NVB und Kapitalerträge in Einkommenssteuerbescheid?

  • Hallo,

    Ich bin Studentin, nebenbei selbstständig und bin gerade an der Steuererklärung für 2023. Ich hatte trotz meiner Freiberuflichkeit eine NVB vom Finanzamt für 2023 und 2024. Ich hatte im Jahr 2023 dann etwa 1600€ Kapitalerträge. Da wurden wegen der NVB keine Steuern von abgezogen außer bei einer der Banken, weil ich sie dort vergessen hatte. Dort wurden mir von ca 400€ 100€ an Steuern abgezogen.

    Jetzt betrifft meine Frage aber vor allem den Einkommenssteuerbescheid. Ich habe ja nirgendwo den Sparerpauschbetrag angegeben. Werden meine Kapitalerträge dann komplett als Einkommen in dem Steuerbescheid angegeben? Es geht mir dabei vor allem um die Familienversicherung, die ich 2023 noch hatte. Die gucken ja auf das Einkommen und mit meinem freiberuflichen Verdienst und den Kapitalerträgen ohne Sparerpauschbetrag wäre ich über der Grenze.

    Danke im Voraus und liebe Grüße

    Lara

  • Ich bin Studentin, nebenbei selbstständig und bin gerade an der Steuererklärung für 2023. Ich hatte trotz meiner Freiberuflichkeit eine NVB vom Finanzamt für 2023 und 2024.

    ... trotz Deiner Selbständigkeit, vermutlich.


    Ein Freiberufler ist ein Angehöriger einer bestimmten Berufsgruppe, etwa ein Rechtsanwalt, Arzt oder Architekt. Wer keinen solchen sog. Katalogberuf ausübt, trotzdem aber auf eigene Rechnung arbeitet, ist Selbständiger.

    Ich hatte im Jahr 2023 etwa 1600€ Kapitalerträge. Da[von] wurden wegen der [Nichtveranlagungsbescheinigung] keine Steuern ... abgezogen außer bei einer der Banken, weil ich sie dort vergessen hatte. Dort wurden mir von ca 400€ 100€ an Steuern abgezogen.

    ... die Du nun vermutlich erstattet haben möchtest.

    Jetzt betrifft meine Frage aber vor allem den Einkommenssteuerbescheid. Ich habe ja nirgendwo den Sparerpauschbetrag angegeben. Werden meine Kapitalerträge dann komplett als Einkommen in dem Steuerbescheid angegeben? Es geht mir dabei vor allem um die Familienversicherung, die ich 2023 noch hatte. Die gucken ja auf das Einkommen und mit meinem Verdienst [aus der selbständigen Tätigkeit] und den Kapitalerträgen ohne Sparerpauschbetrag wäre ich über der Grenze.

    Der Selbständige hat den Vorteil, daß er sein Einkommen relativ leicht gestalten kann.

    Er hat allerdings den Nachteil, daß er das dann auch tun muß. Das geht für die Zukunft deutlich leichter als für die Vergangenheit.


    Lies mal das zum Thema:


    Einkommensgrenze für die Familienversicherung
    Einkommensgrenze in der Familienversicherung 2024: Wie viel Dein Ehepartner verdienen darf & welche Freibeträge gelten.
    www.finanztip.de


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  • Oha, danke! Das mit den Sonderausgaben ist ein super Tipp!

    Zu dem ersten Punkt: Das FA stuft mich schon als Freiberufler ein, ich bin Nachhilfelehrerin auf Honorar.

    Wie muss ich die Anlage KAP denn ausfüllen um den Sparerpauschbetrag von meinem Kapitaleinkommen formal im Einkommenssteuerbescheid abgezogen zu bekommen. (Das ist es ja, was für die KV zählt,oder?)

  • Soviel ich weiß, greift der Sparerpauschbetrag erst, wenn der Grundfreibetrag bereits erreicht ist. Der kann auch in der Anlage KAP nicht explizit angegeben werden, sondern wird automatisch als steuerfrei angesetzt.


    Ich kann hier aber nur den gleichen Tipp geben, den ich an so einer Stelle immer geben. Besorge dir eine Steuersoftware deiner Wahl (oftmals reichen bereits kostenfreie Testversionen) und gib da alle Werte ein. Dann siehst du ganz schnell dein zu versteuerndes Einkommen.