Freibetrag von ETF Altbeständen

  • Du kannst den Freibetrag nicht mehrfach nutzen,

    Ja, der Punkt ist mir klar. Das ich war auch eher im Sinne von wir als Familie gedacht.

    Die Kernaussage der Dame hat sich nicht auf den Freibetrag bezogen sondern auf die Tatsache, dass es sich nach dem Übertrag nicht mehr um Altbestände handelt. Dieser Bestandsschutz ginge mit dem Gläubigerwechsel verloren. Im Depot des Beschenkten wären das dann automatisch eine Neuanschaffung. Zumindest habe ich es so interpretiert. In dieser Quelle ist aber genau dieser Punkt glasklar anders dargestellt, samt Verweis auf das entsprechende BMF Schreiben.

    Es gibt nun aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten:

    1. die Dame respektive die Bank hat schlichtweg Unrecht (meine Vermutung)
    2. die Rechtssprechung hat sich seitdem nochmals geändert (dazu kann ich nichts finden)

    Im Falle von Nr. 1 möchte ich das aber klären bevor ich den Übertrag durchführe. Habe jedenfalls keine Lust hinterher das Chaos aufzuräumen.

  • Wichtig ist, dass Du einen Übertrag ohne Kurs beauftragst. Das ist eine Schenkung und dem Beschenkten werden die Papiere zu Deinem ursprünglichen Kaufkurs eingebucht.

    So ist es auch im Erbfall. Der Erbe ist der "Rechtsnachfolger".

    Ein Übertrag mit aktuellem Kurs ist das Gleiche wie ein Verkauf von Dir und Neukauf vom Beschenkten.

  • Wichtig ist, dass Du einen Übertrag ohne Kurs beauftragst. Das ist eine Schenkung und dem Beschenkten werden die Papiere zu Deinem ursprünglichen Kaufkurs eingebucht.

    So ist es auch im Erbfall. Der Erbe ist der "Rechtsnachfolger".

    Ein Übertrag mit aktuellem Kurs ist das Gleiche wie ein Verkauf von Dir und Neukauf vom Beschenkten.

    Danke, sehr guter Hinweis. Die Papiere liegen jetzt seit 17 Jahren im Depot, da kommts auf ein paar Tage nicht an. Ich habe das Thema jetzt parallel bei der Bank und beim Steuerberater zur Prüfung eingekippt. Warte erst mal ab was dabei rauskommt bevor ich was mache. Oder wie die Minions sagen würden: Keep cool and eat a Banana 8)

  • Update: nach Rücksprache mit der Steuerfachabteilung hat die Bank mir bestätigt, dass ich die Papiere entsprechend übertragen kann. Der Bestandsvorteil bleibt dabei erhalten und somit kann auch der 100.000 EUR Steuerfreibetrag vom Beschenkten separat ausgenutzt werden. Man muss nur die Kreuzchen an der richtigen Stelle auf dem Formular machen.