Erbschein zur Baufinanzierung

  • Hallo,

    unsere Kinder haben sich eine Eigentumswohnung gekauft. Insoweit war alles in Ordnung, sie erhalten von uns einen größeren Betrag der aus einem laufenden Immobilienverkauf erwartet wird. Bis dahin war alles gut, meine Frau hat als Erbin ,bis zur Abwicklung des Hausverkauf, noch eine Grundschuld eintragen lassen beim Notar.

    Und ab jetzt stellt sich die Bank etwas quer bei der Zwischenfinanzierung!

    Die ING verlangt einen Erbschein, trotz vorhandener Vollmacht über den Tod hinaus!

    Müssen wir nun einen Erbschein trotzdem vorlegen?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Bis dahin war alles gut, meine Frau hat als Erbin ,bis zur Abwicklung des Hausverkauf, noch eine Grundschuld eintragen lassen beim Notar.

    ....

    Die ING verlangt einen Erbschein, trotz vorhandener Vollmacht über den Tod hinaus!

    Eine Vollmacht über den Tod hinaus ist das Eine - aber wo woher soll die ING wissen, dass deine tatsächlich Frau Alleinerbin ist?

    Sie kann ja eine Vollmacht haben, aber im Hintergrund warten möglicherweise z.B. noch weitere Geschwister deiner Frau auf das Erbe und machen eventuell "Stress".....

  • Das wirft einige durchaus komplexe Rechtsfragen auf. Hier zunächst ein paar Nachfragen:

    1. Sind die Erblasser noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen?

    2. Ist die neu bestellte Grundschuld schon im Grundbuch eingetragen?

    3. Geht es der ING nur darum, dass ihre neue Grundschuld eingetragen ist oder braucht es einen Nachweis, dass Deine Frau Eigentümerin der Immobilie geworden ist?

    4. Ist Deine Frau Alleinerbin?