Geld oder Immobilie verschenken

  • Ich überlege, welche Art steuerlich für meine Frau und Tochter besser wäre.
    Wir haben ein schönes Haus gefunden, in dem meine Frau und ich die eine Wohnung und unsere Tochter die zweite Wohnung beziehen können.
    Dieses 2-Familienhaus möchte ich finanzieren und den beiden schenken.
    Soll ich meiner Frau/Tochter das Geld zur Verfügung stellen, damit sie das Haus zu gleichen Teilen kaufen können ???
    Oder soll ich die Immobilie kaufen und bezahlen und anschließend den beiden zu gleichen Teilen schenken ???
    Beide werden nach meinem Ableben über die jeweiligen gesetzlichen Freibeträge erben.
    Danke für Ihre Hilfe im Voraus.
    Rollie

  • Hallo @Rollie
    zu der speziellen Frage kann ich leider keine kompetente Auskunft geben.
    Aber es ist sinnvoll die Schenkung bald anzugehen. Denn die Schenkungen sind nach 10 Jahren nicht mehr Bestandteil der Erbmasse.
    Mein Wochenendhaus habe ich auch schon vor über 10 Jahren meiner Tochter geschenkt. Die steuerliche Freigrenze kann meine Tochter nun bei meinem Ableben wieder voll nutzen.
    Beste Grüße

    Altsachse

  • Hallo Altsachse,
    ich hatte ein Information bekommen, dass es steuerlich für meine Frau und Tochter besser wäre, wenn ich die Immobilie kaufe und mit Notarvertrag an sie verschenke. Dann müssten sie zwar noch einmal Grunderwerbsteuer bezahlen, aber die Schenkungs-/bzw. Erbschaftssteuer würde nicht anfallen.
    Bei einer Geld-Schenkung müssten beide auch im Haus 10 Jahre wohnen, ansonsten fallen Erbschaftssteuern an.
    Danke für die Antwort.
    Noch ein schönes Wochenende,
    Rollie

  • dass es steuerlich für meine Frau und Tochter besser wäre, wenn ich die Immobilie kaufe und mit Notarvertrag an sie verschenke. Dann müssten sie zwar noch einmal Grunderwerbsteuer bezahlen, aber die Schenkungs-/bzw. Erbschaftssteuer würde nicht anfallen.

    Also ich weiß ja nicht, wo du diese Informationen her hast, aber mal ganz grundsätzlich:

    1) Eine Grundstücksschenkung unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer, vgl. § 3 Nr. 2 GrEStG

    2) Egal, ob du das Geld oder die Immobilie schenkst, beide Sachverhalte unterliegen grundsätzlich der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Die Frage ist nur - jenseits der Freibeträge - was günstiger ist.

    Soll ich meiner Frau/Tochter das Geld zur Verfügung stellen, damit sie das Haus zu gleichen Teilen kaufen können ???
    Oder soll ich die Immobilie kaufen und bezahlen und anschließend den beiden zu gleichen Teilen schenken ???

    Das Mittel der Wahl könnte die so genannte "mittelbare Grundstücksschenkung" sein. Geh zu einem Steuerberater / Fachanwalt für Erbrecht und lass dich beraten. Eigentlich sollte das auch ein Notar machen/können, aber es ist oft besser, die Gestaltungsberatung vorab zu machen. Wenn dir das Honorar für den Steuerberater zu teuer ist, gibt es ein "Hintertürchen". Werde Mitglied in einem Grundbesitzerverein, dort kriegst du dann einen großen Teil der Beratung im Rahmen der Mitgliedschaft umsonst.

    Zum Einlesen: http://www.iww.de/erbbstg/archiv…let-wird-f25703

  • Noch eine Anmerkung zu der 10-Jahresfrist, die du genannt hast:

    1) Im Falle einer Erbschaft gibt es eine Steuerbefreiung, wenn das "Familienheim" für weitere zehn Jahre zu eigenen Wohnzwecken vom Erwerber genutzt werden. Diese Befreiung wird sowohl dem Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) als auch den Kindern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) gewährt.

    2) Im Falle einer Schenkung gibt es diese Befreiung nur für den Ehegatten, nicht für die Kinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). Eine 10-Jahresfrist ist hier nicht zu beachten.

  • Tun Sie mir und sich selbst bitte einen Gefallen und gehen zu einem meiner Kollegen in Ihrer Nähe.

    Nur einige Punkte bei denen Sie durch Internet oder sonstwie offensichtlich falsch informiert wurden:

    1) Schenkung kostet keine Grunderwerbsteuer wenn es der Ehegatte oder ein gerader Linie Verwandter erhält.
    2) Eine mittelbare Grundstücksschenkung (Geld mit der Bedingung schenken, dass davon das Objekt xy gekauft wird) funktioniert nicht zusammen mit der Befreiung "Familienheim" zusammen, denn wenn das Objekt erst gekauft werden muss, kann man bisher ja noch nicht drin gewohnt haben.
    3) Sie können die Steuerlast auch erheblich senken, in dem Sie sich ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchsrecht vorbehalten.

    Es könnte Sinn machen, aus Wohnung 1 und 2 Teileigentum zu machen, damit Sie das eine Objekt getrennt vom anderen an Tochter bzw. Frau übertragen kann und so nach einem gewissen Zeitablauf und natürlich unter strikter Trennung zumindest für den Teil, der an Ihre Frau geht die Familienheimbefreiung in Anspruch nehmen können, vorausgesetzt Sie wohnen vorher wirklich drin.

    Ertragsteuerlich könnte je nach Ihrem Alter auch eine vorübergehende verbilligte Vermietung an Ihre Tochter in Frage kommen.

    Viele Themen bei denen ein Steuerberater helfen kann und die im Rahmen eines Forums nicht umfassend erläutert werden können....

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