Problem Tarifwechsel innerhalb der PKV

Liebe Community,
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  • Hallo


    schon sehr lange bin ich als Freiberufler zu ausgezeichneten Bedingungen bei der PKV

    ( es handelt sich noch um einen alten Bisextarif ) vollversichert.

    Jetzt möchte ich mich beruflich neu orientieren. Ich habe bereits eine Zusage für eine Stelle.

    Dabei würde man verbeamtet werden. Es ist aber noch nicht sicher, ob ich das dauerhaft möchte oder

    ob ich doch wieder in die Selbständigkeit zurück möchte. Dann würde der Beihilfeanspruch wieder entfallen.


    Ist es möglich - trotz Beihilfeberechtigung - die Vollversicherung weiterzuführen oder ist man verpflichtet,

    auf einen Beihilfe Tarif umzustellen?


    Falls man verpflichtet ist, umzustellen:


    würde man wieder in den ursprünglichen Tarif reinkommen ( § 204 Abs. 1 Nr. 1 aE VVG deutet an,

    dass dies nicht möglich wäre ) oder würde man nur wieder in einen neuen teureren

    Unisextarif reinkommen?


    Könnte man evtl. eine Anwartschaft abschließen, um den alten Tarif zu sichern?

  • Hallo Sonnig (endlich mal ein schönes neues Pseudonym 🌞),


    je nach Anbieter sollte es ohne Gesundheitsprüfung möglich sein, Ihren alten Bisex-Tarif in einen Beihilfe-Bisex-Tarif umzustellen. "Gute" Tarife bieten auch wieder die Option zur Umstellung in einen Normaltarif wenn die Beihilfeberechtigung verloren geht. Einmal Unisex heißt allerdings immer Unisex - dann führt kein Weg in Bisex zurück.


    Es sollte auch möglich sein, Ihre Vollversicherung fortzuführen - dann zahlen Sie aber die Hälfte umsonst weil natürlich nur bis zur tatsächlichen Höhe Ihrer Kosten nach Abzug der Beihilfeleistungen erstattet wird.


    Je nach Gesellschaft sind auch Optionstarife möglich, die einen späteren flexiblen Wechsel ermöglichen - dann aber nur in der Unisex Welt.


    Ohne Ross und Reiter bleibt das alles etwas vage. Sie haben doch sicherlich einen Versicherungsvermittler zur Hand, der Ihren Vertrag betreut. Der sollte Ihnen diese Fragen bestens und vor allem verbindlich beantworten können - und bekommt für diesen Service auch etwas Geld von der Gesellschaft. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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