Hallo
schon sehr lange bin ich als Freiberufler zu ausgezeichneten Bedingungen bei der PKV
( es handelt sich noch um einen alten Bisextarif ) vollversichert.
Jetzt möchte ich mich beruflich neu orientieren. Ich habe bereits eine Zusage für eine Stelle.
Dabei würde man verbeamtet werden. Es ist aber noch nicht sicher, ob ich das dauerhaft möchte oder
ob ich doch wieder in die Selbständigkeit zurück möchte. Dann würde der Beihilfeanspruch wieder entfallen.
Ist es möglich - trotz Beihilfeberechtigung - die Vollversicherung weiterzuführen oder ist man verpflichtet,
auf einen Beihilfe Tarif umzustellen?
Falls man verpflichtet ist, umzustellen:
würde man wieder in den ursprünglichen Tarif reinkommen ( § 204 Abs. 1 Nr. 1 aE VVG deutet an,
dass dies nicht möglich wäre ) oder würde man nur wieder in einen neuen teureren
Unisextarif reinkommen?
Könnte man evtl. eine Anwartschaft abschließen, um den alten Tarif zu sichern?