Ich zahle seit letztem jahr mein Bafög zurück (zurzeit 150 € im Monat). Kann oder muss ich die Rückzahlung irgendwie in der Steuererklärung angebene? Habe ich davon irgendwelche Vorteile?
Nein, die Rückzahlung eines Darlehens ist ein steuerlich nicht zu beachtender Vorgang. Anders sieht es mit den Zinsen aus. Die würde ich als Werbungskosten in der Anlage N erklären. Das habe ich in Vergangenheit eigentlich immer durchbekommen.