Gas&Strom: Selber wechseln oder Wechsel über Anbieter

  • Hallo zusammen,

    wir planen zum Jahresende unseren Strom- und Gasanbieter zu wechseln. Und aufgrund der aktuellen Preispolitik dies auch jährlich zu tun.


    Frage: Ist es aus eurer Erfahrung besser, selber bei seinem bisherigen Anbieter zu kündigen oder kann man das auch ruhigen Gewissens den neuen Anbieter tun lassen?

    Viele Grüße

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo DenGe,


    da kann man nur mit der Universalantwort mit vier Wörtern antworten:


    Es kommt drauf an!



    Wir lange ist noch die Laufzeit des aktuellen Vertrags? Soll ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden?

    Wir haben schon sehr oft gewechselt (jährlicher Preisvergleich) und haben mal selber gekündigt (Stichwort Sonderkündigung) und ein ander mal den neuen Anbieter kündigen lassen (bei entsprechend länger Vorlaufzeit). Geklappt hat es bisher immer.

  • Hallo DenGe,


    die Kündigung eines laufenden Vertrags durch den neuen Anbieter funktioniert in der Regel problemlos. Mehr zum Anbieterwechsel in diesen Ratgebern:

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    Nur falls infolge einer Preisanpassung das Sonderkündigungsrecht genutzt werden soll, muss man selbst kündigen. Alles dazu steht hier: https://www.finanztip.de/strom…endigungsrecht-strom-gas/


    Viele Grüße!

    Benjamin

    Finanztip-Experte für Energie

  • Wir planen zum Jahresende unseren Strom- und Gasanbieter zu wechseln. Und aufgrund der aktuellen Preispolitik dies auch jährlich zu tun.

    Aus den schon mehrfach erläuterten Gründen würde ich einen Gasanbieter zum 1.10. oder 1.11. wechseln. Bei Gas ist der Jahreswechsel ein strukturell eher ungünstiger Wechseltermin.

    Frage: Ist es aus eurer Erfahrung besser, selber bei seinem bisherigen Anbieter zu kündigen oder kann man das auch ruhigen Gewissens den neuen Anbieter tun lassen

    Ich lasse das regelmäßig den neuen Anbieter machen.


    Wenn Du in der Grundversorgung bist, kannst Du mit 14 Tagen Frist kündigen. Es ist zwar üblich, daß der neue Versorger zum Monatsanfang übernimmt, zwingend ist das aber nicht, prinzipiell geht jeder Tag des Monats.


    Wenn Du diese Option ziehen willst, bekommt der neue Anbieter das nicht mehr zum November gebacken, dann machst Du es besser selber.

  • Hallo,

    Danke für die Antworten. Das hilft mir als Ersteinschätzung. Es handelt sich in meinem Fall nicht um eine Sonderkündigung. Aktuell sind wir bei EWS und auch generell zufrieden, können uns als Familie diesen Luxus aufgrund ausbleibender Lohnerhöhungen einfach nicht mehr leisten. Tatsächlich habe ich Achim Weiss' Beitrag zum Wechseltermin in einem anderen Thread gelesen und finde das Erklärte auch plausibel so. Dieses Vorgehen ist für die Zukunft vorgemerkt. Jetzt wesentlich mehr zu zahlen, nur um dann im nächsten Jahr zum 01.10.2025 zu wechseln macht aber auch irgendwie keinen Sinn. Würde den günstigeren Tarif dann entsprechend etwas länger laufen lassen.

    Viele Grüße,

  • Wie bereits geschrieben ist das eigentlich egal. bei Sonderkündigungsrecht musst Du selber kündigen, sonst ist es oft einfacher den neuen Anbieter kündigen zu lassen.


    Du kannst aber auch einen Monat nach Abschluss bereits den Vertrag kündigen und dann im Laufe des Jahres nach einem neuen Anbieter gucken. Alles kein Problem.


    Der jährliche Versorgerwechsel ist so ziemlich das einfachste und unproblematischste was es gibt. Nimm vielleicht niemand ganz unbekannten oder mit sehr schlechten Bewertungen.

    Ansonsten nur keine Scheu.

  • Aus den schon mehrfach erläuterten Gründen würde ich einen Gasanbieter zum 1.10. oder 1.11. wechseln. Bei Gas ist der Jahreswechsel ein strukturell eher ungünstiger Wechseltermin.

    Darf ich nach den Gründen fragen, warum der 31.12. nicht gut sein soll?
    Ich benötige für mich z.B. Gasrechnung, wo Kalender und Fiskaljahr identisch sind. (Energiesteuer Erstattung beim Zoll)

  • Ich meine, ich hätte das schon einmal in extenso erläutert. Aber gut, schreibe ich es halt nochmal auf.


    Der Energiemarkt ist ein Haifischbecken, in dem seriöse und unseriöse Firmen herumschwimmen. Gerade bei den ganz billigen gibt es Firmen mit einem Ruf wie Donnerhall. Mich kümmert das wenig, ich muß meinen Energielieferanten nicht heiraten, aber ich stelle mich darauf ein.


    Ich habe Zugang zu meinen Zählern (muß also nicht etwa länglich bitte-bitte beim Hausmeister machen, damit er mir den verschlossenen Zählerraum aufschließt). Ich lese meine Zähler einmal in der Woche ab und trage mir die Zählerstände in eine Excel-Liste ein. Hinterlegt ist eine Formel mit dem Tarif. Ich erstelle mir also (wenn Du so willst) jede Woche meine private Zwischenrechnung, und ich weiß natürlich auch, was der Anbieter abgebucht hat. Bei der Gasrechnung ist in dieser Rechnung eine kleine Unsicherheit drin, weil der Brennwert des Gases minimal schwankt, der Unterschied ist aber nicht groß, maximal vielleicht 3% oder so. Beim Strom gibt es diesen Unsicherheitsfaktor nicht.


    Mein Stromverbrauch ist übers Jahr quasi konstant. Mag sein, daß ich im Winter mehr Licht brauche, dafür schluckt im Sommer möglicherweise der Kühlschrank mehr Strom.


    Der Gasverbrauch hingegen ist stark saisonal. Ich habe auf einer Seite einer Verbraucherzentrale mal für die Monate die folgenden Prozentsätze 17%, 15%, 13%, 8%, 4%, 1%, 1%, 1%, 3%, 8%, 12%, 16% gefunden (jeweils Anteil des Jahresverbrauchs). Ich kann diese Zahlen aus meinen Aufzeichnungen bestätigen.


    Die verlangten Abschläge sind typischerweise gleich, nämlich pro Monat 1/12 oder 8,3% des Jahresverbrauchs. Beginnt Dein Vertrag am 01. Oktober des Jahres, dann wirst Du im Oktober 8% des Jahresverbrauchs verbrauchen und 8,3% dessen bezahlen. Das ist praktisch ausgeglichen. Im November verbrauchst Du 12% und bezahlst 8,3%, im Dezember verbrauchst Du 16% und zahlst wieder 8,3%. Du hast in diesen drei Monaten also 36% des Jahresverbrauchs verbraucht, aber nur 25% bezahlt. Du hast also Schulden beim Anbieter, der Anbieter hat von Dir noch Geld zu bekommen.


    Macht der nun im Januar Pleite (wie mir das schon passiert ist!), dann bin ich finanziell auf der besseren Seite.


    Dazu kommt der Zahlungszeitpunkt: Manche Anbieter buchen vorschüssig ab (am Monatsanfang für den kommenden Monat), manche nachschüssig. Ich bin mit meiner Methode etwa 10% im Vorteil, der vorschüssige Abschlag zum 1.1. bezahlt meine "Schulden" des letzten Quartals, so daß dadurch faktisch die Abbuchung nachschüssig wird: Die Abbuchung vom 1.2. bezahlt einen Teil des Verbrauchs des Januars.


    Mein Rückstand gleicht sich in den Monaten aus, in dem ich weniger verbrauche als 8,3% des Jahresverbrauchs. Am Ende des Abrechnungsjahres ist das etwa ausgeglichen (meistens nicht, die meisten Anbieter rechnen die Abschläge eher großzügig). Das Prinzip aber sollte klar geworden sein.


    Als der Gasanbieter damals pleitegegangen ist, haben die Kunden gejammert, die ihren Vertrag beispielsweise zum 1.5. abgeschlossen hatten, die hätten vom Anbieter noch reichlich Geld zurückbekommen müssen, haben es aber aufgrund der Insolvenz nicht bekommen.


    Damals war das noch nicht ausgeklagt, jetzt ist es das: Wenn der Anbieter pleitemacht, hat der Kunde dennoch Anspruch auf den vollen Neukundenbonus.


    Wenn ein solcher Fall auftritt, tut der Kunde gut daran, schnell zu reagieren. Ich weiß ja immer, wo ich stehe. Ich kann jederzeit sagen, ob der Anbieter von mir Geld zu bekommen hat oder ich von ihm. Ist zweiteres der Fall, kann der Kunde noch die beiden letzten Lastschriften zurückholen. Ich brauchte das damals nicht, hätte das aber im Bedarfsfall auch getan.


    Du magst jetzt einwenden, daß der optimale Termin für den Beginn eines Gasvertrags nicht der 1.10., sondern der 1.11. ist. Geschenkt, damit hast Du recht. Vielleicht verschiebe ich den Beginn meines nächsten Gasvertrags ja auch auf den 1.11. Mittlerweile ist das einfacher zu bewerkstelligen, weil sich der Vertrag nach dem ersten fixen Jahr monatsweise verlängert und nicht wie früher gleich wieder ein ganzes Jahr. :)

  • Die Gaspreise sollen ab nächstes Jahr stark steigen. Soll wohl an den Gasnetzgebühren liegen.


    Dann würde es doch Sinn machen, meinen Anbieter ( der eigentlich ganz gute Preise hat) noch schnell zu wechseln auf einen Anbieter, der mir den Gaspreis für ein Jahr zusichert.

    Oder können diese dann auch den Gaspreis wegen der höheren Netzentgelte anziehen lassen?

  • Es gibt Leute, die seit Jahrzehnten in der Grundversorgung sind und es gibt Achim, der sogar den Beginn des Vertrages und den Abbuchungszeitraum optimiert, um noch das letzte Zehntel rauszuquetschen.... :D

  • Es gibt Leute, die seit Jahrzehnten in der Grundversorgung sind und es gibt Achim, der sogar den Beginn des Vertrages und den Abbuchungszeitraum optimiert, um noch das letzte Zehntel rauszuquetschen.... :D

    Nein. Einen Preisvorteil habe ich davon nicht, aber ich mußte halt anders als andere Leute meinem Geld nicht (vergeblich) nachlaufen, als die BEV damals in die Pleite gerutscht ist.

  • Die Gaspreise sollen ab nächstes Jahr stark steigen. Soll wohl an den Gasnetzgebühren liegen.


    Dann würde es doch Sinn machen, meinen Anbieter ( der eigentlich ganz gute Preise hat) noch schnell zu wechseln auf einen Anbieter, der mir den Gaspreis für ein Jahr zusichert.

    Oder können diese dann auch den Gaspreis wegen der höheren Netzentgelte anziehen lassen?

    Manche Anbieter geben nur eine "eingeschränkte Preisgarantie", d.h. sie reichen Umlagen und Abgaben durch, wenn diese erhöht werden. Bei einer "vollständigen Preisgarantie" wäre das nicht der Fall.

  • Ich habe da ein Problem. Nach langer Krankheit bin ich Herbst 2020 nach Hause gekommen. Ich hatte an Energie Lieferanten gar nicht gedacht, vor allem, ich war zufrieden.

    Im August ca von 14 bis 1. 09.. Damusste ich nach Hause: Medikamente Fisiotherapie, Arzttermine usw.Also am 1.09 Nachmittag war ich zu Hause. Mitte September hat mich langjährige Stromlieferant kontaktiert, ob ich tatsächlich kündigen möchte, was ich vernein hatte (erstes mal davon gehört). Enercitie hat mit bedauern meine angebliche Kündigung genommen, datiert 30 08 21, gekommen 2 Monate später.

    Da hab icch den Neun Lieferanten kontaktiert, erst keine Antwort, anzeige bei Polizei hab icc auch gemacht -wegen nicht autoriesierten Lastschriftverfahren und Betrug.

    Von Verbraucher Zentrale hat ich meinen Verträge, eigentlich Beschreibung davon bekommen aber kein mein Unterschrifft . Stromvertrag hatte Zählernr. meins Nachbars - der hat sich auch geärgert. Also, wenn ich nicht rechtzeitlich stornier hätte habe ich strom doppelt bezahlt.

    Endlich habe ich kurze Nachricht von der Firma bekommen: Vertrag und Auftrag sollte ich in meiner Wochnung Unterschrieben haben am 30. und 31 August 2021. Nur nach weislich war ich die Tage noch in Polen. Strom mit falschem Zählernr im September.

    Ich habe Postbank ausdrücklich darauf hinge wiesen und dem Lastschrftverfachren Widersprochen, Auf Grund europeischen Regelungen sogar an die Leitung von Postbank und Deutsche Bank.

    Noch mal: nach etlichen OPs hatte ich andere Sorgen, als nach Lieferanten zu suchen.


    ICH HABE KEINEN VERTRAG MIT DIESER FIRMA:


    MfG

    Yuna

  • Ich weiss, das es fast ein Buch ist, aber auf Datenschutz habe ich geachtet. Ich habe noch viel mehr Probleme.

    Alles, was ich schreibe habe ich in meinen Dokumenten.

    Kurz über mich: emrentnerin seit 2014.

    Pflegegruppe 3 Schwerbehinderung 60mitG, 64 Jahre alt.

    MfG

    Yuna

  • Vorweg:

    Es ist besser, für ein neues Problem ein neues Thema zu eröffnen, als sich an ein altes dranzuhängen.

    Ich ahne zwar, was bei Dir los ist, kann Deinen obigen langen Text aber nicht verstehen und will jetzt nicht das Spekulieren anfangen. Ich könnte mir auch vorstellen, was jetzt Dein akutes Problem ist. Es ist für Dich vermutlich besser, wenn Du bei Dir vor Ort Hilfe findest.


    Wenn Dir hier im Forum einer helfen soll, müßtest Du Deine Geschichte nochmal aufschreiben, so daß man sie versteht. Vergiß vor allem am Schluß Deine konkrete Frage nicht.

  • Vielleicht verschiebe ich den Beginn meines nächsten Gasvertrags ja auch auf den 1.11. Mittlerweile ist das einfacher zu bewerkstelligen, weil sich der Vertrag nach dem ersten fixen Jahr monatsweise verlängert und nicht wie früher gleich wieder ein ganzes Jahr. :)

    Du hast es gut!

    Du verschiebst nach einem Jahr Laufzeit mit der dann beginnenden Kündigungsfrist von nur noch einem Monat nur um einen Monat.

    Die, deren Vertrag aber am Jahrsende endet, müssen 11 Monate auf Boni verzichten. ;(

    Dann gibt es noch die, die z.B. wegen Nebenkostenabechnungen gerne auf das Kalenderjahr abgestimmte Rechnungen haben möchten. Das klappt eigentlich nie, weil es z.B. turnusmäßige Ablesungen mit Zwischenrechnungen und viele andere Gründe der Lieferanten für eine Zwischenrechnung gibt.

    Wenn man selbst nicht gekündigt hat, kommt die Rechnung auch für mehr als ein Jahr irgendwann.

    berghaus 06.12.24