Ohje... da sie nicht 40 Jahre lang verbeamtet war / ist, wird die Rente also nicht voll angerechnet... was auch immer das heißt?!
Nein, damit ist gemeint, dass die Rente solange angerechnet wird, bis die Höchstpension erreicht ist. Sie kann also mit Rente am Ende nie mehr als 71,75 % vom Brutto bekommen. Davon ab gehen Steuern und KV.
Wenn sie die 40 Jahre nicht voll hat, wird die Anzahl der Jahre (in Vollzeit, oder in Teilzeit entsprechend dem Teilzeitfaktor) mit 1,79375 % multipliziert. Wenn dann z.B. "nur" 100 EUR zur Höchstpension fehlen, kann sie auch nur noch 100 EUR Rente beziehen.
Ziemlich genau kann man das hiermit ausrechnen (NRW statt Hessen):
lbv-versorgungsrechner-frontend
Wichtig dabei ist, dass die "ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten" korrekt eingetragen werden. Dazu können auch ein Studium (anteilig) oder Praktika etc. zählen, wenn diese für die Beamtenlaufbahn Voraussetzung waren. Bei Männern ggf. auch Wehrpflichtzeiten (was hier ja nun nicht zum Tragen kommt -> für die Mitleser).