Jedes Forum lebt von der Vielfalt der Meinungen. Es wäre interessant zu erfahren, welche meiner Sichten und Darstellungen Du nicht teilst und warum.
Mietminderung bei "extrem hoher Kontamination" des Trinkwasser mit Legionellen
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ikopi -
28. Juni 2024 um 17:58 -
Erledigt
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Google weiß da etwas:
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblae…d-antworten.htm
25% Minderung würde ich schon vornehmen. Und lass dir zur Sicherheit doch mal die Werte geben.
Hallo Thebat, heute nun die Werte erhalten. 39.000kbe/100ml. Wirklich extrem.
Das Problem besteht nun für die Mieter seit dem 28.6.24. Angekündigt war die thermische Desinfektion vom 2. bis 5.7. Ob das getan wurde und Ergebnisse vorliegen; dazu gibt es vom Vermieter bis heute keine Information. Duschverbot unverändert aktuell seit dem 28.6..
Das nur zur Rückinfo.
Danke und Grüße
ikopi
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Hallo Thebat, heute nun die Werte erhalten. 39.000kbe/100ml. Wirklich extrem.
Das Problem besteht nun für die Mieter seit dem 28.6.24. Angekündigt war die thermische Desinfektion vom 2. bis 5.7. Ob das getan wurde und Ergebnisse vorliegen; dazu gibt es vom Vermieter bis heute keine Information. Duschverbot unverändert aktuell seit dem 28.6..
Das nur zur Rückinfo.
Danke und Grüße
ikopi
Naja, wenn in dem Zeitraum eine thermische Desinfektion stattgefunden hätte, wären die Mieter mit einbezogen worden, denn die müssen in der Zeit an den Entnahmestellen das heiße Wasser über längere Zeit laufen lassen. Sonst hat die ganze Maßnahme wenig Sinn.
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4 Wochen nicht duschen, da würde ich einen Trieb kriegen. Wenn möglich, würde ich einen Anwalt bemühen und den was schreiben lassen. Der kann dir auch gleich Hinweise auf die Höhe der möglichen Mietminderung geben.
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Das Duschverbot wurde nun zum 6. August 2024 aufgehoben.
Es galt vom 26. Juni bis 6. August 2024. Ganz ordentlich gravierend im Hochsommer.In welcher Höhe findet denn das Forum die Mietminderung angemessen?
Der Vermieter hat sich bisher nicht dazu geäußert. Die Mietminderung ist dem Vermieter avisiert.
Danke und Grüße
ikopi
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Der Vermieter hat nun per Briefpost einen Mietminderung in Höhe von 25% der Gesamtmiete
angezeigt.
Erstmalig ein Mangel der ohne Streit oder Androhung von anwaltlichem Tun abgewickelt wird.
Geht doch.
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