Eigentümer in einer WEG - welche Versicherungen brauche ich

  • Ich bin Eigentümerin einer Wohnung/Wohneinheit/Sondereigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Ich vermiete diese Wohnung und bewohne sie nicht selbst. Eine Hausverwaltung übernimmt die Verwaltung für die WEG. Es handelt sich um ein Wohnhaus ohne Gewerbe.


    1) Ganz allgemein würde mich interessieren was für Versicherungen ich selbst (noch) als Eigentümerin der Wohnung abschließen sollte.


    Laut meinem Verwaltervertrag für mein Sondereigentum unterhält der Verwalter bereits eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Außerdem hat die Hausverwaltung für unsere WEG eine "Verbundene Sach-Gewerbeversicherung für Gebäude" abgeschlossen. Darin versichert sind beispielsweise Feuer, Terrorakte, Leitungswasser, Ableitungsrohre, Sturm/Hagel, ...


    2)

    Allgemein würde mich interessieren, ob ich für mein Sondereigentum noch eine "Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht" abschließen sollte. Es fällt mir schwer zu verstehen, in welchem Fall ich diese brauche. Vielleicht falls sich beispielsweise ein Schrank meiner Einbauküche löst und einen Mieter verletzt. Falls ein Dachziegel vom Haus fällt und einen Passanten verletzt, dann ist dieser ja nicht Bestandteil meines Sondereigentums und dann würde diese Versicherung wahrscheinlich gar nicht greifen?

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    3)

    Außerdem hatte ich gerade den Fall, dass durch einen Sturm Dachziegel gelöst wurden und es dabei in meine Wohnung regnete. Die "Verbundene Sach-Gewerbeversicherung für Gebäude" der WEG übernahm die Reparatur des Daches, deckte aber nicht das Beseitigen der Flecken in der Wohnung, die durch das hereinlaufende Wasser entstanden waren. Welche Versicherung würde dies decken?

  • Hallo vikena,

    1) Ganz allgemein würde mich interessieren was für Versicherungen ich selbst (noch) als Eigentümerin der Wohnung abschließen sollte.

    Nur eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine gute Privathaftpflichtversicherung, die Sie sowieso haben sollten, enthält üblicherweise schon den Besitz und die Vermietung von einer oder sogar mehreren Wohnungen.


    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Hausverwaltung deckt nur die Vermögensschäden, die die Hausverwaltung eventuell der WEG zufügen könnte.

    Allgemein würde mich interessieren, ob ich für mein Sondereigentum noch eine "Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht" abschließen sollte. Es fällt mir schwer zu verstehen, in welchem Fall ich diese brauche.

    Eine Haftpflichtversicherung deckt nicht nur Personen- sondern auch Sachschäden; z.B. durch einen Baufehler verschimmeln Möbel des Mieters und müssen entsorgt werden. Sie als Vermieter haften erst einmal für den Sachschaden des Mieters (und können ggf. irgendwo oder nirgends Regress nehmen).

    Außerdem hatte ich gerade den Fall, dass durch einen Sturm Dachziegel gelöst wurden und es dabei in meine Wohnung regnete. Die "Verbundene Sach-Gewerbeversicherung für Gebäude" der WEG übernahm die Reparatur des Daches, deckte aber nicht das Beseitigen der Flecken in der Wohnung, die durch das hereinlaufende Wasser entstanden waren.

    Nennt sich die Versicherung wirklich „Sach- Gewerbeversicherung“? Dann besteht die Gefahr, dass die Hausverwaltung eine ungeeignete Versicherung abgeschlossen hat. Üblicherweise wird eine Verbundene Wohngebäudeversicherung für eine WEG abgeschlossen, die auch die Schäden im Sondereigentum (also z.B. Tapete und Fußbodenbelag) mit deckt. Falls der Hausverwalter hier eigenmächtig eine falsche Versicherung abgeschlossen haben sollte, wäre er schadenersatzpflichtig, d.h. es wäre ein Fall für seine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung.


    Gruß Pumphut

  • Laut meinem Verwaltervertrag für mein Sondereigentum unterhält der Verwalter bereits eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

    Diese Versicherung hat Dein Verwalter, für den Fall, dass er der Eigentümerschaft einen Schaden zufügt. Die wird auch vom Verwalter bezahlt.

    Allgemein würde mich interessieren, ob ich für mein Sondereigentum noch eine "Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht" abschließen sollte.

    Die WEG hat sicherlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die wird von den Eigentümern bezahlt und taucht in der jährlichen Hausgeldabrechnung bei Dir sicherlich auf.


    Wie in dem von Dir verlinkten Artikel beschrieben, braucht Du diese Versicherung, wenn Du ein Haus oder Grundstück vermietest. Ebenso die Eigentümergemeinschaft. Du als Eigentümer einer einzelnen Wohnung nicht.

    ... übernahm die Reparatur des Daches, deckte aber nicht das Beseitigen der Flecken in der Wohnung, die durch das hereinlaufende Wasser entstanden waren.

    Das verstehe ich nicht. Die Gebäudeversicherung sollte diese Folgekosten ersetzen. Das würde ich genauer überprüfen. Ggf. musst Du erst eine Erstattung von der WEG verlangen, damit im zweiten Schritt die WEG dieses von der Versicherung erstattet bekommt.

    Eigenartig ist aber auch der Begriff "Gewerbeversicherung" statt Wohngebäudeversicherung.

  • Hallo,

    Eigenartig ist aber auch der Begriff "Gewerbeversicherung" statt Wohngebäudeversicherung.

    Eben, wenn es nicht nur ein reiner Begriffsirrtum ist, sondern tatsächlich eine Gewerbeversicherung für ein Gebäude abgeschlossen wurde, kann es zu dieser Deckungsablehnung des Schadens im Sondereigentum kommen. Hier wäre weitere Sachaufklärung erforderlich, an die unser TE aber offensichtlich kein Interesse hat.


    Gruß Pumphut