Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Guter Schutz für Vermieter und Eigentümergemeinschaften
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Ein Haus mitsamt Grundstück oder eine Wohnung können schnell zur Gefahrenquelle werden: Ein loser Dachziegel fällt auf ein Auto, ein Nachbar stürzt, weil im Winter niemand den Schnee geräumt hat. Als Eigentümer musst Du für Schäden aufkommen, die anderen im Zusammenhang mit Deiner Immobilie entstehen.
Du musst zunächst dafür sorgen, dass von Deinem Haus und Grundstück keine Gefahr ausgeht. Dazu gehört, dass Bewohner und Besucher unbeschadet im Haus ein- und ausgehen können. Außerdem dürfen Dritten keine Schäden durch Mängel am Gebäude wie lose Dachziegel oder unebene Gehwegplatten entstehen.
Eine entsprechende Haftpflichtversicherung bietet hier Schutz vor Schadenersatzforderungen: Sie zahlt, wenn jemandem durch Mängel an Deinem Haus etwas kaputt geht, aber auch wenn sich jemand verletzt, also bei Personenschäden. Wenn der Betroffene durch die Verletzung zusätzliche finanzielle Einbußen hat, übernimmt auch das die Versicherung – beispielsweise, wenn er wegen des Schadens längere Zeit nicht arbeiten kann. Dabei handelt es sich dann um Vermögensschäden.
Darüber hinaus prüft die Versicherung, ob eine Forderung, die jemand Dir gegenüber geltend macht, überhaupt berechtigt ist. Das nennt sich passiver Rechtsschutz.
Wenn Du einen Schadensfall hast, gelten dieselben Regeln wie bei der privaten Haftpflichtversicherung: schnell melden und ausreichend dokumentieren. Wichtig ist zudem, die Gefahrenquelle schnellstmöglich zu beseitigen.
Falls Du Deine Immobilie nicht selbst bewohnst, sondern sie an jemanden vermietet (oder einfach nur überlassen) hast, ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht eine sinnvolle und wichtige Versicherung. Denn als Eigentümer hast Du sogenannte Verkehrssicherungspflichten. Du musst also dafür sorgen, dass von Deinem Eigentum keine Gefahr für Dritte ausgeht.
Wenn Du hingegen in Deinem eigenen Haus wohnst, bist über Deine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Das gilt auch, falls Du als Eigenheimbesitzer einzelne Zimmer vermietest oder das Zuhause ab und an als Ferienhaus anbietest. Solange Du baust, übernimmt die Bauherrenhaftpflicht den Versicherungsschutz.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht entbindet Dich jedoch nicht von Deiner Sorgfaltspflicht. Ein über Monate hinweg kaputtes Licht im Treppenhaus beispielsweise kann als grob fahrlässig ausgelegt werden. In solchen Fällen kann Dir die Versicherung einen Teil der Kosten aufbürden.
Hausmeister sind mitversichert - Als Eigentümer bist Du verantwortlich, falls beim Reinigen oder der Gartenpflege etwas passiert. Der Hausmeister oder sonstige Personen, die Du mit der Reinigung oder Betreuung der Immobilie beauftragt hast, sind also mitversichert.
Beispiel Glatteis - Die Gehwege vor und auf Deinem Gelände müssen im Winter gestreut werden. Diese Aufgabe kannst Du als Vermieter entweder den Mietern übertragen oder eine Firma beauftragen. Im zweiten Fall kannst Du die Kosten auf die Mieter umlegen. Passiert trotzdem etwas, musst Du Dich zwar als Eigentümer um den Schadensfall kümmern, doch springt die Versicherung für den Schaden ein.
Die Schäden am Gebäude selbst sind nicht über die Haftpflicht versichert. Dafür benötigest Du eine Wohngebäudeversicherung – für Hausbesitzer ebenfalls ein Muss.
Die richtige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sollte auf die Immobilie zugeschnitten sein. Hat das Gebäude keine Solaranlage, muss diese auch nicht mitversichert sein. Einige Standards sollte jedoch jeder Tarif erfüllen. Wir empfehlen, auf folgende Aspekte im Vertrag zu achten:
Die meisten Schäden beschränken sich auf einen überschaubaren Betrag. Doch ein ungünstiger Sturz von der Treppe kann ein Leben lang Folgen haben. Wenn das lockere Geländer daran schuld ist, kann dafür der Hauseigentümer zur Rechenschaft gezogen werden. Daher sollte die Versicherung mindestens für Schäden bis zu 3 Millionen Euro aufkommen. Auch eine höhere Versicherungssumme ist nicht verkehrt und oft bereits für einige Euro mehr im Jahr zu haben.
Beim Hausbau passieren normalerweise die meisten Unfälle. Während der Bauarbeiten brauchst Du eine spezielle Bauherrenhaftpflicht. Sie zahlt für Schäden auf der Baustelle. Dieser Vertrag endet aber, wenn Du Dein fertiges Haus beziehst. Daher sollten spätere Umbauarbeiten und kleinere Modernisierungen in der Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung enthalten sein. Allerdings ist dieser Schutz begrenzt auf eine Höchstsumme, die sich nach der Höhe der Baukosten bemisst. Je nach Anbieter sind diese Höchstsummen unterschiedlich. Eine gute Orientierung sind 100.000 Euro.
Hast Du eine Solarstromanlage auf dem Dach, sichert die richtige Haus- und Gebäudebesitzerhaftpflicht diese mit ab. Vor allem bei schweren Stürmen kann es vorkommen, dass sich die Anlage vom Dach löst und auf ein umstehendes Auto fällt. Wohnst Du in Deinem Haus, ist die Solaranlage bei guten Tarifen darüber abgedeckt.
Bei älteren Verträgen kann es vorkommen, dass Schäden, die erst später auffallen, nicht mit abgesichert sind – beispielsweise, wenn eine tropfende Wasserleitung über Monate oder gar Jahre einen Wasserschaden verursacht. Falls Du schon länger eine Haftpflicht besitzt, solltest Du kontrollieren, ob Deine Versicherung auch für solche sogenannten Allmählichkeitsschäden aufkommt.
Es gibt verschiedene Wege, um an eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu kommen: Am einfachsten ist es, wenn Du Dich direkt an den Versicherer wendest, bei dem Du bereits Deine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Allerdings bekommst Du dann nicht unbedingt den günstigsten Tarif. Je nach Anbieter, Grundstücksgröße und Wohnungsanzahl unterscheiden sich die Kosten für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zum Teil erheblich.
Eine andere Möglichkeit ist ein Versicherungsmakler. Er vergleicht die Angebote einer Vielzahl von Versicherern. Auch Vergleichsportale im Internet haben eine Maklerfunktion. Hier kannst Du selbst nach einem passenden Tarif suchen.
Einen soliden Vertrag gibt es für Zweifamilienhäuser bereits für weit weniger als 100 Euro im Jahr. Vermieter können die Kosten für die Versicherung mit der Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben.
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