unbegreifliches Verhaltens des Finanzamts Hamurg-Altona - was kann man machen

  • Folgende Situation:

    Durch falsche Versprechungen der Sparkasse 2007 (Ansprüche gegen Vermittler also verjährt) in einen Schiffsfonds gelockt worden, 5 von 6 Schiffen inzwischen pleite, später (nach Pleite der ersten 4 Schiffe) als Mitglieds des Beirats gewählt worden, Beiratsvergütung von den verbliebenen 2 Schiffsgesellschaften ordnungsgemäß ans Betriebsfinanzamt gemeldet, von dort ans Wohnsitzfinanzamt gemeldet und ordnungsgemäß versteuert. Nach Pleite des 5. Schiffes schätzt Betriebsfinanzamt für diese Gesellschaft mangels Steuererklärung Einnahmen, setzt dabei eine infolge der Insolvenz gar nicht mehr erhaltene Beiratsvergütung willkürlich fest und meldet eine nicht vorhandene Einnahme ans Wohnsitzfinanzamt des ehemaligen Beirats, das diese Mitteilung übernimmt und für den irrealen Betrag Einkommensteuer festsetzt. Das Betriebsfinanzamt sagt, mangels Einspruch der insolventen Gesellschaft gegen die Schätzung könne die Mitteilung ans Wohnfinanzamt nicht abgeändert werden. Ich soll also für nicht vorhandene Einnahmen Steuern zahlen, ohne dagegen was tun zu können. Kann das sein:?:

  • Klingt gemein und ungerecht, erscheint mir aber plausibel.


    Die Steuererklärung der Gesellschaft kannst Du nicht anfechten und Dein Finanzamt übernimmt die Daten des Betriebsfinanzamtes.

  • Für Versäumnisse oder Fehler im Zusammenhang mit den Steuererklärungen der Gesellschaft kann evtl. der Insolvenzverwalter haftbar gemacht werden.

  • Nochmals der Hinweis: Die - aufgrund irrationalen Verhaltens der

    Helaba, die zuerst die Zustimmung zum Abschluß eines geplanten Chartervertrags und dann die weitere Inanspruchnahme der Dockungsreserve verweigert und damit die Reederei zur Stellung eines Insolvenzantrags für die Schiffsgesellschaft gezwungen hatte - in Insolvenz geratene Gesellschaft hat keine Steuererklärung abgegeben. Diese hat sich der Finanzbeamte selbst zurechtgebastelt. Bezüglich des reinen Betriebsergebnisses handelt es sich wegen der Vielzahl der Gesellschafter um einstellige Euro-Beträge. Darf der Finanzbeamte aber zulasten eines Beiratsmitglieds, dem er keinerlei rechtliches Gehör gewährt hatte, einen Phantasiebetrag als Beiratsvergütung ansetzen und den als tatsächlich ausbezahlt fingieren, obwohl die Gesellschaft nichts ausgezahlt hat? Ist das mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar und steht der Bürger dem ohne Möglichkeit eines Rechtsmittels machtlos gegenüber?

  • Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Mehrfach Beiratsvergütung erhalten und einmal nicht, aber trotzdem besteuert. Also insges. mit Nullsummenspiel herausgekommen. Ist doch OK. Hatte auch so einen Schiffsfonds. Auch da wurden Beiräte berufen, bestens bewirtet und vergütet. Einen Bericht für die Anleger haben die nie erstellt oder kritische Fragen gestellt. An Diskussionen im Anlegerforum haben sie sich auch nicht beteiligt. Ergebnis für die Anleger: Außer Spesen nix gewesen

  • Nochmals der Hinweis: Die - aufgrund irrationalen Verhaltens der

    Helaba, die zuerst die Zustimmung zum Abschluß eines geplanten Chartervertrags und dann die weitere Inanspruchnahme der Dockungsreserve verweigert und damit die Reederei zur Stellung eines Insolvenzantrags für die Schiffsgesellschaft gezwungen hatte - in Insolvenz geratene Gesellschaft hat keine Steuererklärung abgegeben. Diese hat sich der Finanzbeamte selbst zurechtgebastelt. Bezüglich des reinen Betriebsergebnisses handelt es sich wegen der Vielzahl der Gesellschafter um einstellige Euro-Beträge. Darf der Finanzbeamte aber zulasten eines Beiratsmitglieds, dem er keinerlei rechtliches Gehör gewährt hatte, einen Phantasiebetrag als Beiratsvergütung ansetzen und den als tatsächlich ausbezahlt fingieren, obwohl die Gesellschaft nichts ausgezahlt hat? Ist das mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar und steht der Bürger dem ohne Möglichkeit eines Rechtsmittels machtlos gegenüber?

    Hast Du denn schon geklärt, was genau mit Deiner Beiratsvergütung passiert ist und Deinen Anspruch darauf beim Insolvenzverwalter angemeldet? Oder hast Du einfach nur gar nichts unternommen? Wenn Du Deinen Anspruch nicht weiter verfolgt hast, bedeutet das ja evtl. nicht unbedingt, dass auch das Finanzamt auf seinen Teil verzichtet. Hast Du denn schon mal einen Anwalt oder Steuerberater dazu konsultiert, ob es eine Lösung gibt?