Fragen zum Arbeitslosengeld - 520 Euro Job - Steuerklasse - Berechnung der Bezüge

  • Hallo Leute,

    nach 15 Jahren Beruf hat es mich leider erwischt, ab 01.11.2024 bekomme ich Arbeitslosengeld.

    Ich hatte dazu auch schon mehrere Gespräche mit verschiedenen Beraterinnen, die zwar total nett sind aber widersprüchlige Angaben machen daher dachte ich, ich stelle meine Fragen hier nochmal:

    Frage 1:

    Laut meinen Informationen wird das Arbeitslosengeld vom Einkommen der letzten 12 Monate berechnet (Firmenfahrzeug wird angerechnet), laut meiner Beraterin dagegen, wird das Arbeitslosengeld aus dem Einkommen der letzten 5 Jahre berechnet. Leider habe ich die letzten 12 Monate knapp 40% weniger verdient als die Jahre zuvor, weshalb mir das sehr gelegen käme...

    Frage 2:

    Ich habe die letzten Jahre in Steuerklasse 3 gearbeitet und meine Frau in 5, würde sich mein Bezug ändern, wenn wir die Steuerklassen ändern oder bliebe das ausgezahlte Arbeitslosengeld gleich und wird dann lediglich mit der Einkommenssteuererklärung berechnet?

    Frage 3:

    Ich übe seit Jan. 2022 ein 520 Euro Job aus, Beraterin 1 sagt, ich darf maximal 165 Euro verdienen, alles andere wird angerechnet. Beraterin 2 sagt, da ich den Job schon länger als 12 Monate ausübe, darf ich auch weiterhin 520 Euro verdienen, ohne dass es mir angerechnet wird. Was stimmt nun und wo kann ich das nachlesen?

    Letzte Frage:

    Ich habe bereits für Anfang nächstes Jahr eine neue Vollzeitstelle in Aussicht, mein neuer Arbeitgeber hätte aber gerne Förderungen für mich, kann man das ggf. ansprechen bzw. wie hoch wären die zu erwartenen Förderungen wenn ich im Gegenzug schnell wieder aus der Arbeitslosigkeit verschwinde..?

    Vielen Dank für eure Zeit und Antworten.

  • Franziska_FT 27. September 2024 um 13:30

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Arbeiter40, ich versuche zu helfen, aber alle vier Fragen sind knapp an dem Bereich vorbei, in dem ich mich wirklich auskenne. (Wenn es um ALG II ginge, wäre es besser, aber daran kommst Du ja wahrscheinlich vorbei...)

    Frage 1:

    Die Grundlage, auf der Ihr Arbeitslosengeld berechnet wird, ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate.

    Bei den 5 Jahren handelt es sich eventuell eine Verwechselung mit dem Zeitraum für die Bemessung der Erwerbsminderungsrente. Wer hat denn da beraten?

    Frage 2: Du bekommst mehr ALG I, weil Du Steuerklasse 3 hattest im Bemessungszeitraum als wenn Du eine andere Steuerklasse gehabt hättest. Also alles richtig gemacht.

    Für den Leistungsbezug ist die Steuerklasse egal. Du bekommst das Geld 1:1 netto ausgezahlt. Ein Wechsel könnte für Euch günstig sein, weil Deine Frau dann unterjährig mehr netto bekommt (und wenn sie selbst arbeitslos würde oder Krankengeld beziehen müsste entsprechend mehr Leistung) . Ich weiß nicht, ob sich das für den sehr überschaubaren Zeitraum lohnt.

    Frage 3 muss ich passen.

    Frage 4: Der Arbeitgeber in spe ist vielleicht vernetzt und kann sich bei befreundeten Unternehmern erkundigen, wie man es am geschicktesten einfädelt. Im Notfall auch mal bei IHK (oder HK) nachfragen).