Jahresabrechnung Hausverwaltung

  • Guten Tag,

    Ich habe jedes Jhar das Problem bei meiner Vermieteten ETW, dass die Jahresabrechnung für das Vorjahr zu spät kommt. Also zb die Jahresabrechnung für 2023 kommt viel später als die frist für die steuererklärung. Jetzt habe ich dort angerufen und mir wurde gesagt, dass die besagte Jahresabrechnung 2023 sowieso erst für das Jahr 2024 angegeben wird. Also immer erst für ein Jahr später. Ist das so? Wenn Ja wie erkläre ich das dem FA wenn die fragen stellen?

    Ich bedanke mich schonmal für hilfreiche Antworten

  • Steuerlich ist der Leistungszeitraum sekundär, relevant ist das Rechnungsdatum. Dieses ist irgendwann in 2024 und somit gehört die Rechnung in das Steuer Jahr 2024. Einzige Ausnahme ist, wenn die Rechnung in den ersten Tagen des Januar kommt, dann ist die Rechnung auch noch dem "alten" Steuerjahr zuzuordnen.

    Von daher ist die Aussage deiner Hausverwaltung korrekt.

  • Also meines Wissens nach muss die Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 bis spätestens 31.12.2024 zustellen. Somit ist es zwar ärgerlich für dich, aber die Hausverwaltung ist im Recht.

    Aber aus genau diesem Grund mache ich das schon immer so, dass ich die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres in der Steuererklärung angebe.

    Also: Für die Steuer, die ich jetzt gerade für das Jahr 2023 mache, gebe ich die Nebenkosten aus der Abrechnung des Jahres 2022 an (die Abrechnung habe ich Ende 2023 erhalten).