Hallo, ich habe 2022 nur bis März gearbeitet bis Dezember Krankegeld bekommen. Im Jahr 2023 hab ich von januar bis November Krankengeld und Übergangsgeld bekommen. Und jetzt mach ich gerade den Lohnsteuerjahresausgleich für beide Jahre und stelle fest das es nichts zum absetzen gibt. Mein Frage ist kommt jetzt eine riesige Summe auf mich zu die ich ans Finanzamt zahlen muss. Ich weiss zwar das Krankengeld steuerfrei ist aber letztendlich ja doch versteuert wird. Und bei den wenigen Lohnsteuer die ich gezahlt habe. Was erwartet mich da.
Einkommensteuer
- baumvordemhaus
- Erledigt
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Janina_finanztip
Hat das Thema freigeschaltet. -
Ich habe 2022 nur bis März gearbeitet [und dann] bis Dezember Krankengeld bekommen. Im Jahr 2023 hab ich von Januar bis November Krankengeld und Übergangsgeld bekommen. Und jetzt mache ich gerade den Lohnsteuerjahresausgleich für beide Jahre und stelle fest, dass es nichts zum Absetzen gibt. Kommt jetzt eine riesige [Nachzahlung] auf mich zu?
Ich weiss zwar, dass Krankengeld steuerfrei ist, aber letztendlich ja doch versteuert wird. Und bei der wenigen Lohnsteuer, die ich gezahlt habe, was erwartet mich da?
Du hast Leistungen erhalten, das dem Progressionsvorbehalt unterliegen, bist meines Wissens also verpflichtet, für die betreffenden Jahren 2022 und 2023 eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Für 2022 bist Du damit eigentlich schon zu spät dran.
Was auf Dich zukommt, kannst Du unproblematisch vorab ausrechnen, indem Du Deine Zahlen in ein Steuerprogramm eingibst. Ohne Deine Zahlen zu kennen, kann niemand etwas Sinnvolles dazu sagen.
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Ich gehe davon aus, dass du von Januar bis März 2022 in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet hast. Dort wurde dein Lohn so besteuert, als ob du ihn das ganze Jahr in dieser Höhe bekommst. Die Lohnersatzleistungen sind steuerfrei und es wird auch nicht "letztendlich ja doch versteuert". Das ist irgendeine krude Phantasie irgendwelcher Leute, die das Thema Progressionsvorbehalt nicht verstanden haben und ihr falsches Wissen lautstark ins world wide web hinausschreien.
Der Progressionsvorbehalt sorgt am Ende nur dafür, dass ein vergleichbarer Steuersatz angewandt wird, wie bei einem Steuerpflichtigen, der deine Summe aus Lohn und Ersatzleistung rein als Arbeitseinkommen hat. Dieser Steuersatz wird dann nur auf das zu versteuernde Einkommen angewandt, also nur auf deinen Lohn. Dadurch ist die Steuerlast auf diesen Teil höher, als wenn du nur ausschließlich diese Einnahmen gehabt hättest (ohne Lohnersatzleistungen). Du hast ja aber eben noch Lohnersatzleistungen bekommen.
Unterm Strich wird wohl eher eine kleine Rückerstattung dabei rauskommen, wenn nicht irgendwelche zusätzlichen Freibeträge durch den Arbeitgeber berücksichtigt wurden.
Aber: Mit dem Bezug von Lohnersatzleistungen ist man verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Frist für 2022 ist aber schon lange rum (genau genommen 361 Tage) und die Frist für 2023 endet in 5 Tagen. Es kann also sein, dass ein möglicher Verspätungszuschlag die Erstattung wieder auffrisst.
Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder Anwalt, daher reine Laienmeinung!
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Danke, das war mal eine verständliche Antwort. Ja Angestelltenverhältnis. Werde mich mal am WE damit beschäftigen.
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Ich gehe davon aus, dass du von Januar bis März 2022 in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet hast. Dort wurde dein Lohn so besteuert, als ob du ihn das ganze Jahr in dieser Höhe bekommst. Die Lohnersatzleistungen sind steuerfrei und es wird auch nicht "letztendlich ja doch versteuert". Das ist irgendeine krude Phantasie irgendwelcher Leute, die das Thema Progressionsvorbehalt nicht verstanden haben und ihr falsches Wissen lautstark ins world wide web hinausschreien.
Der Progressionsvorbehalt sorgt am Ende nur dafür, dass ein vergleichbarer Steuersatz angewandt wird, wie bei einem Steuerpflichtigen, der deine Summe aus Lohn und Ersatzleistung rein als Arbeitseinkommen hat. Dieser Steuersatz wird dann nur auf das zu versteuernde Einkommen angewandt, also nur auf deinen Lohn. Dadurch ist die Steuerlast auf diesen Teil höher, als wenn du nur ausschließlich diese Einnahmen gehabt hättest (ohne Lohnersatzleistungen). Du hast ja aber eben noch Lohnersatzleistungen bekommen.
Unterm Strich wird wohl eher eine kleine Rückerstattung dabei rauskommen, wenn nicht irgendwelche zusätzlichen Freibeträge durch den Arbeitgeber berücksichtigt wurden.
Aber: Mit dem Bezug von Lohnersatzleistungen ist man verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Frist für 2022 ist aber schon lange rum (genau genommen 361 Tage) und die Frist für 2023 endet in 5 Tagen. Es kann also sein, dass ein möglicher Verspätungszuschlag die Erstattung wieder auffrisst.
Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder Anwalt, daher reine Laienmeinung!
Sehr gute Erklärung, Meins23
Und im Idealfall schreiben sich alle, die hiermit zu Recht angesprochen sind
[...] Die Lohnersatzleistungen sind steuerfrei und es wird auch nicht "letztendlich ja doch versteuert". Das ist irgendeine krude Phantasie irgendwelcher Leute, die das Thema Progressionsvorbehalt nicht verstanden haben und ihr falsches Wissen lautstark ins world wide web hinausschreien. [...]
das endlich mal hinter ihre zu selten gewaschenen Ohren.
Gruß
Alexis