Hallo,
unsere Kinder haben sich eine Eigentumswohnung gekauft. Insoweit war alles in Ordnung, sie erhalten von uns einen größeren Betrag der aus einem laufenden Immobilienverkauf erwartet wird. Bis dahin war alles gut, meine Frau hat als Erbin ,bis zur Abwicklung des Hausverkauf, noch eine Grundschuld eintragen lassen beim Notar.
Und ab jetzt stellt sich die Bank etwas quer bei der Zwischenfinanzierung!
Die ING verlangt einen Erbschein, trotz vorhandener Vollmacht über den Tod hinaus!
Müssen wir nun einen Erbschein trotzdem vorlegen?