Rechtlicher Rahmen einer Kontoeröffnung: APP geht nicht...

  • Hi,


    ich benutze ein Smartphone, auf dem GrapheneOS installiert ist: http://www.grapheneos.org.

    Dieses Betriebssystem fusst auf AOSP (Android Open Source Project), aus dem sämtliche Google-Anteile entfernt wurden, das OS wurde "gehärtet" und sicherer gemacht. Es funkt nicht "nach Hause".

    Da der PlayStore ersteinmal nicht installiert ist, gibt es Apps, die nicht auf diesem OS laufen.

    Der PlayStore kann in ein abgesetztes Profil nachinstalliert und in einer Sandbox laufengelassen werden. Viele Apps zicken dann nicht mehr...einige immer noch, da sie keine Verbindung zu Google-Server mehr aufbauen können...

    ...aber das ist ja Sinn und Zweck der Übung der Installation von GrapheneOS.


    Lange Rede kurzer (?) Sinn:


    Wenn ich bei einer Bank noch kein Konto habe, kann ich zwar die Banking-App downloaden und "Starten"...aber ich kann

    ohne Einloggen in ein dann noch nicht existierendes Konto nicht feststelllen ob die App vollständig funktionieren wird.


    Welche rechtlichen/vertraglichen Folgen kann es haben, wenn ich ein Konto eröffne (damit einen Vertrag eingehe), die App installiere und das Teil funktioniert nicht - ich also entweder das Konto "liegenlassen" muss oder das Konto ohne Nutzung wieder schließen lassen muss?


    Die Begründung "Die App funktioniert nicht" wird sicherlich abgewiesen werden mit: Sie wird ja auch nicht auf einem

    "echten" Android-Phone benutzt.


    Hat da jemand irgendwelche Informationen diesbezüglich - vielleicht sogar jemand, der ebenfalls GrapheneOS einsetzt?


    Cheers!

    microcommerce

  • Ich kenne keine Bank wo es eine "Mindestvertragslaufzeit" gibt.

    Also erstmal ist es kein Problem ein Konto sofort wieder zu schließen.

    (Da Du ja anscheinend Datenschutzaffin bist: Die werden die bis dahin angefallenen Daten aber noch einige Zeit, teilweise bis zu 10 Jahren.)


    Wo es sich (zumindest bei Girokonten, also wenn Du in die miesen gehen kannst) auswirkt wird Dein Schufa-Score sein. Der geht mit jeder neuen Kontoverbindung erstmal ein bisschen runter.


    Wenn Du es exzessiv machst, könnte ich mir vorstellen, dass es auch irgendwelche Banksektoreigenen Listen gibt auf denen Du landest. Vor allem natürlich, wenn Du jedes Mal irgendwelche Wechselprämien abgreifst. Aber das ist nur eine Vermutung.


    Zu guter Letzt ist es natürlich für Dich stressig, die ganzen (Ex-)Geschäftsbeziegungen im Kopf zu behalten, wobei das ja eigentlich nicht relevant sein sollte, wenn Du keine Buchungen hast.

  • Hi itschytoo,


    Danke für Deine Antwort! :)

    Ich meine (lies: Ich weiß nicht...), dass man eine Datenlöschung beantragen kann, der die jeweilige Stelle Folge leisten muss.

    Mir kam nur das Ganze in Zusammenhang mit "Vertragsbruch" in den Kopf...aber das wird ja wohl nicht so heiß gegessen, wie ich es befüchtet habe... ;)


    Cheers!

    microcommerce

  • Danke für Deine Antwort! :)

    Ich meine (lies: Ich weiß nicht...), dass man eine Datenlöschung beantragen kann, der die jeweilige Stelle Folge leisten muss.

    Ja, das kannst Du immer machen, bringt aber nix für Daten, die der gegenüber vorrätig halten muss (von Gesetzes wegen). Aber das war ja auch nicht Deine Frage.

    Mir kam nur das Ganze in Zusammenhang mit "Vertragsbruch" in den Kopf...aber das wird ja wohl nicht so heiß gegessen, wie ich es befüchtet habe... ;)

    Wenn Du einen Vertrag abschließt (=Konto eröffnest) und dann den Vertrag beendest (=Konto schließt), dann ist das kein Vertragsbruch.


    Ein Vertragsbruch wäre, wenn Du dich bei einem bestehenden Vertrag nicht an die Bedingungen hälst. Also wenn Du z.B. ein Konto eröffnest, das Gebühren kostet, und dann die Gebühren nicht bezahlst.


    Natürlich mag es eine Bank nicht, wenn sie die Kosten einer Eröffnung hat und dann kann sie kein Geld mit Dir verdienen. Aber das Risiko muss sie eingehen und Du hast ja auch einen plausiblen Grund.

    Aber deswegen mein Hinweis, dass es evtl eine Liste geben könnte wo die sich untereinander austauschen und wenn Du zuviele Konten in kurzer Zeit eröffnest (z.B. um eine Prämie mitzunehmen), wirst Du dann nicht mehr als Kunde angenommen.

    Aber irgendwie strafrechtlich relevant ist das nicht.


    Übrigens brauchst Du eine (ordentliche) Kündigung auch nicht zu begründen. Also um das Konto zu kündigen schreibst Du einfach: "Hiermit kündige ich mein Konto mit der Nummer xy zum x.x.2024", bzw. Du nimmst besser das Kündigungsformular für alle nötigen Daten.

    Da musst Du nirgendwo rechtfertigen warum Du kündigen willst.

    Manchmal (Telekom-Unternehmen) bekommst Du Anrufe von Verkäufern, die dich mehr oder weniger legitim versuchen zum bleiben zu bewegen, aber mit denen brauchst Du nicht zu reden und sowas kenne ich von Banken auch nicht.

  • Ich meine (lies: Ich weiß nicht...), dass man eine Datenlöschung beantragen kann, der die jeweilige Stelle Folge leisten muss.

    Das Unternehmen muss die Daten löschen, für die keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung existiert. Rechnungen, etc. MUSS ein Unternehmen aber 10 Jahre aufbewahren. Unterlagen für geschlossene Verträge ohne Abrechnung dürften Geschäftskorrespondenz sein, da sind es 6 Jahre.

    Werbemails und andere Einträge ("Datenschutzaffin", "kurze Vertragslaufzeit". etc. dürften sie aber löschen müssen.

    Aufbewahrung von Dokumenten nach dem HGB
    Diese Übersicht zeigt, wer von den Aufbewahrungsfristen betroffen ist, was aufzuwahren ist, die Dauer und Form. Beispiele verdeutlichen die Auswirkungen.
    www.ihk.de

  • Hallo,

    ich kann zu deiner rechtlichen Frage nichts sagen, nutze aber auch GrapheneOS. Die App meiner Volksbank funktioniert damit, auch wenn beim Start eine Meldung kommt, dass die Google Play Services nicht vorhanden sind. Diese kann man aber mit einem "Ignorieren-Knopf" wegdrücken.

    Ebenso funktionieren tun die Apps bei der Volksbank und der Bank11 für die 2-Faktor-Authentifizierung.

    Gruß

    Patrick