Gasanbieter erhöht Abschlag

  • Hallo in die Runde,

    über Check24 habe ich mir im Herbst einen Gaslieferanten ausgesucht für die Zeit ab 1. Januar für 12 Monate. Nun hat hat er den Zählerstand angefordert und wg. des etwas höheren Verbrauchs im Jan+Feb die vereinbarte Abschlagszahlung um 80% erhöht. Das habe ich bisher nie erlebt, denn der winterliche Mehrverbrauch wird durch den geringeren sommerlichen Verbrauch eigentlich ausgeglichen. Habt ihr mir vielleicht einen Tip, wie ich das verhindern kann? Bin über jeden Tip dankbar! Danke!

  • Der Netzbetreiber protokolliert die Verbrauchswerte. Er weiß, wieviel Du im letzten Jahr verbraucht hat. Die Versorger greifen regelmäßig auf diese Informationen zu. Ich hatte diesbezüglich nie Probleme.


    Ich verstehe Dich recht: Du hast den Zählerstand natürlich beim Versorgerwechsel zum 1.1. gemeldet und nun hat der Versorger einen weiteren Zählerstand beispielsweise zum 1.3. angefordert, anhand dessen er nun den Abschlag berechnet? In den Monaten Januar und Februar wird üblicherweise 32% des Jahresbedarfs verbraucht, bei gleichen Abschlägen aber nur 16% der Jahresrechnung bezahlt. Bis jetzt hast Du Deinen Verbrauch also unterzahlt. Klar, das gleicht sich im Sommer aus, wo Du pro Monat auch 8% der Jahresrechnung zahlst, aber vielleicht nur 1% des Jahresbedarfs brauchst.


    Verrätst Du uns den Namen des Versorgers? Ich halte sein Ansinnen für ungewöhnlich, die sachliche Begründung steht oben.


    Richtig raten, was Du tun sollst, kann ich Dir nicht. Es wäre nützlich, den Namen des Versorgers zu kennen. Mit einem seriösen Versorger kann man reden, es gibt aber in der Branche auch unseriöse Anbieter. Könnte sein, daß Dein Anbieter zur zweiten Gruppe zählt.


    Du könntest den höheren Abschlag erstmal zahlen und mitrechnen, wie Du stehst. Wenn Dein Abschlag mit etwa 8% der vermutlichen Jahresrechnung korrekt dimensioniert war und Du ihn für Jan, Feb und März bezahlt hast und nun kommt für April und Mai der doppelte Abschlag (also 16% der vermutlichen Jahresrechnung), so hast Du bis Ende Mai 56% der Jahresrechnung bezahlt - und vermutlich 57% verbraucht, stehst mit dem Versorger also eben. Spätestens dann sollte der Abschlag dann aber nennenswert verringert werden, denn im Juni, Juli und August verbraucht man üblicherweise zusammen etwa 4% des Jahresverbrauchs. Bereits mit den üblichen 8% überzahlst Du in diesen Monaten die Rechnung.


    Wirst Du von diesem Versorger einen Bonus bekommen? Wenn ja, könntest Du in den sauren Apfel beißen und den höheren Abschlag bezahlen, sonst streicht er Dir am Ende den Bonus. Wenn kein Bonus im Spiel ist, könntest Du auch anders vorgehen - aber dafür solltest Du erstmal Roß und Reiter nennen.


    PS: Ein Wechseltermin 1. Januar ist keine besonders gute Wahl. 1.10. oder 1.11. wäre günstiger.

  • eprimo –

    in den vergangenen 10 Jahren war ich schon mehrmals Kunde, jeweils für ein Jahr und das völlig problemlos.


    Den Abschlag habe ich gerade online um 20% senken können (von 120,- auf 96,-), das hat geklappt. Evtl. versuche ich es demnächst noch einmal, denn das ist wohl gedeckelt.


    Ganz herzlichen Dank Euch für die Hilfe! Habe wieder etwas dazugelernt!

    Burkhard

  • Hinter eprimo steckt letztlich e.on. e.on ist ein finanzstarker Konzern, ich halte es für ziemlich unwahrscheinlich, daß der umfällt. Energiediscounter kalkulieren ziemlich knapp, dazu dürfte der Wettbewerb mit den hohen Neukundenboni ruinös sein. Da geht schon mal ein Anbieter pleite, was die Vergangenheit ja auch gezeigt hat. Im Fall einer Pleite ist es für den Kunden sehr viel günstiger, wenn der Anbieter von ihm noch Geld zu bekommen hat, als daß die Rechnung bereits überzahlt ist. Bei e.on brauchst Du Dir diese Sorge wohl nicht zu machen, von denen bekommst Du eine Überzahlung zurück, allerdings bleibt bei zu hohen Abschlägen der Liquiditätsnachteil (auf niedrigem Niveau).


    Wissen ist immer Macht. Es stärkt die Position des Kunden, wenn er weiß, wo er steht. Ich habe mir angewöhnt, einmal in der Woche die Zählerstände von Gas, Strom und Wasser abzulesen und in eine Excel-Tabelle einzutragen. Meinen jeweiligen Tarif kenne ich, ihn formelmäßig umzusetzen ist ein Klacks, also habe ich quasi jederzeit eine aktuelle Versorgerrechnung bei mir auf dem Bildschirm und weiß, ob der Versorger von mir Geld zu bekommen hat (Das ist für mich günstig) oder ich von ihm (Das ist für mich ungünstig).


    Vor Jahren war mal die Klospülung undicht, ein winziger Wasserfaden lief die Schüssel herunter. "Das muß ich gelegentlich mal reparieren!" sagte ich mir. "Keine Hektik!" Bei der nächsten Ablesung kam auf, daß die Undichtigkeit 800 l Wasser am Tag kostete. Da habe ich mich dann umgehend ans Werk gemacht und die Chose repariert. Ohne regelmäßige Ablesung wäre mir der enorme Wasserverbrauch nicht präsent gewesen, ich hätte dann aber bei der Jahresablesung große Augen gemacht.


    Im letzten Herbst wunderte ich mich über einen hohen Gasverbrauch, der nicht zum Wetter passen wollte. Ich ging durchs Haus und fand heraus, daß jemand(in?) in einem Abstellraum den Heizungsthermostaten auf "5" gedreht hat (also: Raumsolltemperatur 28°). Die erreicht der Raum zwar nicht, aber dennoch braucht man Abstellräume nicht über Wohnraumtemperatur beheizen. Wir begehen den Raum normalerweise nur sehr selten. Hätte ich den Gaszählerstand nicht kontrolliert, wäre das nicht aufgefallen.


    Bedauerlicherweise hat nicht jeder den Zugang zu seinen Zählern, wir hatten das ja gerade. Im allgemeinen bin ich kein Freund von Smartmetern. Die kosten Geld und die Daten des Kunden gehen zum Netzbetreiber, ohne daß der Kunde einen Vorteil davon hätte. Anders als vielfach behauptet spart ein Smartmeter an sich auch noch keinen Strom. Aber in dem Sonderfall, wenn ein Mieter ohne großes Bitte-Bitte beim unwilligen und mißmutigen Hausmeister nicht an seinen Zählerstand kommt, hat so ein Ding Vorteile.


    Der Verbrauch von Strom und Wasser ist im Jahreslauf bei mir einigermaßen gleichmäßig.


    Der Gasverbrauch hingegen zeigt einen erheblichen Jahresgang. Auf der Seite einer Verbraucherzentrale habe ich folgende Tabelle gefunden: 17%, 15%, 13%, 8%, 4%, 1%, 1%, 1%, 3%, 8%, 12%, 16%. Das sind die monatlichen Anteile am Jahresgasverbrauch, mit Januar angefangen. Ich kann diese Tabelle aus meinen Verbrauchsdaten bestätigen. Bei gleich hohen Abschlägen sollte der Kunde pro Monat 8 1/3% der Jahresrechnung bezahlen.


    In Deinem Fall verlangt der Versorger offensichtlich als monatliche Vorauszahlung genau das, was Du in den verbrauchsstärksten Monaten verbrauchst, also etwa 15% der Jahresrechnung. Damit überzahlst Du ab April die Rechnung, gibst dem Versorger also einen Kredit. Dich hat Dein Versorger offensichtlich den Abschlag immerhin ein bißchen verringern lassen. Dazu sind Versorger an sich verpflichtet, aber nicht jeder Versorger macht da nach meiner Erfahrung mit, gerade Discounter tun das nicht. Vermutlich ist Dein Abschlag jetzt immer noch zu hoch. Du kannst es ja machen wie oben beschrieben, damit weißt Du, ob Deine Rechnung bisher überzahlt ist und kannst, wenn das der Fall ist, versuchen, den Abschlag weiter zu verringern (oder verringern zu lassen).


    Ich gehe diesem Problem von vornherein aus dem Weg, indem ich den Gasversorger nach Möglichkeit im Herbst wechsele. In der Vergangenheit war das Preisminimum meistens mitten im Sommer (sagen wir: zum 1.7.). Etwa zu diesem Zeitpunkt habe ich den neuen Gasvertrag abgeschlossen, der dann ab dem 1.10. oder 1.11. in Kraft trat.


    Einen "Sofortbonus" halte ich zwar für betriebswirtschaftlichen Unsinn, nehme die Zahlung aber natürlich mit. Er verbessert meine Lage dem Versorger gegenüber. Was ich habe, habe ich schon mal.


    Im Oktober verbrauche ich etwa 8% und zahle 8%, das ist ausgeglichen. Im November verbrauche ich 12% und zahle 8%, im Dezember verbrauche ich 16%, bezahle aber wieder nur 8%. Im Januar verbrauche ich 17% und zahle 8%. Ich stehe also zu diesem Zeitpunkt beim Anbieter mit etwa 20% der Jahresrechnung in der Schuld. Zusammen mit dem Sofortbonus stehe ich sogar noch besser da. Platzt der Anbieter nun im Januar (wie es mir bereits passiert ist), hat er von mir noch Geld zu bekommen und nicht umgekehrt.


    Übrigens: Bei der Insolvenz des Anbieters ist der versprochene Neukundenbonus in voller Höhe fällig (Das war damals noch nicht klar, wurde aber im Zug dieser Pleite gerichtlich geklärt). Der Kunde kann also eine eventuell verlangte Nachzahlung gegen den Neukundenbonus aufrechnen. Zur Not kann man im Insolvenzfall auch noch einen oder zwei Abschläge zurückbuchen lassen, wenn man schnell handelt.


    Hat der Kunde allerdings durch zu hohe Abschläge in Verbindung mit einem ungünstigen Vertragszeitraum die Rechnung überzahlt und die Rückgabefrist von Lastschriften versäumt, besteht im Fall einer Insolvenz wenig Chance, das Geld zurückzubekommen.

  • Bei meinem Strom EVU ist zB nur 1x eine Abschlagsänderung möglich.


    Mit der prozentualen "Verbrauchsverlauftabelle in deutschen Haushalten" nach Monaten

    kann das EVU aus 1 oder 2 Monatsverbräuchen den Jahresverbrauch errechen. Mein aktuelles EVU-Unternehmen lies sich zB 1 Monat nach Vertragswechsel den aktuellen Verbrauch melden ./. Anfangszählerstand beim Versorgerwechsel = %-Wert aus dem sich alles Weitere rechnerisch darstellen lässt.


    Meldet sich der Kunde nicht mit diesem angefragten Zählerstand, dann schätzt man.


    Hat mann allerdings einen nicht vorhergesehen Leerstand, dann ist das ein Grund auch unterjährig den Abschlag anzupassen.


    Zur Sicherheit:

    Ich bitte nach Wechsel zu einem neuen EVU das Vorgängerunternehmen meine Daten (nach Endabrechnung) allerorts zu löschen und mir das zu bestätigen.

  • BauerKarl ich verstehe das bei dir mit den komplizierten Abschlägen nicht.

    Und auch wenn ich Freund davon bin, hinter sich aufzuräumen (Vertragsverhältnisse beenden und Daten löschen): Deine Verbrauchsdaten liegen beim Netzbetreiber (nicht Energieversorger!) und da müssen sie auch bleiben.


    Ich gebe bei jedem Wechsel einen erwarteten Verbrauch an und den hat auch noch nie jemand hinterfragt. Abgerechnet wird ja eh am Ende.