Folgende Situation:
Durch falsche Versprechungen der Sparkasse 2007 (Ansprüche gegen Vermittler also verjährt) in einen Schiffsfonds gelockt worden, 5 von 6 Schiffen inzwischen pleite, später (nach Pleite der ersten 4 Schiffe) als Mitglieds des Beirats gewählt worden, Beiratsvergütung von den verbliebenen 2 Schiffsgesellschaften ordnungsgemäß ans Betriebsfinanzamt gemeldet, von dort ans Wohnsitzfinanzamt gemeldet und ordnungsgemäß versteuert. Nach Pleite des 5. Schiffes schätzt Betriebsfinanzamt für diese Gesellschaft mangels Steuererklärung Einnahmen, setzt dabei eine infolge der Insolvenz gar nicht mehr erhaltene Beiratsvergütung willkürlich fest und meldet eine nicht vorhandene Einnahme ans Wohnsitzfinanzamt des ehemaligen Beirats, das diese Mitteilung übernimmt und für den irrealen Betrag Einkommensteuer festsetzt. Das Betriebsfinanzamt sagt, mangels Einspruch der insolventen Gesellschaft gegen die Schätzung könne die Mitteilung ans Wohnfinanzamt nicht abgeändert werden. Ich soll also für nicht vorhandene Einnahmen Steuern zahlen, ohne dagegen was tun zu können. Kann das sein