fondsgebundene Rentenversicherung Alte Leipziger FlexInvest – Tarif FR30

  • Hallo liebes Forum,

    ich hatte die Tage ein Gespräch mit meinem Versicherungsmakler, der mir die fondsgebundene Rentenversicherung der Alten Leipziger empfohlen hat für die weitere Geldanlage/Altersvorsorge.

    Dies mit dem Hintergrund einer möglichen Steuerersparnis und dem Hinweis, dass das dort eingezahlte Kapital im Fall der Fälle nicht zur Erbmasse zählen würde.

    Hintergrund:

    Ich habe zwei Depots mit ETF-Beständen von fast 300K €. Dazu abbezahltes Eigenheim sowie eine abbezahlte und vermietete Wohnung.

    Im Idealfall rät man mir, die gesamten Depotbestände in die fondsgebundene Rentenversicherung der AL einzuzahlen, damit diese dann bei einer späteren Vererbung an den Nachwuchs nicht versteuert werden muss.

    Ich sehe es jedoch so, dass das völliger Quatsch ist, da die laufenden Kosten die zukünftige Rendite deutlich schmälern. Von den jetzt anfallenden Steuern bei einem Gesamtverkauf der Depotbestände mal ganz abgesehen…

    Eure Meinung?

  • Das klingt sehr fishy.

    Vielleicht meint er, dass keine Steuer zu zahlen sein, weil einfach nichts vererbt wird?! Das wird nicht in Deinem interesse sein (bzw. dem Deiner Erben).

    Man sollte bedenken, dass der gute Produktverkäufer Dollerzeichen in den Augen gehabt haben dürfte, als er dir das vorgeschlagen hatte...

  • Depots/Immobilien per Niesbrauch zu übertragen wäre da eine Möglichkeit für dich um Steuern zu sparen. Dann kannst du weiterhin die Dividenden/Mieten verkonsumieren und dein Nachwuchs hat höhere Freibeträge, da er die ETF´s und Immobilien erst nach deinem Ableben verkaufen kann.

    Dem Versicherungsverkäufer würde ich ganz sicher nichts von meinem Geld abgeben......

  • Das klingt sehr fishy.

    Vielleicht meint er, dass keine Steuer zu zahlen sein, weil einfach nichts vererbt wird?! Das wird nicht in Deinem interesse sein (bzw. dem Deiner Erben).

    Man sollte bedenken, dass der gute Produktverkäufer Dollerzeichen in den Augen gehabt haben dürfte, als er dir das vorgeschlagen hatte...

    Doch, weil halt irgendwann zu viel Erbschaftssteuer fällig werden würde, hat er mir diese Art der Anlage empfohlen.

    Der Vertrag würde auf den Namen meines Sohnes laufen, versicherte Person wäre jedoch ich. Im Falle meines Todes würde das dann irgendwann halt nicht zur Erbmasse zählen, so die Argumentation…

  • Depots/Immobilien per Niesbrauch zu übertragen wäre da eine Möglichkeit für dich um Steuern zu sparen. Dann kannst du weiterhin die Dividenden/Mieten verkonsumieren und dein Nachwuchs hat höhere Freibeträge, da er die ETF´s und Immobilien erst nach deinem Ableben verkaufen kann.

    Dem Versicherungsverkäufer würde ich ganz sicher nichts von meinem Geld abgeben......

    Ja, so hab ich auch argumentiert. Ich könne ja das EFH schon zu Lebzeiten übertragen, so dass dieses dann aus einer möglichen Erbmasse rausfallen würde…

  • Doch, weil halt irgendwann zu viel Erbschaftssteuer fällig werden würde, hat er mir diese Art der Anlage empfohlen.

    Der Vertrag würde auf den Namen meines Sohnes laufen, versicherte Person wäre jedoch ich. Im Falle meines Todes würde das dann irgendwann halt nicht zur Erbmasse zählen, so die Argumentation…

    Das klingt für mich, als würde technisch Dein Sohn abschließen, Du schenkst ihm immer schön die Beiträge und darfst dafür hoffen, dass Du auch mal die Renten bekommst.

    Dann wäre es aber einfacher, Du schenkst Deinem Sohn das Geld direkt und hoffst, dass er Dich dafür im Alter unterstützt!?