schadensverursacher weiterleitet und der dann diesen widerum der Versicherung weiterleitet.


    Ein Elektriker ist dann im Auftrag des Mieters gekommen und kurz danach einen Kostenvoranschlag zum Austausch gegen einen neuen Geschirrspüler erstellt. In diesem hat er erwähnt, dass das Gerät irreparabel ist.


    Der Mieter schickt dann den Kostenvoranschlag dem Vermieter, dieser meldet sich aber zurück und teilt die Mail des Schadensverursacher mit, sodass der Mieter ihm direkt schreiben muss.


    Der Mieter macht das und dann meldet sich der Schadensverursacher zurück und sagt, dass das Ganze über die Versicherung läuft und der Vermieter daher direkt die Versicherung anschreiben sollte. Der Mieter findet im Internet die Mail des Versicherers und mach das.


    Gleichzeitig schreibt aber der Mieter dem Schadensversacher, dass den Schaden bei ihm nicht die Versicherung verursacht hat und das außerdem nicht die Versicherung des Mieters ist und zudem die Versicherung meinte, dass der Kostenvoranschlag an den Schadensverursacher gehen soll, sodass er sich um die Weiterleitung an die Versicherung kümmert.


    Der Schadensverursacher entschuldigt sich darauf und leitet den Kostenvoranschlag weiter.


    Dann vergeht eine Woche danach, wobei insgesamt zu dem Zeitpunkt schon 2 Monate vergangen sind seit der Geschirrspüler kaputt gegangen ist, weswegen das ganze Geschirr manuell gewaschen werden muss, wodurch die Zeit und Energie verloren gehen.

    Wobei wegen der anderen kaputten Geräte ebenfalls keine Rückmeldung erfolgte.


    Kann der Mieter nun dem Schadensverursacher eine Frist zur Überweisung des im Kostenvoranschlag angegebenen Betrages setzen und bei deren Überschreitung den Austausch einleiten? Gibt es dann einen Weg, wie man am effizientesten den Schadensverursacher zur Erstattung bringen könnte?

    Was ist, wenn dann irgendwann die Veesicherung entscheidet, dass die im Kostenvoranschlag angegebenen Kosten unangemessen sind, da gegen ein absolut neues Gerät ausgetauscht wurde?


    Was wäre überhaupt die beste Vorgehensweise des Mieters in dieser Situation?


    Danke

  • Hmm, interessante Frage.

    Ich denke, ich hätte gleich einen neuen Geschirrspühler gekauft. Selbst wenn die Versicherung nicht zahlen sollte bräuchte ich den ja.

    Ansonsten dürfte Euer Vertragspartner in erster Linie der Vermieter sein, ihr habt den Techniker ja nicht beauftragt. Aber vermutlich entsteht weniger Reibung, wenn es möglich ist, das direkt mit dem Elektriker zu klären. Die Versicherung des Handwerkers, den Euer Vermieter beauftragt hat, ist aber dann wirklich zu weit weg um mit der was direkt regeln zu wollen.

    Die Frage ist, gegen wen Du jetzt einen Anspruch hast, den Du durch Setzen einer Frist durchsetzen willst und ich vermute das wird rein rechtlich der Vermieter sein.

  • Angenommen, ich bräuchte eine rechtliche Beratung. Dann würde ich mich an einen Anwalt wenden und mich lieber nicht auf Tipps aus einem Finanzforum verlassen. Der Anwalt könnte dann den Sachverhalt aufklären und würde vermutlich erst einmal fragen, wem die Spülmaschine gehört. Allerdings kann man natürlich nicht mit einem hypothetischen Szenario ("angenommen...") zu einem Anwalt gehen.


    Abgesehen davon kann jeder eine Frist setzen, dazu braucht es Stift, Papier und ggf. eine Briefmarke. Ob der andere die Frist einhält, hat in der Regel wenig mit Gesetzen zu tun.

  • Hmm, interessante Frage.

    Ich denke, ich hätte gleich einen neuen Geschirrspühler gekauft. Selbst wenn die Versicherung nicht zahlen sollte bräuchte ich den ja.

    Ansonsten dürfte Euer Vertragspartner in erster Linie der Vermieter sein, ihr habt den Techniker ja nicht beauftragt. Aber vermutlich entsteht weniger Reibung, wenn es möglich ist, das direkt mit dem Elektriker zu klären. Die Versicherung des Handwerkers, den Euer Vermieter beauftragt hat, ist aber dann wirklich zu weit weg um mit der was direkt regeln zu wollen.

    Die Frage ist, gegen wen Du jetzt einen Anspruch hast, den Du durch Setzen einer Frist durchsetzen willst und ich vermute das wird rein rechtlich der Vermieter sein.

    Hallo marned alias Asis2013 ,


    mit dem Tipp von itschytoo kommst du sicher schon weiter. Was ist mit der eigenen Hausratversicherung? Hast du die schon kontaktiert?

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt