Zuschuss zur Rente für Krankenkasse trotz erreichen der BBG

  • Lieben Dank für die spannende Diskussion. Ich selbst bin regulärer Altersrentner, möchte aber weiterarbeiten, auch ggf. mit hoher wöchentlicher Stundenzahl. Ich verstehe die Situation bezüglich der gesetzlichen Krankenkasse so, dass bei z.B. 2 parallelen Minijobs ein Rentner den Status "gesetzlich" krankenversichert wieder abgibt, dann freiwillig versichert wird, und sogar auf Vermögensgewinne (Zinsen, Dividenden, etc.) KV / PV Beiträge bezahlen muss. Leider habe ich hierzu keine Gesetzestexte (nur Telefonate mit meiner Krankenkasse). Deshalb meine Frage: "Kennt sich jemand im Forum mit dieser Thematik aus"? Danke!

    Nee, im Normalfall wird man in der Versicherungspflicht bleiben.

  • Ich selbst bin regulärer Altersrentner, möchte aber weiterarbeiten, auch ggf. mit hoher wöchentlicher Stundenzahl. Ich verstehe die Situation bezüglich der gesetzlichen Krankenkasse so, dass bei z.B. 2 parallelen Minijobs ein Rentner den Status "gesetzlich" krankenversichert wieder abgibt, dann freiwillig versichert wird, und sogar auf Vermögensgewinne (Zinsen, Dividenden, etc.) KV / PV Beiträge bezahlen muss. Leider habe ich hierzu keine Gesetzestexte (nur Telefonate mit meiner Krankenkasse). Deshalb meine Frage: "Kennt sich jemand im Forum mit dieser Thematik aus"? Danke!

    Das Menschenleben ist farbig, Konstellationen sind individuell und Deutschland zeichnet sich durch eine teilweise höchst vertrackte Bürokratie aus.

    Ansprechpartner für Dich ist Deine Krankenkassen. In Dingen, in denen es um etwas geht, ist ein Telefonat absolut Schall und Rauch, Papier aber Trumpf. Erster Rat daher: Schreiben an die Krankenkasse mit der Aufforderung zu schriftlicher Antwort.

    Minijobs sind eingeführt worden zur Verwaltungsvereinfachung. Wer ein "normales" Einkommen hat, der darf (unabhängig vom Minijob-Einkommen) genau 1 Minijob neben seiner normalen Tätigkeit ausüben. Hat er deren 2, so werden beide Minijobs auch dann steuer- und sozialversicherungspflichtig, wenn die Summe der Einkünfte unter der Minijobgrenze bleibt.

    Soweit ich weiß, ist das bei Rentnern genauso. Ein Forenposting ist für Dich aber unerheblich. Es hilft Dir nichts, wenn ich Dir schreibe: "Kein Problem" - und hinterher erweist sich die Auskunft als falsch.

    Ohnehin: Was will man 538 € im Monat auch noch auf mehrere Tätigkeiten aufteilen? Andersherum: Unter diesen Tätigkeiten mögen welche sein, die aus anderem Grund (z.B. Übungsleiterpauschale) steuerfrei bleiben.