Zinsen Privatdarlehen

  • Liebe Community,


    ich habe eine Frage zur Besteuerung eines Privatdarlehens.


    Der Firma meines Schwiegervaters habe ich Geld geliehen. Fester Zins mit fester Laufzeit und jährlicher Ausschüttung.


    Bei der Daten Anforderung beim Finanzamt, zum Einpflegen in die Steuer-App, ist mir aufgefallen, dass ich jetzt auch schon im zweiten Jahr immernoch keine Steuern auf die ausgezahlten Zinsen zahlen musste, bzw diese bei den Kapitalerträgen gar nicht auftauchen.


    Habe ich einen Denkfehler? Zahlt man bei einem Privatdarlehen keine Steuern auf die Gewinne? Hat mein Schwiegervater die Erträge nicht dem Finanzamt gemeldet?


    Ich hoffe ihr könnt mir behilflich sein.


    Besten Dank!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Der Firma meines Schwiegervaters habe ich Geld geliehen. Fester Zins mit fester Laufzeit und jährlicher Ausschüttung.


    Bei der Daten Anforderung beim Finanzamt, zum Einpflegen in die Steuer-App, ist mir aufgefallen, dass ich jetzt auch schon im zweiten Jahr immernoch keine Steuern auf die ausgezahlten Zinsen zahlen musste, bzw diese bei den Kapitalerträgen gar nicht auftauchen.


    Habe ich einen Denkfehler? Zahlt man bei einem Privatdarlehen keine Steuern auf die Gewinne? Hat mein Schwiegervater die Erträge nicht dem Finanzamt gemeldet?

    Es handelt sich um ein privates Darlehen. Die Zinserträge sind ebenfalls steuerpflichtig.
    Du selbst musst sie in deiner Steuererklärung unter der Rubrik "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben", angeben denn die Firma deines Vaters hat von den gezahlten Zinsen natürlich keine Steuern einbehalten.

    Die Firma deines Schwiegervaters hat/wird vermutlich den Zinsaufwand als Betriebsausgaben angegeben haben.


    Ob der Ertrag bei dir persönlich mit 25 % Abgeltungsteuer oder mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert wird, ist von bestimmten Gegebenheiten abhängig, die man nicht mit zwei Sätzen in der "Kurzfassung" erläutern kann.