Erbschaftsteuer bei Zugewinngemeinschaft

  • Hallo,

    meine Ehefrau und ich leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben ein Berliner Testament hinterlegt. Unsere gemeinsamen Ersparnisse liegen auf verschiedenen Konten, die überwiegend auf meinen Namen lauten. Wenn ich sterbe, erbt meine Frau sämtliche Ersparnisse, was ja lt. Testament auch gewollt ist.

    Die Frage ist nun: inwieweit muss sie dann Erbschaftsteuer zahlen? Das Vermögen wurde ja von beiden gemeinsam erwirtschaftet, liegt nur zum großen Teil auf Konten mit meinem Namen.

    Kann sich dazu jemand äußern?

    Vielen Dank

  • Wenn ein Konto auf Deinen Namen läuft, gehört das Geld dort Dir!

    Jede Einzahlung von Deiner Frau auf Dein Konto war eine Schenkung an Dich.

    Wenn Du stirbst, erbt Deine Frau Deine Konten und muss auf den vollen Betrag (abz. Freibetrag) Erbschaftssteuer zahlen.

    Da Du offensichtlich aktuell noch lebendig bist, solltet ihr anfangen, das zu ändern.

    Eine Möglichkeit ist, eines Deiner Konten als Gemeinschaftskonto umzuschreiben. Dann gehört 50% Deiner Frau. Das ist rechtlich natürlich auch eine Schenkung, aber es interessiert keinen wirklich. Die Bank erzeugt keine Meldung an ein Finanzamt.

    Ebenso kann Deine Frau eigene Konten/Depots eröffnen, die schwerpunktmäßig bei Neuanlagen genutzt werden.

  • Mein Verständnis bei dem Thema ist das folgende:

    Nehmen wir der Einfachheit halber an, ihr hattet vor eurer Ehe kein Vermögen und habt das gesamte Vermögen während der Ehe aufgebaut.

    Dann bekommt bei deinem Tod deine Frau die Hälfte des Vermögens aus dem Zugewinn. Die andere Hälfte des Vermögens erbt sie und muss bei Überschreiten des Freibetrags (500.000 Euro) Erbschaftsteuer zahlen.

  • Es gab mal ein schönes Beispiel mal im Internet, ich weiß nicht mehr wo. Das war etwa so:

    Ein Mann hat seine Firma für 2 Mio verkauft, der Gegenwert ging auf das gemeinsame Konto des Ehepaares.

    Bald darauf ist seine Ehefrau verstorben, Ehemann war Alleinerbe.

    Er erbte das halbe Konto, musste also auf 1 Mio Erbschaftssteuer zahlen.

    Dabei ist aufgefallen, dass der Eingang des Verkaufserlöses auf dem gemeinsamen Konto rechtlich als Schenkung in Höhe von 1 Mio an die Ehefrau zu qualifizieren ist. Entsprechend musste er hierzu die Schenkungssteuer plus Strafe nachzahlen.

    Hin und her macht Taschen leer ...

  • Dann bekommt bei deinem Tod deine Frau die Hälfte des Vermögens aus dem Zugewinn.

    Nein. Der Zugewinn im Erbfall (anders als bei Scheidung) wird pauschal ausgeglichen.

    Also bei einem Ehepaar mit gesetzliche Erbfolge (kein Testament) gilt:

    Der Zugewinnausgleich erfolgt in der Form, dass der Erbteil des Ehegatten pauschal um ein Viertel erhöht wird. Das ist unabhängig davon, ob und bei wem und in welcher Höhe ein Zugewinn überhaupt entstanden ist.

    Das betrifft also die Höhe des Erbteils. Für die Steuer ist m.E. nur relevant, wie hoch der Erbteil ist, nicht warum.

    In diesem Beispiel existiert ein Testament, da sollte ein Zugewinn sowieso irrelevant sein.