Freiberufler Rechnungen - zählt Honorar im Jahr des Leistungszeitraums, Rechnungsdatum oder im Jahr der Überweisung durch Kunden?

  • Guten Tag ich würde mich sehr über Hilfe freuen! <3


    Ich habe eine Unklarheit und Frage zu Rechungszeitraum / Rechnungsdatum und Überweisung bei Freiberuflern / Kleinunternehmer.


    Wenn ich eine Honorar Rechnung stelle im Januar 2023 für eine Leistung im Dezember 2022 und diese dann im Januar 2023 überwiesen bekomme zählt diese Einnahme:


    A. In das Jahr in welchem der Leistungszeitraum liegt - heißt zB. Dezember 2022

    B. In das Jahr in welchem das Rechnungsdatum liegt - heißt zB. Januar 2023

    C. In das Jahr in welchem mir das Honorar überwiesen wurde - hießt zB. Januar 2023


    Mir ist unklar wie ich das angeben muss und auch Recherche bin ich noch verwirrter.


    Wie verhält es sich wenn noch längere Zeiträume dazwischenliegen weil die Rechnung erst spät gestellt wurde oder das Honorar erst Monate später kommt.


    Wie groß ist das Problem wenn ich bei meiner Steuererklärung Honorar im falschen Jahr angeben habe - also zB 2021 statt 2022 obwohl es erst dann gebucht wurde oder umgekehrt.


    Ich hoffe sehr mir kann jemand weiterhelfen :) würde mich extrem freuen!


    Liebe Grüße und einen schönen Tag!


    Lost_löwenzahn

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo zusammen,

    genau so ist es.

    Die Rechnung sollte möglichst gleich dem Kunden mitgegeben werden bzw. direkt nach der Leistungserbringung per Mail versendet werden.

    Mit Angabe des Zahlungszieles.

    Zeit ist Geld.

    LG

  • Es zählt das Zuflussprinzip. Also der Zeitpunkt, zu dem das Geld auf deinem Konto eingeht.

    Das Zuflussprininzip zählt nur wenn man die SOLL Besteuerung (übliche Versteuerungsmethode) gewählt hat.


    Wurde jedoch beim Finanzamt die IST Besteuerung beantragt und wurde diese vom FA genehmigt, ist eine Versteuerung generell für die Höhe der eingegangenen Zahlung zum Zeitpunkt der Wertstellung des Geldeingangs zu versteuern.

  • Wurde jedoch beim Finanzamt die IST Besteuerung beantragt und wurde diese vom FA genehmigt, ist eine Versteuerung generell für die Höhe der eingegangenen Zahlung zum Zeitpunkt der Wertstellung des Geldeingangs zu versteuern.

    Ok, danke für den Hinweis.

    Aber ich verstehe noch nicht, was bei der IST Besteuerung dann anders sein soll. Du schreibst ja es zählt dann der Zeitpunkt der Wertstellung. Für mich ist das der Tag, an dem das Geld auf dem Konto gutgeschrieben wird. Also doch auch Zuflussprininzip?


    Edit:

    @Fatboy100th: Habe eben selbst nochmal zum Thema gelesen und bleibe dabei, wie ich schon oben geschrieben habe:

    Es ist zu versteuern, wenn das Geld auf dem Konto eingeht.

  • Edit:

    @Fatboy100th: Habe eben selbst nochmal zum Thema gelesen und bleibe dabei, wie ich schon oben geschrieben habe:

    Es ist zu versteuern, wenn das Geld auf dem Konto eingeht.

    Sorry, habe mich mit meinen Ausführungen unter # 5 offensichtlich "unklar" ausgedrückt.


    Bei der SOLL Besteuerung hat eine Versteuerung mit dem Rechnungsdatum zu erfolgen, unabhängig davon wann der Geldeingang erfolgt.


    Bei der IST Besteuerung hat eine Versteuerung erst und vor allem auch dann nur in der Höhe des Geldeingangs (z.B. wenn der Kunde nur einen Teilbetrag der Rechnung ausgleicht) zu erfolgen, mit Wertstellung des Geldeingangs auf dem Konto.