Ich kann leider nicht scannen, aber Wort für Wort zitieren :
ZitatNeue Europaregelung: Einzug nur mit schriftlicher Genehmigung.
Die Europeische Richtlinie für Zahlungdienste werd zum 31.10.09 in deutsches aaarecht Überführt. Dies regelt das neue Sepa-Lastschrifverfahren und damit ebenso die Einzugsermächtigung. So kann sich künftig ein Anbieter nicht mehr auf eine nur mündlliche also etwa am , erteilte Einzugsermächtigung berufen sondernbenötigt eine schriftliche Einwiligung.
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