Elterngeld - lohnt sich ein Steuerklassenwechsel noch?

  • Hallo Finanztip Community,

    ich brauche euren wertvollen Rat zum Thema Elterngeld.

    Folgende Situation liegt vor:

    - Errechneter Geburtstermin Mitte Dezember

    - Mutterschutz ab Anfang November 2024

    - Bemessungszeitraum letzte 12 Monate (abzüglich Muschu): Oktober 2024 - November 2023

    - Stand heute 12.05 beide Steuerklasse 4

    - Frau Brutto-Jahresgehalt ca. 46.000 €

    - Mann Brutto-Jahresgehalt ca. 105.000 €

    - November 2023 - Mai 2024 = 7 Monate Stkl. 4 Frau

    - Juni 2024 - Oktober 2024 = 5 Monate Stkl. 3 Frau noch möglich wenn ich jetzt im Mai den Antrag stelle

    - Ergebnis: Frist versäumt rechtzeitig in Steuerklasse 3/5 zu wechseln um von der besseren Steuerklasse zu profitieren. Nach meinen Infos wird für die Berechnung des Elterngelds die Stkl. 4 dann heran gezogen.

    Meine Fragen:

    1. Lohnt sich der Wechsel in Stkl. 3/5 (Frau/Mann) für 5 Monate um das Netto meiner Frau noch etwas anzuheben umso mehr Elterngeld zu erhalten (falls sich das überhaupt auswirkt)? Ich habe viel hin und her gerechnet und man könnte das Netto um ca. 1500 - 2000 € noch steigern, allerdings wird ja die Stkl. 4 herangezogen. Ich bin unschlüssig.
    2. Nach dem Mutterschutz ab ca. Jan/Feb 2025 würde ich gern in Stkl. 5/3 (Frau/Mann) wechseln um das fehlende Netto pro Monat in der Elternzeit mit meinem höheren Gehalt etwas abzufedern. Macht das Sinn? Habt Ihr weitere Hinweise was wir beachten müssen? Ich weiß, dass es womöglich bald 5/3 nicht mehr geben wird, aber aktuell haben wir ja noch die Situation.

    Schon mal vielen Dank für euren Input.

    Lasst mich gern wissen, falls Ihr noch weitere Infos zum beantworten meiner Fragen benötigt.

  • Xenia 14. Mai 2024 um 09:44

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ein Wechsel der Steuerklasse ist jederzeit möglich, bringt für das Elterngeld aber rein gar nichts mehr. Die Berechnung erfolgt mit dem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate vor Mutterschutz und der Steuerklasse zu einem bestimmten Stichtag (der bei euch rum ist).

    Ein Wechsel der Steuerklassen, um den Netto Verlust auszugleichen, ist durchaus machbar. Bitte hier beachten, dass dann eine Pflicht zur Steuererklärung vorliegt und das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Somit wird es höchstwahrscheinlich zu einer Steuernachzahlung kommen. Alternativ weiter mit 4/4 und sich im nächsten Jahr über eine Rückerstattung freuen.

    Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater!