Hallo zusammen,
meine fondsgebundene Lebensversicherung ist abgelaufen und ich möchte mir nun die Fondsanteile zu meinem Online Broker übertragen lassen. Dazu habe ich auch eine „Bescheinigung der Anschaffungsdaten zur steuerlichen Behandlung des Depotübertrags“ bekommen, die ich dort abgeben muß. Meine Frage nun: wenn ich diese Anteile in nächster Zeit verkaufen möchte und den Erlös in anderweitige ETFs oder Aktien anlegen will, muß ich irgendwas beachten? Auf den Erlös des Verkaufs muß ich ja dann keine Steuer zahlen wegen dieser Bescheinigung.
Danke schon mal für Eure Hilfe!
LG