HILFE!!! 32 Tage Krank und nur 380 € Krankengeld!!!

  • Ich habe einen Fall, bei dem mir bisher keiner wirklich helfen kann.

    Im Laufe des Jahres 2023 habe ich mehrere befristete Arbeitsverträge bei der Stadt gehabt.

    Nun zum Vorfall:

    Mein letzter Arbeitsvertrag ging bis Freitag, den 27.10.2023.

    Ab Montag, den 30.10.2023 war ich somit arbeitslos gemeldet. Die Meldefrist wurde eingehalten, da das Arbeitsamt über meine kurzfristigen (immer wochenweise) Arbeitsverträge informiert war.

    Ab Donnerstag, den 02.11.2023 war ich bis zum 09.11.2023 krank gemeldet. Im Anschluss habe ich eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 03.12.2023 erhalten. Somit war ich vom 02.11.2023 bis zum 03.12.2023 durchgehend krankgeschrieben.


    Am 08.11.2023 hat mich die Stadt (Arbeitgeber, wo ich immer wieder befristete Verträge habe) ohne bestehendes Arbeitsverhältnis dazu aufgefordert an einer Schulung teilzunehmen. An der Schulung von insgesamt 3 Stunden habe ich teilgenommen. Für diese Schulung habe ich ein Bruttogehalt von 24,96 € erhalten.


    Vom Arbeitsamt habe ich für die Zeit vom 02.11.2023 bis 03.12.2023 ca. 1.500€ erhalten. Vor Kurzem aber kam eine Rückforderung (ca. 1.300 €) vom Arbeitsamt, weil aus Ihrer Sicht am 08.11.2023 eine Tätigkeit aufgenommen wurde.

    Aus Sicht des Arbeitsamts kommt das Arbeitsamt daher nur für die Lohnfortzahlung vom 02.11.2023 bis zum 07.11.2023 auf und für die Zeit danach ist die Krankenkasse verantwortlich.


    Für die Zeit vom 09.11.2023 bis zum 03.12.2023 hat die Krankenversicherung mir 380 € ausgezahlt. Die Berechnungsgrundlage dafür sind die 24,96 € (Bruttogehalt für die 3 Stunden Schulung vom 08.11.2023), was umgerechnet ca. 15€ pro Tag entspricht.


    Nach mehreren Telefonaten mit dem Arbeitsamt, ist sich das Arbeitsamt sehr sicher, dass ab dem 08.11.2023 kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

    Nach mehreren Telefonaten mit der Krankenkasse ist die Krankenkasse mit folgender Argumentation zum Entschluss für das Krankengeld gekommen:

    Normalerweise wird als Berechnungsgrundlage für das Krankengeld die letzte Gehaltsabrechnung genommen, die zum Zeitpunkt der Krankmeldung bereits abgerechnet wurde. In meinem Fall wäre es eine Gehaltsabrechnung aus September (Vertrag 1 Woche, Gehalt ca. 1.300 € brutto), weil meine Tätigkeit im Oktober ein Monat später ausgezahlt wurde.

    In meinem Fall hat die Krankenkasse als Berechnungsgrundlage aber das Gehalt vom 08.11.2023 und somit 24,96 € genommen. Die Begründung der Krankenkasse ist, dass ich während der Krankheit (ab 02.11.2023) eine Arbeitstätigkeit (Schulung am 08.11.2023) aufgenommen habe und dieser Tag somit als letzte Beschäftigung gilt.


    Das Arbeitsamt möcht jetzt ca. 1.300 € von mir haben. Ich kann mir aber einfach nicht vorstellen, dass die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld die 24,96 € ist. Damit liegt man ja unter allen Mindestleistungen die es in diesem Land gibt. Die Kombination aus den befristeten Arbeitsverträgen, Krankmeldung, Arbeitslosendgeld und Schulung machen den Fall für mich sehr kompliziert. Ist die Berechnungsgrundlage der Krankenkasse richtig? Gilt die Schulung/Fortbildung als letztes Arbeitsverhältnis und damit als Berechnungsgrundlage für das Krankengeld? Oder ist das doch ein Fall für das Arbeitsamt?


    Ich hoffe einfach, dass mir hier jemand helfen kann.

    Danke im Voraus.

  • ...

    Damit liegt man ja unter allen Mindestleistungen die es in diesem Land gibt.

    ...

    Ich hoffe einfach, dass mir hier jemand helfen kann.

    Na ja, die "Mindestleistungen" kannst du ja zusätzlich in Anspruch nehmen. Ansonsten habe ich in solchen Fällen eigentlich keine Lust zu helfen. Aber da wird sich sicher jemand finden.

  • Was sagt denn diese Stadt zu diesem Thema?

    V.a. zur Frage, warum du mehrfache befristete Verträge hattest? Und warum du außerhalb des Arbeitsverhältnisses mit dieser Stadt zu irgendwelchen Schulungen sollst? Und wie sich die Stadt als Veranlasser dieser Schulung sich das mit dem Arbeitslosengeld vorstellt?