Ich zahle seit letztem jahr mein Bafög zurück (zurzeit 150 € im Monat). Kann oder muss ich die Rückzahlung irgendwie in der Steuererklärung angebene? Habe ich davon irgendwelche Vorteile?
Steuererklärung Bafög
-
Leni85 -
24. März 2016 um 16:08 -
Erledigt
-
-
Nein, die Rückzahlung eines Darlehens ist ein steuerlich nicht zu beachtender Vorgang. Anders sieht es mit den Zinsen aus. Die würde ich als Werbungskosten in der Anlage N erklären. Das habe ich in Vergangenheit eigentlich immer durchbekommen.