Guten Tag,
ich möchte für unsere Firma verschiedene Sitzgelegenheiten bestellen. Alle 3 Teile lassen sich Einzeln nutzen und fallen unter die Sofortabschreibungsgrenze von 800 € Netto, Ist es möglich diese gemeinsam zu bestellen, solange es einzelne Rechnungsposten für die 3 Teile gibt? Ich würde gerne auf Grund der Versandkosten keine 3 einzelnen Bestellungen tätigen. Die 3 Teile lassen sich auch als ein gemeinsames Teil nutzen und ich hab Sorgen, dass das Finanzamt bei einer gemeinsam Bestellung argumentiert, dass diese nur gemeinsam genutzt werden und es daher nicht sofort abgeschrieben werden kann.
Viele Grüße
Tom
GWG Sofortabschreibung Gemeinsame Rechnung
- tomtom123
- Erledigt
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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Kleine Ergänzung - es geht mir auch um den Aspekt, ob das Finanzamt mehr/anders für einen Posten argumentiert, wenn es auf einer Rechnung ist statt auf 3 einzelnen
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Xenia
Hat das Thema freigeschaltet. -
Dass man Stühle zwar zu mehreren an einen Tisch stellen kann, dies einer separaten Verwendung des einzelnen Objekts nicht entgegensteht, sollten auch Finanzbeamte von zuhause kennen. Wenn es Dir zu riskant ist, weil die Regelabschreibung zu sehr auf die Liquidität drücken würde, könntet ihr auch Leasing in Erwägung ziehen.
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Wie soll man eine Aussage treffen, wenn man nur diffuse Angaben bekommt?
Schau unter dem Stichwort "Sachgesamtheit" nach, ob deine GWGs darunter fallen oder nicht. Ich zitiere mal aus Haufe:
"Ob einzelne Gegenstände selbstständig nutzbar und bewertbar sind oder ob eine Sachgesamtheit vorliegt, ist nach der BFH-Rechtsprechung in erster Linie nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Von Bedeutung ist auch, dass die einzelnen, für sich selbstständigen Gegenstände, z. B. Möbelstücke, dann, wenn sie zu einem nach Zahl, Art und Stil oder anderen Merkmalen in sich einheitlichen Ganzen vereinigt werden, wirtschaftlich als etwas anderes angesehen und im Wirtschaftsverkehr als Einheit behandelt werden. Die technischen Gegebenheiten können ebenfalls eine Rolle spielen."
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St. Bürokratius ist der mächtigste Mann im Land, ihm hat sich in letzter Konsequenz alles unterzuordnen.
Wenn das Finanzamt drei Einzelrechnungen für drei Stühle sehen will, sollte der Lieferant es möglich machen können, drei Einzelrechnungen auszustellen.
In einem Forum zu fragen, ob das Finanzamt vielleicht ausnahmsweise von seiner üblichen Handhabung abgehen wird, ist jedenfalls vergebliche Liebesmüh. Was hilft es dem Frager, wenn irgendein Antworter schreibt: "Ja, kannst Du so machen."? Maßgeblich ist letztlich sein Finanzbeamter (oder der Finanzrichter, wenn er denn angesichts eines Abschreibvolumens von 2 T€ die Mühe eines Prozesses auf sich nehmen will).
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Die Anzahl der Rechnungen ist in dem Fall irrelevant. Liegt eine Sachgesamtheit vor (was wir ohne genaue Angaben nicht einschätzen können), dann nutzt auch eine Aufteilung nichts.
Ich bezweifle allerdings ganz stark, dass sich das Finanzamt überhaupt für den Kram interessiert. Außer es steht eine Betriebsprüfung an.