Bescheinigung der Anschaffungsdaten zur steuerlichen Behandlung des Depotübertrags

  • Hallo zusammen,
    meine fondsgebundene Lebensversicherung ist abgelaufen und ich möchte mir nun die Fondsanteile zu meinem Online Broker übertragen lassen. Dazu habe ich auch eine „Bescheinigung der Anschaffungsdaten zur steuerlichen Behandlung des Depotübertrags“ bekommen, die ich dort abgeben muß. Meine Frage nun: wenn ich diese Anteile in nächster Zeit verkaufen möchte und den Erlös in anderweitige ETFs oder Aktien anlegen will, muß ich irgendwas beachten? Auf den Erlös des Verkaufs muß ich ja dann keine Steuer zahlen wegen dieser Bescheinigung.

    Danke schon mal für Eure Hilfe!

    LG

  • Meine fondsgebundene Lebensversicherung ist abgelaufen und ich möchte mir nun die Fondsanteile zu meinem Online Broker übertragen lassen. Dazu habe ich auch eine „Bescheinigung der Anschaffungsdaten zur steuerlichen Behandlung des Depotübertrags“ bekommen, die ich dort abgeben muß.

    Ich weiß, was bei Depotübertragungen von Bank zu Bank zu geschehen hat (die abgebende Bank muß nämlich die Anschaffungsdaten ohne Mitwirkung des Kunden weitergeben). Ich vermute mal, das wird in Deinem Fall nicht anders sein. Im Zweifelsfall leitest Du die Bescheinigung zu Deiner Depotbank weiter, ggf. dann halt zusätzlich.

    Wenn ich diese Anteile in nächster Zeit verkaufen möchte und den Erlös in anderweitige ETFs oder Aktien anlegen will, muß ich irgendwas beachten? Auf den Erlös des Verkaufs muß ich ja dann keine Steuer zahlen wegen dieser Bescheinigung.

    Meines Wissens mußt Du dabei nichts Spezielles beachten. Was mit dem Erlös des Verkaufs passiert, hängt von den Details ab. Wenn Du Gewinn gemacht haben solltest (was ich Dir wünschen möchte), kann es schon sein, daß Du auf den Gewinn Steuer zahlen mußt.

    Immerhin: Besser hohe Steuer auf Gewinne zahlen als keine Steuer auf Verluste

  • Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, sorry: die Lebensversicherung habe ich VOR 2005 abgeschlossen, heißt, der Gewinn hiervon wird nicht besteuert. Also dürfte keine Steuer anfallen, wenn ich JETZT die alten Anteile verkaufe. Sehe ich das richtig? Erst wenn ich NACH dem Depotübertrag Gewinne erwirtschafte, muß ich ab diesem Zeitpunkt Steuern zahlen auf KÜNFTIGE Gewinne

    Achim Weiss: Danke schon mal für Deine Antwort! :)