Erbengemeinschaft mit mehreren Immobilien, Grundbücher bereinigen

  • Eine Erbengemeinschaft, bestehend aus 3 Geschwistern, hat mehrere Immobilien geerbt. Es stehen überall die drei Geschwister im Grundbuch. Welche Vor- / Nachteile hätte es, wenn, bei angenommen drei gleichwertigen Grundstücken, jedes Geschwisterteil ein Grundstück alleinig übernimmt, um gegebenenfalls Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen (verkaufen/behalten).

  • Vom Vorgehen war dies leider nicht schlau. Man hätte im Zuge der Erbauseinandersetzung gleich die Objekte den Geschwistern zuteilen sollen. D.h. dirket das jeweilige Geschwisterteil auf das Objekt eintragen und nicht alle jeweils zu 1/3.

    Die Umtragung ist wohl einmalig im Zuge der Erbschaft kostenfrei. Diese wäre jetzt nochmal zu bezahlen.

    Die Frage ist, ob die Erbengemeinschaft noch besteht oder ob diese bereits abgewickelt wurde. Hierzu steuerrechtlichen Rat sowie Notar befragen. Danach richtet sich die Grunderwerbssteuer.

    Sollte die Erbengemeinschaft noch bestehen wäre gem. §3 Nr. 6 Satz 3 GrEtG Grundsteuerwerbsfrei.

    Ansonsten fällt Grunderwerbststeuer an.