Wärmeverlust bei Fernwärmeversorgung in Neubau 12 Parteienhaus bei 72%

  • sozialesAbseits,


    es hat dann doch ein wenig gedauert. Bin mir nicht ganz sicher, ob die Abrechnung "2+3" wirklich weiter hilft. Manche Teile/Berechnungen sind ähnlich andere wieder nicht. Es stellt sich somit die Frage, ob sie wirklich zum Vergleich taugt. Womöglich ist sie "anders falsch".


    Was nun auffällt:

    Wasserkosten: Verglichen mit den Kosten für die Heizung und die Warmwassererzeugung, fallen die deutlich weniger ins Gewicht. Bei dir "1" ergibt sich pro cbm ein Preis von 3,725596 €. Bei "2+3" sind es 4,096477 €. Wenn man nun annimmt, dass die Häuser von der Grundfläche und dem Schnitt der Wohnungen identisch sind. Dürften in "2+3" doppelt so viele Wasseruhren (KWZ) verbaut sein. Aber warum sind dann die Kosten bei "2+3" fast 3x so hoch für die Gerätemiete? 858,94 € vs. 271,37 €? Üblicherweise wird für die Berechnung der Abwasserkosten die gelieferte Menge Frischwasser angesetzt. Setzt man die Frisch- und Abwasserkosten in Relation gibt es auch hier Abweichungen. Niederschlagswasser taucht gar nicht auf.


    Was ich bei Abrechnung "2+3" so gar nicht verstehe sind die angelieferten Mengen an Fernwärme. Da du ja an dieses sog. Dampfnetz angeschlossen bist, kommt hier ein Faktor von 1,42 zum tragen. D.h. bei "1" wurden 116,10 cbm geliefert. 116,10 / 1,42 entsprechen dann den erwähnten 81,7 mWh. Bei "2+3" passt das aber nun gar nicht. Vielleicht habe ich auch ein Brett vorm Kopf, aber ich kriege es nicht passend gerechnet. Was jedoch auffällt, dass bei "2+3" die Kosten pro Einheit (cbm) deutlich höher sind. Teilt man die Gesamtkosten jeweils durch 0,18577111 €/kWh, ergeben sich jedoch einigermaßen stimmige Verbräuche.


    Was bei "2+3" weiterhin seltsam ist, ist die Gewichtung HZ:WW. Ich hatte ja weiter oben schon geschrieben, dass 86,58:13,42 mir eher plausibel erscheint als 50:50. Nun wird aber ein Ablesewert 25,35 mWh mit 0,704 multipliziert. 0,704 ist gerade der Kehrwert von 1,42. M.E. müsste es genau andersrum gerechnet werden. Die 25,35 mWh müssten mit 1,42 multipliziert werden um wieder aufs Volumen zu kommen. Ich nehme mal an, die handschriftlichen Anmerkungen sind von dir. Damit würden sich dann 35,997 cbm ergeben und das Verhältnis HZ:WW wäre nicht 86,58:13,42 sondern etwa 73:27. Somit würde das WW schon nochmal wieder etwas mehr ins Gewicht fallen.


    Deiner Nachbarin hat man einen "netten" Fehler untergejubelt. Macht finanziell nicht so viel aus. Man hat zu ihrem Wasserverbrauch (KWZ) von 62,11 cbm den Messwert des WMZ WW von 0,92 kWh hinzu addiert und ihren Wasserverbrauch mit 63,03 cbm angesetzt. Das ist natürlich grober Unfug. Also knapp 4 Euro Mehrkosten. Finanziell jetzt nicht so die Katastrophe. Es zeigt aber m.E. folgendes. Es werden offenbar keine Plausibilitätsprüfungen gemacht. Weder von der Software noch durch die bearbeitende Person. Da werden cbm und kWh addiert und einfach (vermutlich händisch) in ein anderes Feld eingetragen und damit weiter gerechnet. Stärkt nicht unbedingt das Vertrauen im Hinblick auf die Stimmigkeit der Abrechnung.


    Ich habe mich mal schlau gemacht wie solche WMZ funktionieren. Will dazu jetzt keinen Roman schreiben. Es gibt hier eine Kenngröße, die sich Impulswertigkeit nennt. Die der Messeinheit ist vorgeben, die Recheneinheit (das Kästchen mit dem LCD-Display) muss passend zu Messeinheit eingestellt werden. Evtl. ist diese Einstellung nicht gemacht worden.


    Die Firma Thermomess hat auf ihren Webseiten WMZ mit der Bezeichnung SensoStar abgebildet. Diese werden von der Fa. Engelmann hergestellt und scheinen weit verbreitet zu sein.


    Die Geräte haben sog. Anzeigeschleifen. Ab Seite 8 in der Anleitung unten ist das erklärt. Das sieht wüster aus als es ist. Du musst kurz den Knopf drücken damit das Display angeht. Durch erneutes drücken auf den Knopf springst du durch die unterschiedlichen Werte innerhalb der jeweiligen Schleifen. Manche Werte erscheinen paarweise im Wechsel z.B. Datum + mWh. Die Impulswertigkeit liegt auf Menüpunkt 1-09. Schau doch mal nach, wie deine beiden WMZ eingestellt sind. Ich würde vermuten, dass sie beide auf dem gleichen Wert stehen. (Wobei der WMZ WW einen höheren Wert haben müsste um korrekte Messwerte zu liefern.) Vielleicht kannst du deine Nachbarin fragen, ob sie diese Werte auch einmal auslesen kann.


    Wärmezähler "Sensostar" von Engelmann richtig ablesen und verstehen

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  • Hey Balu und natürlich an alle anderen Mitstreiter!


    Wow wow wow, Wahnsinn. Alles hilft mir so unglaublich! ❤️❤️❤️❤️❤️


    Gibt es denn Literaturwerte oder ähnliches, die die durchschnittlichen Verbräuche von Immobilien auflisten? Eventuell auch eine Art Wissensdatenbank, die öffentliche Institutionen herausgeben? Ich habe da das Statistische Bundesamt oder so im Kopf…


    Was sagt der Stand der Technik im Vergleich zu solchen wirren Verbräuchen?


    Du schreibst ja auch am 15.10., dass sich die Heizenergiemenge auf 24,6 kWh/m2/a für meine Wohnung beläuft. Und das sei ja ein extrem guter Wert.

    Was ist denn ein realistischer Wert an Verbrauch für eine Wohnung von 95Qm?

    😏


    Ich habe jetzt wahrscheinlich auch ein Brett vorm Kopf, aber wo kommen die 6497,3kwh (1207,01€) für die Warmwassererzeugung her (auch am 15.10)? ☺️ mir lag doch nur die Information gem Abrechnung vor, das für die WW Erzeugung 2,09 MWh (= 991,68€) benutzt worden.

    😊☺️


    Ich wollte noch mal auf die Überschrift meines Beitrags zurückkommen: bei allem, bei dem du mir helfen konntest: mir scheint, dass die gemessen Messwerte bei allen Parteien zu niedrig sind, wenn nur 22,39MWh durch die „tollen“ Messzähler erfasst wurden. Ist meine Überlegung so richtig? Immerhin wurden 116,1 CBM (81,7MWh) vom Energieversorger SWM in Rechnung gestellt. Das sind ja nur 28% der bereitgestellten GesamtEnergie von SWM, die gemessen wurde. Kann ein Neubauhaus damit 72% nicht messbaren Wärmeverlust haben? 🧐🧐🧐🧐🧐🧐🧐🧐🧐🧐🧐🧐🧐


    Ich möchte die Verwaltung am liebsten mit Fakten K.O. setzen.


    Balu: ich weiß wie viel Arbeit es bedeutet auf meine Abrechnungen zu antworten und ich bin dir unendlich dankbar.🥰 🫶


    Dein Wissen übersteigt meines bei Weitem…


    liebe Grüße Julia

  • ...


    Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob du Millieuro oder Megaeuro auf dem Konto hast. ;)

    Hast recht. :)


    War in dem Fall ein Tippfehler, weil die Werte oft in MWh angegeben sind, ich es aber lieber in kWh rechne, wo halt ein Kleinbuchstabe verwendet wird. Asche auf mein Haupt. :S

  • Hallo J.,


    es gibt durchaus ein paar Richtwerte. Die Frage wäre aber, ob die Hausverwaltung das "akzeptieren" wird und die Abrechnung dann auch korrigiert. Es wird sich mit ziemlicher Sicherheit so verhalten: Die von den SWM in Rechnung gestellten Kosten für die Fernwärme werden stimmig sein. Es wurden 116 cbm (Dampf), was dann 81,7 MWh (Faktor 1,42) entspricht, angeliefert und dafür 12.335,40 € (Grundpreis + Arbeitspreis) sowie 2.842,10 (Zählermiete + Abrechnung) in Summe 15.177,50 € in Rechnung gestellt. Die 12.335,40 € gehen an die SWM und die 2.842,10 € an die Fa. Thermomess. D.h. SWM und Thermomess kriegen schon ihr Geld. So von "außen" betrachtet, sind die Summen stimmig, was falsch läuft ist die Gewichtung bzw. Aufteilung auf die einzelnen Bewohner des Hauses. Einige werden draufzahlen, weil man ihnen zu viel Anteil zuschlägt, andere "profitieren" in sofern als dass man ihren Anteil zu gering annimmt.


    Grobe Richtwerte:

    Beim Wasserverbrauch (kalt) ist es relativ einfach. Die Quellen unterscheiden sich ein wenig, aber die grobe Hausnummer bleibt. Im statistischen Mittel, verbraucht eine einzelne Person ca. 125 Liter pro Tag an Wasser. Der WW-Anteil liegt etwa bei 34 Litern am Tag. D.h. der WW-Anteil am Gesamtwasserverbrauch liegt etwa bei 27%.


    Ich habe das mal für dich und Haus "1" sowie für deine Nachbarin und Haus "2+3" genauer aufgedröselt. Man muss ein wenig rum rechnen, denn so wird der Gesamtwasserverbrauch z.B. gar nicht aufgelistet. Da aber die Kosten und der Preis pro m³ (cbm) bekannt sind, ist das recht einfach. Die Energiemenge, die im WW steckt wird in MWh angegeben. Auch das kann man umrechnen. Man teilt den Verbrauch (in kWh umgerechnet -> x 1000) durch 58 kW/m³ und erhält die m³.


    Die Nachbarin ist vermutlich erst zum 01.02.2022 eingezogen (334/365). Der Zähler stand jedoch fast bei Null. 0,07 m³, das wird der Auslieferungszustand sein, da man die Geräte kurz testet. Somit fallen dann ca. 63 m³ / 334 Tage = 0,188 m³ bzw. 188 Liter pro Tag an. Sie verbraucht schon etwas mehr als der statistische Durchschnitt. Bei dir sind 138,23 m³ in 365 Tagen angefallen. Das macht dann 0,378 m³ bzw. 378 Liter pro Tag. Angenommen, die Nachbarin wohnt alleine und du zu zweit, wäre der Verbrauch sehr ähnlich, wenn du z.B. mit 3 Personen in der Wohnung wohnst, wärst du recht nah am Durchschnitt dran. Die Wasserkosten werden nun zu 100% über den Verbrauch abgerechnet. D.h. jeder zahlt das was auf seiner Wasseruhr steht. Die Kosten für HZ und WW werden zunächst zusammen erfasst und dann auseinanderdividiert und anteilig gerechnet.


    Den WW-Verbrauch habe ich auf 2 Arten "berechnet". Einmal "fix" als 27% des KW-Verbrauchs (grün) und einmal über die Energiemenge (blau). Das sieht mir durchaus stimmig aus. Vgl. angehangenes Bildchen.


    Bzgl. HZ und WW sieht es anders aus. Hier liegt das Verhältnis von HZ- zu WW-Kosten irgendwo im Bereich 80:20 und 90:10. Teilweise werden 8-10% für den WW-Anteil erwähnt aber auch 20-25%. Der WW-Anteil hängt stark vom jeweiligen Benutzerverhalten ab und so gut wie gar nicht, von der Isolation des Hauses. Wenn man ein Haus mit durchschnittlichen Energiewerten und eines mit sehr guten Energiewerten nimmt, wirkt sich wenig bis gar nicht auf den Wasserverbrauch aus, während die Heizkosten niedriger werden. D.h. bei gut isolierten, modernen Häusern wird der Anteil der WW-Kosten etwas höher, bei aber insgesamt niedrigeren Kosten.


    Bei dir im Haus sind die Verbräuche bzgl. der HZ eigentlich jenseits von gut und böse und überhaupt nicht plausibel. Es ergibt sich halt (erstmal) ein Verhältnis von fast genau 50:50. Damit entfallen sowohl auf die HZ als auch aufs WW rd. 7500 € an. Realistisch wären (80:20 gerechnet) 15.177,50 € x 0,8 = 12.142 € für die HZ und 1.942,72 € fürs WW. Damit würde sich die komplette Abrechnung schonmal verschieben und sich vielleicht nicht für alle, aber für einige doch Änderungen ergeben.


    Es gibt einen groben Richtwert, der besagt, dass die Summe der einzelnen Wohnungszähler max. 20 % vom Gesamtverbrauch abweichen darf. Da sind die Werte bei dir meilenweit von entfernt. Wie weiter oben in einem Post schonmal geschrieben, da hätten bei der Hausverwaltung alle Alarmglocken angehen müssen. Bin jetzt kein Jurist, aber wenn ich mir die Infos von immobilienscout24 und Haufe (s.u.) ansehen, klingt das für mich so, dass die HV das so gar nicht hätte abrechnen dürfen. Gemessen wurden 11,04 MWh für HZ und 11,35 WW = 25,39 MWh gesamt. Der Hauptzähler hat aber nun 81,7 MWh ermittelt. Das ist weit entfernt von 20 %, das würde einer Abweichung von 365 % entsprechen. Ist also vollkommen daneben.


    Meine Vermutung geht in folgende Richtung. Ganz offensichtlich stimmt das Verhältnis HZ zu WW nicht. Da mir der WW-Verbrauch noch halbwegs plausibel erscheint, wäre der HZ-Verbrauch erheblich zu niedrig. Wenn die 81,7 stimmig sind und die HZ-Kosten einen 80% Anteil hätten, müssten 65,36 MWh für die HZ angefallen sein. (Exakt gerechnet, ohne etwaige Fehlertoleranz.) Tatsächlich wurden nur 11,04 MWh gemessen.


    Im Nachbarhaus sahen die Werte da schon etwas anders aus. Das ist übrigens nicht exakt identisch. Dein Haus wird mit 1044 m² veranschlagt, wären "2+3" doppelt so groß, kämen da 2088 m² für die Fläche raus. Tatsächlich ist die Gesamtfläche mit 2.215 m² angegeben. Für die HZ wurden 70,72 MWh gemessen und für WW 25,35 MWh. Das ist zwar vom Verhältnis her etwas "besser" aber auch nicht ganz plausibel. WW könnte noch passen, HZ aber nicht. in Summe wären das 96,07 MWh. Das passt aber auch nicht zum Gesamtverbrauch. In erster Näherung könnte man annehmen, dass der Verbrauch etwa doppelt so hoch ist wie bei Haus "1". Also 81,70 MWh x 2 = 163,4 MWh. Das ist auch weit von 96,07 MWh (gemessen) entfernt.


    Ich könnte mir ggfs. folgendes vorstellen. Wobei es sicher nicht so einfach ist das nachzuweisen. Die HZ-Wärmezähler sind falsch kalibriert bzw. die sog. Impulswertigkeit des Messwerks passt nicht zum Rechenwerk. Das ist natürlich ein ziemlicher "Kunstgriff", aber ich habe einfach mal die Impulswertigkeit mit 5 multipliziert. Das sorgt dafür das sich das HZ-Wert erhöht und in eine Region kommt, die ggfs. stimmig sein könnte.


    Ich hatte unter #21 geschrieben, ob du die Werte bei dir ggfs. mal auslesen kannst. Vielleicht ergibt das dann einen Hinweis, wo die Ursache liegen könnte.



    >Ich habe jetzt wahrscheinlich auch ein Brett vorm Kopf, aber wo kommen die 6497,3kwh (1207,01€) für die Warmwassererzeugung her (auch am 15.10)?

    Das habe ich errechnet. Man hat dir 1207,01 € in Rechnung gestellt. Der kWh-Preis gesamt (Grundpreis + Arbeitspreis + Zählermiete + Abrechnung) beträgt 15.177,50 € / 81700 kWh = 0,18577111 €/kWh bzw. 18,577111 ct/kWh. Das ist halt ein rechnerischer Wert. Man könnte auch sagen GP+ZM+AR habe ich ebenfalls in kWh berücksichtigt.







    "Wie Sie eine Differenz korrekt auf Ihre Mieter verteilen

    Ist die 20%-Grenze überschritten, machen es sich die Gerichte einfach: Sie sehen darin eine nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Gebäudes.

    Ergebnis: Die Differenz bleibt dann an Ihnen als Vermieter hängen (LG Braunschweig, Urteil v. 22.12.1998 6 S 163/98, WM 1999, S. 294).

    ...

    Wie es zu solchen Zählerabweichungen kommen kann? Ganz einfach: Weil die Hauptwasserzähler den Wasserverbrauch aus technischen Gründen genauer als Einzelwasserzähler erfassen können.

    Bis zu einer Messfehlerdifferenz von 20 % dürfen Sie deshalb den vom Hauptzähler exakter gemessenen Mehrverbrauch auf die Mieter umlegen."

    Zählerabweichung der Wasserzähler - Kosten der Differenz
    Wasserzähler: Rechnest du die Einzelzählerstände zusammen, kommt oft viel weniger heraus als der Hauptzähler anzeigt. Wer zahlt die Differenz?
    www.immobilienscout24.de



    "Können die an einem Heizkörper abgelesenen Messwerte aus zwingenden physikalischen Gründen nicht zutreffen, darf der Vermieter diese der Heizkostenabrechnung nicht zugrunde legen.


    Der Vermieter kann eine Heizkostenabrechnung dann nicht auf die abgelesenen Messwerte stützen, wenn der an einem Heizkörper abgelesene Messwert aus zwingenden physikalischen Gründen nicht dem tatsächlichen Verbrauchswert entsprechen kann.

    ..."

    BGH: Heizkostenabrechnung bei fehlerhaftem Messwert | Immobilien | Haufe
    Können die an einem Heizkörper abgelesenen Messwerte aus zwingenden physikalischen Gründen nicht zutreffen, darf der Vermieter diese der Heizkostenabrechnung…
    www.haufe.de



    "Hauptzähler gehören in der Regel einer höheren metrologischen Klasse an. Sie sind aufwendiger konstruiert und erfassen bereits kleinere Wassermengen genau, die von den Wohnungszählern nicht oder ungenau gemessen werden. Die eichrechtlichen Fehlergrenzen müssen erst ab bestimmten Durchflussmengen eingehalten werden. Unterhalb dieser Anlaufschwelle wird nur ein Teil erfasst. Unter der Anlaufschwelle von ca. 10 bis 12 l/h wird nichts gemessen. Diesen unteren Bereich ohne Erfassung nennt man "Schlupf". Das könnte man durch einig geringere Ansprechempfindlichkeiten zwar lösen, dann würde der Wasserzähler aber technisch zu aufwendig und damit unwirtschaftlich teuer werden. Auch nach Beendigung eines Zapfvorgangs ergibt sich noch ein gewisser Nachlauf des Zählers, der zu entsprechenden Toleranzen führt."

    Messdifferenzen zwischen Haupt- und Unterzähler



    // Fand ich interessant. Werte auf Seite 69 gemäß Nummerierung auf der Seite unten. Entspr. S. 78 des PDF-Dokuments.

    https://epb.bibl.th-koeln.de/frontdoor/deliver/index/docId/1644/file/Beckmann_Masterarbeit.pdf


    Wasserverbrauch verstehen
    Erfahren Sie hier alles Wichtige zum Wasserverbrauch im Haushalt: Von der Aufbereitung über die Erwärmungsformen bis hin zum Verbrauch pro Kopf.
    www.warmwasserspiegel.de

  • Hallo balu,


    Ich habe Fotos der Energiezähler gemacht:


    Bild 1+2 = Warmwasser (WW)


    Bild 3+4 = Heizung (HZ)


    Bild 1+2 WW


    Bild 3+4 HZ


    Der Wärmezähler von Engelmann hat noch Impulszähler 2 und 3 (P2&P3), aber dort wird auch nur der Wert 1 angegeben.


    Sind die Wärmezähler damit also nicht eingestellt?

  • Hallo liebes Forum!


    Mittlerweile habe ich nichts mehr von der Hausverwaltung gehört. Mit der Hilfe des Forums konnte ich substantiierte Argumente liefern. Vielen Dank!


    Bis jetzt.


    Vorgestern ist mir die NK Abrechnung 2023 zugegangen.


    Bei dieser gab es gleich zu Beginn (Seite 1) eine Art Eingeständnis. Aber letztendlich ändern möchte man nichts.


    Und dann sehe ich die NK Abrechnung 2023:


    Ich habe das vierfache an Wärmemenge für die Raumwärme verbraucht, obwohl ich mein Heizverhalten nicht verändert habe???


    0,5mWh (alt) zu 1,89mWh (neu). Wie kommt soetwas??? Ich hab mein Heiz-Verhalten NICHT geändert.


    SWM hat jetzt 104,89CBM in Rechnung gestellt, was 73,866 mWh entspricht.


    Für 2022 soll ich für

    Heizkosten: 1652,83€

    Wasser: 514,99€

    bezahlen.


    Für 2023 soll ich für

    Heizkosten: 1639,47€

    Wasser: 551,11€

    bezahlen.


    Die Werte in € sind also ähnlich, aber die Verbrauchswerte passen hinten und vorne nicht zueinander.


    Kann mich jemand darüber aufklären? Ich verstehe das nicht...