Wie kann man einen DarlehensvertRag mit minderjährigen abschließen? Wer unterzeichnet ? Notar notw endig?
DarlehensvertRag mit minderjährigen
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Weisenheimer -
3. September 2014 um 15:16 -
Erledigt
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- Offizieller Beitrag
Das ist kein einfaches Unterfangen, da Minderjährige einem besonderen Schutz unterliegen und ich verkneife mir jetzt die Frage für welchen Zweck diese Frage ist.
Nachstehend gebe ich Dir einen Link, bei dieser Seite wird dieses Thema bzw. das entsprechend Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen ausführlich erläutert:
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=142105&
Und hier noch der Link zum ausführlichen Text des Rundschreibens:
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Spannende Frage! Mir kommt spontan der Gedanke, dass die Eltern das Vermögen der Kinder als Eigenkapital "umfunktionieren" könnten, welches als offiziell als Darlehen ausgestaltet und zinsgünstig zurückbezahlt wird. Da Minderjährige nicht voll geschäftsfähig sind: Wer schließt den Vertrag? Die Eltern als Sorgeberechtigte mit sich selbst?
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- Offizieller Beitrag
Hierfür wird vom Familiengericht ein so genannter Ergänzungspfleger bestellt, der die Thematik prüfen und im Sinne des Kindes eine Entscheidung treffen wird.
Die Eltern dürfen diese ¨in sich¨-Geschäfte nicht ohne diese Zustimmung durchführen.
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Aus deiner Quelle geht hervor, dass der Ergänzungspfleger bei betrieblichen Darlehen bestellt werden muss. Was ist mit Privatdarlehen? Gilt das da auch? Wenn ja, gibt es Erfahrungen, was sowas kostet?
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- Offizieller Beitrag
Wieso soll das Prozedere bei privaten Darlehen anders sein?
Die rechtlichen Pflichten für den minderjährigen sind ja identisch, daher ist auch bei privaten Darlehen ein Ergänzungspfleger zu bestellen.
Siehe auch die nachfolgende Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Bankgeschaefte…chergenehmigung