KV-Beitragspflicht Kapitalerträge bei nicht ganzjähriger Anstellung

  • Hi, Kapitalerträge sind ja bei "Pflicht-Pflichtversicherten" (also z.B. Arbeitnehmer oberhalb Minijobbereich) üblicherweise nicht KV-pflichtig.

    Aber wie sieht das aus, wenn man nicht das ganze Jahr über irgendwo angestellt war?

    Wird das dann anteilig gerechnet, oder muss man z.B. bei Gewinnen aus Börsengeschäften dann jeden einzelnen Monat getrennt betrachten, also ob in gerade in einem Monat Gewinne realisiert hat, in dem man angestellt war, oder in einem anderen?

  • Xenia 9. September 2024 um 09:49

    Hat das Thema freigeschaltet.