Photovoltaikanlage für Betreibung Wärmepumpe absetzen

  • Hallo,

    wir haben 2023 eine Photovoltaikanlage installiert und mussten auf Grund der Anlagengröße keine Umsatzsteuer zahlen. Wir haben ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Bei der Heizung handelt es sich um eine Wärmepumpe.

    Dass ich die Anlage nicht abschreiben kann ist klar. Die Frage wäre jetzt aber, ob ich sie unter den Kosten für Vermietung (Erhaltungskosten oder sonstige Ausgaben) absetzen kann, da ja auch die Heizung der Mietwohnung anteilig direkt dadurch gespeist wird?

    Es geht nicht um den Hausstrom der Wohnung oder Gewinne durch einen Stromverkauf.

    Ich würde mich über eine kurzfristige Rückmeldung sehr freuen.


    Vielen Dank und beste Grüße


    M.P.

  • Meines Erachtens kannst du anteilig für die Wohnfläche der Einliegerwohnung Abschreibung für die PV-Anlage geltend machen.


    Haus gesamt = 200 qm

    Wohnung = 50 qm

    Rest = 150 qm


    PV-Anlage = 15.000 Euro, abzuschreiben auf 20 Jahre = 750 Euro AfA pro Jahr


    750 Euro / 200 x 50 qm = 187,50 Euro pro Jahr anteilige AfA für die Einliegerwohnung

  • Ich denke (nicht wissen) das man anteilig eine Modernisierungsmieterhöhung machen könnte, da a der Mieter durch die neu hinzugekommene PV-Anlage ja weniger Betriebsstromkosten vom Stromanbieter umgelegt bekommt.

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen. Die anteilige Abschreibung erscheint mir auch logisch. Ich werde dann feststellen, ob das FA das auch so sieht.