Werbungskosten Zweitstudium - Studiengebühr von Eltern bezahlt

  • Hallo, im Finanztip habe ich gelesen, dass Studiengebühren als Werbungskosten anerkannt werden, auch wenn sie von den Eltern bezahlt wurden.
    Bei meinem Einspruch argumentiert das Finanzamt, dass es sich um Aufwendungen der Eltern handelt, da diese wirtschaftlich belastet wurden und
    will deshalb die Studiengebühren nicht als Werbungskosten anerkennen, obwohl die Rechnung auf meinen Namen geschrieben ist. Was ist jetzt richtig und wie könnte ich dem FA gegenüber argumentieren? Danke für Mithilfe.

  • Hallo diese Aussage ist käse.


    Zunächst einmal die Frage ist es denn eine sogenannte Zweitausbildung? Falls ja ist völlig egal wer die Rechnung bezahlt. Denn ausgestellt werden die Rechnungen ja auf Sie selbst sein oder?


    Im steuerlichen Sprachgebrauch nennt man das verkürzter Zahlungsweg. Ist schon zichfach von Gerichten als korrekt abgesegnet worden. Denn es macht keinen Unterschied, ob Ihnen Ihre Eltern das Geld zunächst schenken und Sie dann die Rechnung bezahlen oder ob die Eltern gleich alles bezahlen.



    Hier ein paar Nachweise aus der Rechtsprechung


    BFH GrS 2/97 BStBl II 99, 782,
    Eltern zahlen für Pilotenlizenz des Sohnes (FG Köln EFG 10, 1999, bestätigt durch BFH IX R 5/11 BStBl II 14, 143); Ehegatte zahlt für Ausbildung der Ehefrau (BFH VI R 41/05 BFH/NV 08, 1136); Kosten des LL.M-Auslandsstudiums werden mit Kreditkarte des Vaters bezahlt (BFH VI R 4/02 BFH/NV 04, 32).

  • Hallo, danke für die Antwort. Stimmt mich hoffnungsvoll.
    Ja, es ist eine Zweitausbildung. Masterstudium. Rechnung ist auch auf mich ausgestellt.