EStE: Werbungskostenpauschale bei überwiegender Arbeitunfähigkeit

  • Hallo,


    hier gibt es sicherlich einen Steuerexperten, der folgende Frage klar beantworten kann:


    Wird die gesamte Werbungskostenpauschale bei der EStE angesetzt, auch wenn man einen Großteil des Jahres arbeitsunfähig war (ergo KG) und z. B. nur 2 von 12 Monaten Lohn erhalten hat? Oder wird das anteilig auf die entlohnten Monate gerechnet?


    VG

    Sasove

    • Hilfreichste Antwort

    Der Werbungskostenpauschbetrag ist ein fester Wert pro Jahr. Selbst wenn du nur einen Monat bezahlt gearbeitet hast, kannst du die vollen 1.230 Euro von der Steuer absetzen. Nur der Arbeitgeber rechnet bei der monatlichen Gehaltsabrechnung mit 1/12 des Betrags bei der Berechnung der Lohnsteuer (deshalb wirst du ohne andere Einnahmen auch Steuern zurück bekommen).


    Bitte aber beachten, dass das Krankengeld als Lohnersatzleistung unter den Progressionsvorbehalt fällt. Sprich es ist zwar steuerfrei, erhöht aber deinen persönlichen Steuersatz für das zu versteuern Einkommen.

  • Sasove

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  • Danke für eure Antworten, insbesondere Meins23 für die Ausführlichkeit. :thumbup:

    Genau, gerade wegen des Progessionsvorbehalts von Lohnersatzleistungen ist mir als wichtig erschienen, dass die Pauschalen vollständig geltend gemacht werden können, damit das zu versteuernde Einkommen sinkt.

    VG