Reverse-Charge-Verfahren

  • Liebes Forum,


    ich habe vor einigen Wochen Werbung für mein YouTube-Video über Google Ads geschaltet, und auf der Rechnung steht etwas über das Reverse-Charge-Verfahren bezüglich der Umsatzsteuer, dass die Umsatzsteuer gemäß Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EC des Rates vom Empfänger zu erfassen ist. Ich bin mir unsicher, ob ich als Privatperson dem Finanzamt irgendetwas melden muss. Ich bin Student und musste bisher noch nie eine Steuererklärung abgeben.


    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

  • Wenn du regelmäßig Werbeeinnahmen erzielst, bist du Gewerbetreibender und nicht "Privatperson". Natürlich ist das steuerpflichtiges Einkommen und je nach Höhe kann auch Gewerbe- oder Umsatzsteuer fällig werden. Google meldet die Zahlungen übrigens nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz an das Bundeszentralamt für Steuern und die teilen es deinem Wohnsitzfinanzamt mit. Also mach' lieber gleich von dir aus eine Steuererklärung. Wenn das Finanzamt die Erklärung anmahnen muss, fallen auch noch zusätzlich Säumniskosten an.

  • Hallo Susdon,

    ich bin auch gerade mit dem Finanzamt in der Korrespondenz, weil Youtube Einnahmen nicht versteuert werden, auch wenn es schwer zu glauben ist.

  • Etwas mehr Kontext wäre super. Wenn du als Privatperson ein Video über die Geburtstagsfeier deiner Oma beworben hast, dann kannst du entspannt an die Sache herangehen. Ich glaube aber nicht, dass es hier um deine Oma geht.

  • Bis 410€ pro Jahr fallen keine extra Steuern an, wenn man noch einen Hauptberuf ausübt. Das gilt dann als sogenante nebeneinkünfte. Und muss in jedem fall in der Steuererklärung als selbständige Tätigkeit angegeben werden.

    Beachte als einnahmen zählen hier auch sachpreise bspw. Wenn du ein paar Schuhe von einem sponsor bekommst.


    Mehr erfährst du bei deinem Steuerberater, auch wie du Anschaffungen für die neben Tätigkeit absetzen kannst.

  • Also, das Finanzamt hat mir bereits eine große Erstattung geschickt, weil ich meine Youtube Einnahmen bis jetzt einfach zu meinen Einnahmen aus meiner Selbständigkeit gerechnet habe und dann alles versteuert habe. Demnach werden Youtube Einnahmen und es ging hier um wesentlich mehr als 410,- nicht versteuert. Mich interessiert selbst, wieso das so ist. Ich vermute, dass die Zahlungen bereits in Dublin (da kommen die Zahlungen her) versteuert wurden?

  • Hallo,


    bitte nicht alles in einen Topf werfen!


    Dem Fragesteller ging es zuerst um das Reverse-Charge-Verfahren. Da Google die Rechnungen im Gutschriftsverfahren erstellt, ist Google auch der Rechnungsempfänger und muss sich um die Umsatzversteuerung kümmern. Je nach dem eigenen Umsatzsteuer-Status müssen diese Umsätze und die theoretisch darauf entfallende Umsatzsteuer aber ggf. gemeldet werden.


    Die Erlöse selbst fließen aber in die EÜR ein und erhöhen den Gewinn. Auf diesen Gewinn könnte jetzt wiederum Gewerbesteuer anfallen.


    Sollte man sich als Unternehmer Teile dieses Gewinnes auszahlen, kann es noch zur Einkommensteuer führen.


    Hinzu kommen diverseste Sonderregelungen, welche das soeben beschriebene Vorgehen gar nicht benötigen, zum Beispiel die beschriebene Nebentätigkeit.


    Daher hat Thebat Recht, mit den vorgelegten Angaben kann man leider nichts anfangen.


    Die Aussage das YouTube-Einnahmen nicht zu versteuern sind, ist in dieser Pauschalität aus meiner Sicht aber falsch.