Aktienverkauf Depot USA - Kapitalertragssteuer

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe hier ein paar Antworten bezüglich folgender Thematik zu bekommen und bedanke mich jetzt schon für jegliche Hilfe.

    Mein ehemaliger Arbeitgeber Amazon, gibt als zusätzliche Vergütung zum Grundgehalt Aktien aus. Diese landen auf einem Depot, in diesem Fall bei Morgan Stanley in den USA.

    Soweit so gut, ich musste einen Teil dieser Aktien nun verkaufen da unter anderem für Nebenkosten beim Wohnungskauf und Sonderwünsche die Aktien noch als Kapital benötigt wurden.

    Nun stellt sich mir natürlich die Frage, da das Depot in den USA liegt, wird ja von Morgan Stanley keine Kapitalertragssteuer abgeführt, wie das z.B. bei meinem deutsch Depot bei der ING der Fall ist.

    Ich habe heute nun einen Teil der Aktien verkauft, das ganze passiert ja nach dem FiFo Prinzip, also die ältesten Aktien werden zuerst verkauft. Laut Übersicht bei MS bekomme ich nun natürlich quasi den kompletten Betrag überwiesen und was ich bereits herausgefunden habe, muss ich wohl selbst die Kapitalertragssteuer ermitteln und bei meiner nächsten Steuererklärung angeben.

    Das Thema ist, zumindest für mich nicht so wirklich durchsichtig und ich würde mich freuen, wenn es hier jemanden gibt, der mir den ganzen Prozess erläutern könnte.

    Bevor die Frage aufkommt, ein gültiges W-8BEN Formular liegt Morgan Stanley vor.

    Aber das hilft mir ja nicht bei meiner Kapitalertragssteuer in DE, oder zumindest nur teilweise...? :/

    Wie gesagt, über ein paar Expertenmeinungen würde ich mich sehr freuen. Man will ja auch nichts falsch machen und nachher noch Steuern hinterziehen...

    Vielen Dank!

  • svenja147 18. Juli 2024 um 09:03

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mein ehemaliger Arbeitgeber Amazon gibt als zusätzliche Vergütung zum Grundgehalt Aktien aus. Diese landen auf einem Depot, in diesem Fall bei Morgan Stanley in den USA.

    Ich [habe] einen Teil dieser Aktien nun verkauf[t].

    Das Depot [liegt] in den USA liegt, [also] wird ja von Morgan Stanley keine Kapitalertragssteuer abgeführt, wie das z.B. bei meinem deutsch[en] Depot bei der ING der Fall ist.

    Laut Übersicht bei MS bekomme ich nun natürlich quasi den kompletten [Verkaufserlös] überwiesen. [Ich muss] wohl selbst die Kapitalertragssteuer ermitteln und bei meiner nächsten Steuererklärung angeben.

    Du mußt den Kapitalertrag angeben, die darauf fällige Steuer rechnet das Finanzamt dann schon selber aus.

    Das Thema ist, zumindest für mich nicht so wirklich durchsichtig und ich würde mich freuen, wenn es hier jemanden gibt, der mir den ganzen Prozess erläutern könnte.

    Du hast diese Aktien irgendwann mal als geldwerte Leistung von Amazon bekommen (Nebenbei: Vor 2009 oder danach?). Es wäre jetzt hilfreich, wenn Du den Wert dieser Aktien in Euro zum Übertragungszeitpunkt wüßtest. Wenn Du ihn nicht kennst, wirst Du ihn wohl rekonstruieren müssen. An sich solltest Du ihn kennen, schließlich hat man Dir damals Einkommensteuer darauf berechnet, wenn alles korrekt abgelaufen ist (und Du zu diesem Zeitpunkt in Deutschland steuerpflichtig warst).

    Den Kapitalertrag auszurechnen sollte kein Zauber sein: Verkaufserlös - Anschaffungspreis = Kapitalertrag.

    Ich habe schon ganz zu Beginn meines Börsenengagement eine Excel-Tabelle angelegt, in der ich jeden Kauf und Verkauf notiert habe. Ich kann also für jedes meiner Papiere nachschauen, wann ich es gekauft habe und zu welchem Preis. Allerdings gibt es hier im Forum immer wieder Foristen, die einen Sparplan über viele Jahre laufen lassen, ohne daß sie sich eine eigene Buchführung einrichten. Die haben in einem Fall wie dem Deinen dann eine mühevolle Arbeit vor sich. Besser, man macht das gleich!

    Bevor die Frage aufkommt, ein gültiges W-8BEN Formular liegt Morgan Stanley vor.

    Aber das hilft mir ja nicht bei meiner Kapitalertragssteuer in DE, oder zumindest nur teilweise...? :/

    Dieses Formular bestätigt Deinen deutschen Wohnsitz, wodurch die US-Quellensteuer auf Dividenden von 30% auf 15% reduziert wird. Spielt im Verkaufsfall keine Rolle.

  • Aus eigener (leidlicher) Erfahrung kann ich einige Details zum Thema beisteuern. Du schreibst, der Arbeitgeber sei Amazon, ich vermute Du hast einen Vertrag nach deutschem Recht und bekommst auch aus Deutschland Dein Gehalt? In diesem Fall kann Dir Dein Arbeitgeber Aktien als Gehaltsbestandteil übergeben, allerdings sind diese, so wie jeder anderer Gehaltsbestandteil steuerpflichtig, und zwar dann wenn Dir diese Aktien "zufließen" (also wenn Du darüber verfügen kannst). D. h. eigentlich müsste Amazon in diesem Fall Deinen persönlichen Steuersatz an den Fiskus abführen.

    In meiner Firma (ebenfalls amerikanisch) passiert dies, indem ein gewisser Prozentsatz an Aktien direkt verkauft wird (und der Erlös an den Fiskus abgeführt wird), sobald ich Zugriff auf die Aktien erhalten (das ist bei uns über 3 Jahre gestaffelt). Sollte Amazon diese Steuer nicht abführen, so machen sie sich steuerrechtlich angreifbar und könnten theoretisch von der Finanzbehörde verklagt werden. Unabhängig davon bist Du der Steuerpflichtige, d. h. unabhängig vom Verhalten Deines Arbeitgebers, schuldest Du die Lohnsteuer Deinem Finanzamt.

  • Danke für eure Antworten. Und Sorry, dass ich jetzt erst zum schreiben komme

    Alles klar, also muss ich dann nur den Kapitalertrag angeben, das sollte kein Problem sein. Die Daten dazu kann ich in meinem Morgan Stanley Depot finden.

    Sobald die Aktien in meinen Besitz übergingen, habe ich das ganze damals so eingestellt, dass die Steuern bereits automatisch abgeführt worden sind. Die Option hieß "sell to cover" Damit wurden dann schon die Steuern gedeckt.

    Wenn ich das jetzt richtig sehe, muss ich ab dann nur nochmal Steuern auf die Kapitalerträge zahlen.

    Das also in meiner Steuererklärung für das Jahr 2024 angeben?

    Und wegen des Formulars, danke für die Klarstellung, da Amazon schon seit Ewigkeiten keine Dividenden ausgezahlt hat, sollte das passen.

    Aus eigener (leidlicher) Erfahrung kann ich einige Details zum Thema beisteuern. Du schreibst, der Arbeitgeber sei Amazon, ich vermute Du hast einen Vertrag nach deutschem Recht und bekommst auch aus Deutschland Dein Gehalt? In diesem Fall kann Dir Dein Arbeitgeber Aktien als Gehaltsbestandteil übergeben, allerdings sind diese, so wie jeder anderer Gehaltsbestandteil steuerpflichtig, und zwar dann wenn Dir diese Aktien "zufließen" (also wenn Du darüber verfügen kannst). D. h. eigentlich müsste Amazon in diesem Fall Deinen persönlichen Steuersatz an den Fiskus abführen.

    In meiner Firma (ebenfalls amerikanisch) passiert dies, indem ein gewisser Prozentsatz an Aktien direkt verkauft wird (und der Erlös an den Fiskus abgeführt wird), sobald ich Zugriff auf die Aktien erhalten (das ist bei uns über 3 Jahre gestaffelt). Sollte Amazon diese Steuer nicht abführen, so machen sie sich steuerrechtlich angreifbar und könnten theoretisch von der Finanzbehörde verklagt werden. Unabhängig davon bist Du der Steuerpflichtige, d. h. unabhängig vom Verhalten Deines Arbeitgebers, schuldest Du die Lohnsteuer Deinem Finanzamt.

    Das sollte alles passen, siehe oben. Vielen Dank auch nochmal fürs erzählen deiner Erfahrung! Ich hoffe, dass ich das alles ordentlich auf die Reihe bekomme...

  • Moin zusammen, bin gerade über eure Diskussion gestolpert und habe den Fall in der Familie.

    Kann mir jemand sagen was bei Ausscheiden bei Amazon und erzwungenem Verkauf (weil Depot nicht übertragbar) noch alles an Steuern anfällt? Depotwert waren 2024 ca 45k USD, überwiesen wurden aber nur knapp 15k€. Das erscheint mir komisch, Dokumente von Morgan Stanley liegen aber nicht vor und die Hotline hilft bisher wenig.

  • Hallo zusammen,

    die bisherigen Antworten decken die wesentlichen Punkte bereits sehr gut ab, ich möchte jedoch noch einige Klarstellungen und Ergänzungen aus meiner persönlichen Erfahrung hinzufügen – gerade im Hinblick auf die steuerlichen Besonderheiten bei internationalem Aktienbesitz. (Ich bin kein Steuerberater und arbeite nicht mit Finanzen, aber investiere seit Äonen in den USA.)

    1. Besteuerung beim Erhalt der Aktien:
    Wie bereits korrekt dargestellt, handelt es sich bei den von Amazon gewährten Aktien zunächst um einen lohnsteuerpflichtigen Vorteil. Durch das „sell to cover“-Verfahren sollte die entsprechende Steuerbelastung in Deutschland zum Zeitpunkt der Übertragung bereits beglichen worden sein. Dies ist entscheidend, da in diesem Moment der sogenannte Anschaffungswert für die spätere Berechnung des Kapitalertrags festgelegt wird.

    2. Verkauf der Aktien im US-Depot:
    Da sich das Depot bei Morgan Stanley in den USA befindet und kein automatischer Steuerabzug wie bei deutschen Brokern erfolgt, sind Sie in der Pflicht, die realisierten Kursgewinne (Verkaufserlös abzüglich ursprünglicher Anschaffungskosten inkl. evtl. Gebühren) im Rahmen Ihrer deutschen Steuererklärung anzugeben. Das W-8BEN-Formular ist in diesem Zusammenhang für die Besteuerung von Dividenden relevant, spielt beim Verkauf der Aktien jedoch keine Rolle.

    3. Praktisches Vorgehen:
    Ich empfehle, sämtliche Unterlagen (Kauf-, Übertragungs- und Verkaufsbelege) sorgfältig zu archivieren. Für die Steuererklärung 2024 ist die Anlage KAP auszufüllen, in der die Kapitaleinkünfte aus dem Ausland (inkl. Wertpapierverkäufen) anzugeben sind. Das Finanzamt berechnet dann die fällige Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Ein Steuerberater kann im Zweifelsfall unterstützen und auch prüfen, ob beispielsweise ein etwaiger Sparerpauschbetrag berücksichtigt wurde.

    4. Zum Beitrag von Marvinski:

    Moin zusammen, bin gerade über eure Diskussion gestolpert und habe den Fall in der Familie.

    Kann mir jemand sagen was bei Ausscheiden bei Amazon und erzwungenem Verkauf (weil Depot nicht übertragbar) noch alles an Steuern anfällt? Depotwert waren 2024 ca 45k USD, überwiesen wurden aber nur knapp 15k€. Das erscheint mir komisch, Dokumente von Morgan Stanley liegen aber nicht vor und die Hotline hilft bisher wenig.

    Dass beim Zwangsverkauf nach Ausscheiden aus dem Unternehmen von 45.000 USD Depotwert nur 15.000 EUR überwiesen wurden, erscheint tatsächlich ungewöhnlich hoch als Abzug. Hier sollte im Detail geprüft werden, ob ggf. noch Steuerschulden aus dem RSU-Grant offen waren oder andere Gebühren/Abzüge vorgenommen wurden. Ohne Einsicht in die Dokumente von Morgan Stanley ist eine abschließende Bewertung leider nicht möglich – hier ist die Nachfrage beim Depotanbieter und eine transparente Aufschlüsselung zwingend notwendig.

    Abschließend rate ich, bei Unsicherheiten immer auch einen Fachmann hinzuzuziehen – bei komplexen Sachverhalten zahlt sich professionelle Beratung oftmals aus, nicht zuletzt um unliebsame Überraschungen mit dem Finanzamt zu vermeiden.

    Viele Grüße
    Al