Du kannst den Freibetrag nicht mehrfach nutzen,
Ja, der Punkt ist mir klar. Das ich war auch eher im Sinne von wir als Familie gedacht.
Die Kernaussage der Dame hat sich nicht auf den Freibetrag bezogen sondern auf die Tatsache, dass es sich nach dem Übertrag nicht mehr um Altbestände handelt. Dieser Bestandsschutz ginge mit dem Gläubigerwechsel verloren. Im Depot des Beschenkten wären das dann automatisch eine Neuanschaffung. Zumindest habe ich es so interpretiert. In dieser Quelle ist aber genau dieser Punkt glasklar anders dargestellt, samt Verweis auf das entsprechende BMF Schreiben.
Es gibt nun aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten:
- die Dame respektive die Bank hat schlichtweg Unrecht (meine Vermutung)
- die Rechtssprechung hat sich seitdem nochmals geändert (dazu kann ich nichts finden)
Im Falle von Nr. 1 möchte ich das aber klären bevor ich den Übertrag durchführe. Habe jedenfalls keine Lust hinterher das Chaos aufzuräumen.