Hallo zusammen,
für Kinder, die ab dem 01.04.2025 geboren werden, bekommt man ja nur Elterngeld wenn das (gemeinsame) zu versteuernde Einkommen in dem der Geburt vorangegangenen Kalenderjahr unter 175.000 EUR liegt.
Wird da stur die Zahl vom Steuerbescheid genommen oder kann man da ggf. Einspruch erheben wenn ein einmaliger Bonus daran Schuld ist, dass man über die Grenze kommt. Ich meine hier wirklich einen einmaligen Bonus, der mit einem Merger zu tun hat und nicht z.B. einen Company Bonus, auf den es vielleicht auch keine Garantie gibt, der aber in der Realität jedes Jahr gezahlt wird, nur eben immer unterschiedlich hoch ausfällt.
Falls man da nichts machen kann und man dann eben ein besonders gut bezahltes Jahr erwischt: Was sind eure Tipps um das zu versteuernde Einkommen nach unten zu drücken?
Danke und Grüße!