Deutscher Wohnort, Kapitalerträge Österreich

  • Hallo zusammen!

    Ich habe online gesucht und lande irgendwie nicht so richtig auf den Seiten. Hier gibt es doch bestimmt ein paar fachkundige Community-Mitglieder, die da eine Idee haben. :)

    Mein Wohn- und Arbeitsort ist in Deutschland.

    Ich habe nun (u.a.) Kapitalerträge in Österreich, die von dem Anbieter nicht an das Finanzamt gemeldet werden. Es obliegt also meiner Pflicht, dass das versteuert wird.

    Eine Steuernummer in Österreich habe ich (natürlich auch eine Deutsche).

    Muss ich jetzt in Österreich eine Steuererklärung machen? Wenn ja, gibt es da eine vereinfachte Form (da ich ja nur diese Erträge und sonst keine Einkünfte in dem Land habe)?

    Und wie gebe ich das dann in Deutschland an?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!!

    Grüße

  • Man gibt ausländische (nicht versteuerte) Kapitalerträge in der Steuererklärung an. Kann mir kaum vorstellen, dass Du dazu nichts gefunden hast, das betrifft doch jeden der Weltsparen benutzt oder direkt bei anderen Banken anlegt!?

    Mag sein, dass Deine österreichische Steuernummer etwas daran ändert, wüsste aber nicht, dass.

  • Man gibt ausländische (nicht versteuerte) Kapitalerträge in der Steuererklärung an. Kann mir kaum vorstellen, dass Du dazu nichts gefunden hast, das betrifft doch jeden der Weltsparen benutzt oder direkt bei anderen Banken anlegt!?

    Mag sein, dass Deine österreichische Steuernummer etwas daran ändert, wüsste aber nicht, dass.

    Hallo! Also das habe ich schon gefunden, dass man das so angeben kann / muss. Aber inwiefern ich das in Österreich angebe und dort versteuern lasse, fand ich nicht.

    Die Kapitalertragssteuer wird in Österreich nicht automatisch abgeführt.

  • Für mich stellt sich erstmal die Frage, wieso du eine österreichische Steuernummer hast. Bist du österreichischer Staatsbürger und lebst und arbeitest mittlerweile in Deutschland?

    Ich habe auch Kapitalerträge im Ausland (in meinem Fall Niederlande), aber trotzdem keine niederländische Steuernummer. Daher muss ich die Kapitalerträge nur in meiner deutschen Steuererklärung (Anlage KAP) angeben, eine Steuerpflicht in den Niederlanden liegt nicht vor.

  • Für mich stellt sich erstmal die Frage, wieso du eine österreichische Steuernummer hast. Bist du österreichischer Staatsbürger und lebst und arbeitest mittlerweile in Deutschland?

    Ich habe auch Kapitalerträge im Ausland (in meinem Fall Niederlande), aber trotzdem keine niederländische Steuernummer. Daher muss ich die Kapitalerträge nur in meiner deutschen Steuererklärung (Anlage KAP) angeben, eine Steuerpflicht in den Niederlanden liegt nicht vor.

    Als ich damals investiert habe, war nicht klar, wie der Erträge versteuert werden. Damals stand zur Debatte, ob es Mieterträge sind / Einkommenssteuer oder Kapitalerträge.

    Mittlerweile wird es als Kapitalerträge geführt. Man hat aber damals für alle Kunden mittels eine Kanzlei (kostenfrei) eine Steuernummer beantragt, weil man zunächst von Mieterträgen / Einkommenssteuer ausgegangen ist.

    D.h. ich gebe es einfach in meiner Steuererklärung als ausländische Kapitalerträge an und das wars? Dann ist alles super.

  • Als ich damals investiert habe, war nicht klar, wie der Erträge versteuert werden. Damals stand zur Debatte, ob es Mieterträge sind / Einkommenssteuer oder Kapitalerträge.

    Mittlerweile wird es als Kapitalerträge geführt. Man hat aber damals für alle Kunden mittels eine Kanzlei (kostenfrei) eine Steuernummer beantragt, weil man zunächst von Mieterträgen / Einkommenssteuer ausgegangen ist.

    D.h. ich gebe es einfach in meiner Steuererklärung als ausländische Kapitalerträge an und das wars? Dann ist alles super.

    Moooment.

    Das ist der Fall, wenn Du als in Deutschland steuerflichtiger Kapitalerträge im Ausland erhalten hast.

    Bei Dir scheint es ja ein besonders besonderer Fall zu sein, wenn dafür Kanzleien Steuernummern auf Vorrat beantragen!?

    Z.B. stellt sich die Frage ob es inzwischen für die Österreicher oder für die Deutschen geklärt ist, dass es Kapitalerträge sind oder für beide.

    Könnte mir vorstellen, dass das unterschiedlich gesehen wird!?

    Ich würde das bei so einem obskuren Fall entweder einen Steuerberater fragen oder warum nicht die Kanzlei, die anscheinend dieses Konstrukt betreut?

    Jedenfalls würde ich mich nicht auf Äußerungen im Forum verlassen, von Leuten, die erstens nur die Situation in einem der beteiligten Staaten (halbwegs) kennen und zweitens noch nichtmal wissen, was Du da eigentlich gemacht hast.

  • Richtig. Anfangs waren sich die Ämter und andere in Österreich nicht einig oder sicher, ob das als Mieteinnahmen oder Kapitalerträge gilt. Mittlerweile ist man dort wohl einer Meinung. Die Steuernummern durch die Kanzlei gab's damals direkt zu Beginn als Service. Mittlerweile für Neukunden nicht mehr

    Ich habe bei meinem Finanzamt angerufen, wurde an meinen Sachbearbeiter weitergeleitet. Die wollen das als ausländische Kapitalerträge haben.

    Danach richte ich mich jetzt erst mal.

    @itschytoo's und natürlich hätte ich mich alleinig auf die Aussagen von Forenmitgliedern gestüzt. Gleichzeitig schätze ich aber den Austausch und den Eindruck anderer. :)