Ich hab einen Fall in der Verwandschaft:
Frau, 39, Alleinerziehend zwei Kinder, 6 und 8 hat einen Fondsgebundenen Riestervertrag (Fällig 2050).
Da drin sind aktuell 6239 Eur (2700 Eur garantiert, bzw. 17,50 Rente).
Der Riester stammt aus einer kurzen Zeit der abhängigen Beschäftigung und hat damals gut von Zuschüssen profitiert.
Inzwischen liegt aber eine selbständige Tätigkeit vor und damit entfällt die Zulagenberechtigung.
Der Vertrag ist daher ruhend gestellt.
Gehe ich recht in der Annahme das eine weitere Ruhendstellung und bei Rentenbegin Einmalauszahlung wegen Geringfügigkeit (nach aktuellem Gesetzestand) vermutlich das Beste ist?