Konto unterm Jahr kündigen ... welchen Zugriff noch (Zinsen, Freistellungsauftrag) ... trotz Nachlesens Unklarheiten

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
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  • Moin, moin,


    ich bin über eine Suche hier hinein gestolpert und habe einiges gelesen, das fast meine Fragen beantwortet. Als bekennender Zins-Hopper (solange es wirklich Sinn macht) wechsle ich öfters die Anlagen. Alles reines Tagesgeld oder Festgeld; nichts anderes ist erwünscht. Früher hatte ich noch Geldmarktfonds, jetzt aber nicht mehr. Ein langfristiges Aktiendepot habe ich auch noch, aber darum geht es nicht.


    Mein ING-Tagesgeld ist jetzt ausgelaufen und weil ich demnächst wieder als Neukunde gelten will, möchte ich schnellstmöglich das Tagesgeldkonto löschen/kündigen. Leider zahlt ING ja erst am 31.12. die Zinsen aus. Laut meiner Recherche und auch was ich hier gelesen habe, ist das logischerweise kein Problem. Die Zinsen gelangen automatisch Anfang Januar auf mein jetzt noch angegebenes Referenzkonto - das ist doch 100%ig so?

    Die zweite Frage wäre der Freistellungsauftrag. Laut Recherche auch kein Problem. Ich habe ihn bis zum 31.12.2024 befristet und allein schon deshalb dürfte es kein Problem sein, voerher das Konto zu löschen. Der FSA bleibt bis zum Jahresende erhalten und wäre dann sowieso ausgelaufen - auch richtig, oder?

    Dritte und letzte Frage ... Konto löschen ist das eine, aber bleibt mein Online-Zugang (ohne Konto) bei der ING trotzdem bestehen? Also ich könnte mich weiter einloggen und würde bis auf das gelöschte Tagesgeldkonto alles nutzen/sehen können? Auch die Nachrichten usw? Da bin ich und noch zwei andere Interessierte nicht sicher oder einig.

    Wie löse ich denn überhaupt die komplette Geschäftsbeziehung inkl. Onlinebanking auf? Das sind wir uns auch nicht einig geworden.

    Wenn jemand da etwas relativ Verbindliches hat, nehme ich das gern. Unnötig sind Diskussionen über Zinshopping oder ETFs. Das soll jeder halten, wie er will.

  • Noch ein Zusatz:


    Was mir noch einfällt: Gelte ich überhaupt als Neukunde bzw. Berechtigter nach 6 Monaten wieder ein neues Tagesgeldkonto zu eröffnen, wenn ich nur das Konto gelöscht habe, aber immer noch eine leere Geschäftsbeziehung besteht? Im Internet steht viel, aber stimmt die Frist von 6 Monaten überhaupt. Im Kleingesruckten der ING habe ich es nicht auf Anhieb gefunden, habe aber nur oberflächlich gesucht.

    Zitat

    Wann gilt man als Neukunde bei der ING?

    Der bankeigenen Definition nach gilt als Neukunde, wer in den zurückliegenden sechs Monaten bei der ING kein “Extra-Konto” geführt hat – so nennt die ING ihr Tagesgeldkonto. Der Zins von 3,30 Prozent wird Sparern allerdings nur für das erste eröffnete Extra-Konto gewährt.


    Quelle: https://www.biallo.de/tagesgeld/test/ing-extra-konto/

    Den letzten Satz "nur für das erste eröffnete Extra-Konto gewährt." kann ich nicht einhundertprozentig deuten. Ist damit das erste je eröffnete Tagesgeldkonto gemeint - ich hoffe mal nicht, oder das erste aktuelle Tagesgeldkonto, da man ja drei gleichzeitig eröffnen kann.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Werter Frank, Du scheinst da etwas zu verkennen:


    Dies ist hier ein Forum, in dem sich an Finanzfragen interessierte Leute untereinander austauschen. Wenn ein Neuling was fragt, bekommt er in der Regel schnell eine gute Antwort, das aber nicht etwa deswegen, weil er einen Anspruch auf eine solche Antwort hätte, sondern deswegen, weil irgendein Forist hilfsbereit ist und ihm aus dieser Hilfsbereitschaft heraus seine Zeit und seine Kenntnis schenkt.


    Das ist keine kostenlose Antwortmaschine, der ein Frager genau vorgeben kann, was er hören möchte und was nicht.

  • Hallo Achim, ich dachte eigentlich nichts zu verkennen, mmh.


    Wo liest du denn so etwas wie einen Anpruch o.ä. heraus? Das würde mich mal interessieren. Du hast dir jetzt die Mühe gemacht und deine anscheinend äußerst kostbare Zeit verplempert, um mich zu belehren, was anscheinend nicht geht, aber Inhaltliches war nicht dabei.


    Solche Plattformen sind i.d.R. zum Austausch (ohne Belehrungen) da, deshalb nahm ich an, hier wäre es auch so. Ich habe das mich interessierende in Form von Fragen und Ansichten in den Raum gestellt und noch klargestellt, um was es mir geht und auch um was nicht. Vor allem ging es darum, dass es prinzipiell um Tagesgeld oder Festgeld geht und nicht permanent um die eierlegende Wollmichkuh ETF. Beim Vorablesen fiel mir eben auf, dass immer und immer wieder trotz gezielten Fragens nach FG oder TG, ETFs gebetsmühlenartig an den Mann gebracht werden sollten. Diese vergebliche Mühe lieber Achim, wollte ich eben den Schreibern ersparen ;) - finde ich nicht verkehrt. Du scheinst ja, werter Achim, hier trotz alledem sehr viel Zeit zu opfern...


  • Hallo Hans,


    danke für deine Informationen :thumbup:. In der Zwischenzeit habe ich noch anderswo gegraben und jemand mit ähnlichem Anliegen gefunden. Prinzipiell genau die gleichen. Er hatte dann als letzte Lösung angerufen, was heute sehr mühsam ist. Ihm wurde gesagt, dass prinzipiell bei der ING die Zinsen erst am Jahresende ausgezahlt werden, egal wann die Anlage endet oder wenn das Konto gelöscht wird. Wäre nicht sehr vorteilhaft, wenn bspw. die Anlage im Januar endet = 11 Monate Wartezeit.


    Der Jahreskontoauszug und die Steuerbescheinigung kämen generell in die Post-Box. Bei Komplettlöschung wäre aber der Zugang weg und man müsste sich wieder telefonisch oder schriftlich an die ING wenden. Nicht sehr schlüssig das Ganze.

  • Ich hatte vor Jahren ein Tagesgeldkonto dort aufgelöst und den Gegenwert incl. Zinsen auch sofort erhalten.

    So scheint es zu sein, was nur logisch wäre. Was manch einer aufgrund von Sendungsbewusstsein alles so im Internet verbreitet, ist mittlerweile happig.

    Ich habe jetzt auch selbst angerufen und mir wurde das auch so gesagt. Ebenso, dass die Jahressteuerbescheinigung logischerweise auch per Post kommt.

  • So scheint es zu sein, was nur logisch wäre. Was manch einer aufgrund von Sendungsbewusstsein alles so im Internet verbreitet, ist mittlerweile happig.


    Frank_K. :

    Hat das bei Dir mit der ING Diba funktioniert, dass Du die Zinsen nach Kündigung sofort auf Dein Referenzkonto ausgezahlt bekommen hast?


    Ich nutze mein dortiges TG-Konto schon seit ca. drei Monaten nicht mehr und warte eigentlich nur noch auf die Zinszahlung zum Jahresende. Daher würde ich gerne kündigen und die Zinsen sofort mitnehmen. Wenn ich das TG-Konto online löschen möchte, kommt die Anzeige: "Wenn Sie noch Guthaben auf Ihrem Extra-Konto haben, überweisen wir den Betrag inklusive Zinsen automatisch auf Ihr Referenzkonto."

    Guthaben habe ich dort längst nicht mehr, allerdings steht mir noch ein dreistelliger Betrag an Zinsen zu. Ich habe die Konto-Löschung bisher noch nicht beauftragt.


    Danke.


  • Hmm... Möglicherweise ist Frank_K. hier offenbar nicht mehr aktiv.


    Kann jemand anderes hierzu etwas sagen? Danke.

  • Ich nutze mein dortiges TG-Konto schon seit ca. drei Monaten nicht mehr und warte eigentlich nur noch auf die Zinszahlung zum Jahresende. Daher würde ich gerne kündigen und die Zinsen sofort mitnehmen. Wenn ich das TG-Konto online löschen möchte, kommt die Anzeige: "Wenn Sie noch Guthaben auf Ihrem Extra-Konto haben, überweisen wir den Betrag inklusive Zinsen automatisch auf Ihr Referenzkonto."

    Guthaben habe ich dort längst nicht mehr, allerdings steht mir noch ein dreistelliger Betrag an Zinsen zu. Ich habe die Konto-Löschung bisher noch nicht beauftragt.

    Wenn das Konto aufgelöst wird, gibt es die Zinsen sofort - wenn das Konto nur auf "Null" steht, dann gibt es die Zinsen am 31.12.

  • Wenn das Konto aufgelöst wird, gibt es die Zinsen sofort - wenn das Konto nur auf "Null" steht, dann gibt es die Zinsen am 31.12.


    Ok, danke. Dann kann ich das Konto ja kündigen und die Zinsen sofort einstreichen. Zumal ich das dortige TG-Konto ohnehin nicht mehr nutze.