Für welche Versicherungssumme bzw. BU Rente ist das?
2000 Eur für einen Büro-ITler. Aber es ging ja nur um die Preisvergleichbarkeit untereinander.
Für welche Versicherungssumme bzw. BU Rente ist das?
2000 Eur für einen Büro-ITler. Aber es ging ja nur um die Preisvergleichbarkeit untereinander.
2000 Eur für einen Büro-ITler. Aber es ging ja nur um die Preisvergleichbarkeit untereinander.
ok, verstehe. Meine Aussage oben bzgl. Ersparnis an Beiträgen bezog sich auch nicht auf den Tarif, sondern schlichtweg auf den späteren Abschluss. Wenn ich warte, bspw. bis zum tatsächlichen Berufseintritt spare ich eben in diesem Zeitraum ganz banal die Beiträge (50-70 EUR monatlich mal bspw. 3-5 Jahre Schule und Studium = ca. 3000 EUR). Ich habe aber auch in dieser Zeit keinen Versicherungsschutz und zusätzlich das Risiko von Vorerkrankungen die in diesem Zeitraum auftreten. Das muss man abwägen...
Als ich zu Studentenzeiten noch über meinen Vater privatversichert war, hat der Zahnarzt die Amalgam-Plomben in meinem Mund durch sehr aufwändige Inlay- und Kronenkonstrukte in Gold- und/oder Keramikausführung ersetzt, auch wenn ein Verbleib der Füllungen, bis diese irgendwann einmal durch eine Kunststofffüllung ersetzt werden kann, sicherlich auch eine Option gewesen wäre.
... die Du hättest ziehen können. Man muß sich Zähne ja nicht überkronen lassen, wenn man das nicht will. Manche Leute gehen, wenn ihnen ihr Hauszahnarzt eine aufwendige (vor allem teure!) Behandlung empfiehlt, zu einem anderen Zahnarzt zwecks "zweiter Meinung".
Ich würde mir jedenfalls nicht so ohne weiteres keine 8 Zähne gleichzeitig überkronen lassen. Dafür bräuchte es schon einen sehr gewichtigen Grund, den ich auch als Laie erkennen kann.
Die Inlays und Kronen halten bis heute (schon seit ca. 30 Jahren), haben mir aber damals 8 nahezu gesunde Zähne bis auf den Stumpf abgeschliffen...würde ich aus heutiger Sicht ebenfalls als "Übertherapie" bezeichnen.
Wenn ein "fast gesunder" Zahn überkront wird, ist das ein Fall für den Staatsanwalt.
Dein Beispiel ist nicht besonders gut. Bei Privatpatienten besteht zwar aufgrund der anderen Vergütungsstruktur generell die Gefahr der Übertherapie. Just beim Zahnarzt nivelliert sich der diesbezügliche Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatienten aber: Dort hängt die Übertherapie eher den beteiligten Personen als am Versicherungsstatus des Patienten. Mancher Zahnarzt möchte gern Kasse machen, mancher Patient möchte auch jenseits der sachlichen Notwendigkeit unbedingt eine Klaviertastenoptik à la Stefan Raab.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir uns ein wenig vom ursprünglichen Thema entfernt haben.
Jou, stimmt. Das hat mit BU nichts mehr zu tun. Wir sollten das an dieser Stelle nicht weiter vertiefen.
Achim Weiss , dass die Überkronung vermutlich nicht nötig war, ist mir heute klar. Damals bestand ein Vertrauensverhältnis zwischen mir (meinen Eltern) und dem Zahnarzt, dieser argumentierte mit der Schädlichkeit der Amalgamfüllungen und empfahl als ideale Lösung die Überkronung bzw. die Ausstattung mit Inlays. Wir stellten das damals nicht in Frage, würden dies heute sicherlich mindestens durch eine zweite Meinung tun. Mit der Zeit wird man schlauer...