Bis zu welcher Höhe Zinseinnahmen ohne aus der Familienversicherung herauszufallen?

  • Ich bin Alleinverdiener und meine Frau ist über mich krankenfamilienversichert. Sie verfügt über keinerlei Erwerbseinkommen, lediglich über Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen. Bis zu welcher Höhe darf meine Frau Zinseinnahmen erzielen, ohne dass sie aus der Familienversicherung herausfällt?

    Nach meinen Recherchen liegt die Einkommensgrenze für die Familienversicherung grundsätzlich bei 505 Euro im Monat. Dazu kommt der Sparerpauschbetrag in Höhe von 1000€.

    Ich möchte daher erfragen, ob Sie in unserem Fall zusammengenommen 7060 € Zinsen bekommen kann, ohne die Familienversicherung zu gefährden.

  • Finanztip schreibt dazu:

    "Die Werbungskostenpauschale liegt für Angestellte bei 1.230 Euro im Jahr, also 102,50 Euro im Monat (§ 9a Einkommenssteuergesetz EStG). Das bedeutet also, dass familienversicherte Angestellte ein Gesamteinkommen von 607,50 Euro brutto im Monat haben können.

    ...

    Miet- und Pachteinnahmen gehören auch dazu. Kapitalerträge, etwa Zinsen auf Sparbücher oder Dividenden und Gewinne aus Wertpapier- und Fondsverkäufen gehören zum Einkommen. Für diese gibt es allerdings einen Sparerfreibetrag von 1.000 Euro pro Jahr (§ 20 Absatz 9 EstG). Kapitalerträge bis zum Sparerfreibetrag haben keinen Einfluss auf das Gesamteinkommen, das für die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung relevant ist."

    Einkommensgrenze für die Familienversicherung
    Einkommensgrenze in der Familienversicherung 2024: Wie viel Dein Ehepartner verdienen darf & welche Freibeträge gelten.
    www.finanztip.de
  • Finanztip schreibt dazu:

    "Die Werbungskostenpauschale liegt für Angestellte bei 1.230 Euro im Jahr, also 102,50 Euro im Monat (§ 9a Einkommenssteuergesetz EStG). Das bedeutet also, dass familienversicherte Angestellte ein Gesamteinkommen von 607,50 Euro brutto im Monat haben können.

    Das schon, aber einen Werbungskostenabzug gibts halt nur, wenn eine Erwerbstätigkeit vorliegt.

    Miet- und Pachteinnahmen gehören auch dazu. Kapitalerträge, etwa Zinsen auf Sparbücher oder Dividenden und Gewinne aus Wertpapier- und Fondsverkäufen gehören zum Einkommen. Für diese gibt es allerdings einen Sparerfreibetrag von 1.000 Euro pro Jahr

    Ja, Miet- und Pachteinnahmen gehören dazu, Kapitalerträge aber nicht.

    Der Threadstarter ist also auf dem richtigen Dampfer: Wenn die Ehefrau nur Kapitaleinkünfte hat, darf sie davon 12 * 505 + 1000 = 7060 € haben, wenn sie familienversichert bleiben will.

    Wenn einer genau peilt, kann er auch die Teilfreistellungsquote berücksichtigen. Wenn die Kapitaleinkünfte also ausschließlich aus Aktien-ETFs stammen, dürfen es um die 10.000 € Kapitaleinkünfte aus Aktien-ETFs sein.