Alles anzeigenAuch ungeplante Krankenhausaufenthalte lassen sich bis zu einem gewissen Grad planen. Teil dieses Plans ist z.B. dass du deine Versichertenkarte - hier in der Funktion der 'Klinik-Card' . direkt zwischen Personalausweis und ggf. Notfallkarte stecken hast.
Ob die PBeaKK (Postbeamtenkrankenkasse) ihren noch vorhandenen Mitgliedern (neue zahlende gibts ja praktisch nicht mehr) inzwischen auch so ein Kärtchen zusteckt? Vor 10 Jahren war das m. K. noch nicht der Fall.
Welche Vorteile habe ich denn als nachweislich (also ausweislich der Versichertenkarte) gesetzlich Versicherter bei einem ungeplanten Krankenhausaufenthalt gegenüber einem nachweislich privat Versicherten? Bis auf die theoretische Sache, dass ein bedarfsplanmäßiges Krankenhaus einen eingewiesenen GKVler gefälligst zu behandeln hatr, dagegen nicht zwingend auch einen eingewiesenen PKVler, fallen mir da eher Nachteile statt Vorteile ein.
Und wie schon von Dr. Schlemann erwähnt, die PBeaKK ist weder richtig 'gesetzlich' noch richtig 'privat', also nix Halbes und nix Ganzes. Die taugt jedenfalls nicht als Messlatte für irgendwelche Vergleiche "GKV-PKV".
Wie es deiner Tante bei ihrem damaligen Krankenhausaufenthalt ergangen ist, das spottet natürlich jeder Beschreibung, hätte so nie passieren dürfen.
Interessehalber kurz gegoogelt.Unter
https://www.allianz.de/gesundheit/private-krankenversicherung/kostenuebernahme/#uebersicht
wird heute, zumindest bei der Allianz, immer noch so abgerechnet. Allein der Abschnitt, "...Wer prüft, ob die berechnete Behandlung auch stattgefunden hat? Dies obliegt alleine dem Patienten bzw. der Patientin, also der versicherten Person. Nur sie weiß, was im Behandlungszimmer passiert ist und kann somit prüfen, ob alles auf der Rechnung seine Richtigkeit hat. Da solche Aufstellungen für einen Laien oft sehr komplex sind, gibt es spezielle Computerprogramme (sogenannte GOÄ-Prüfsoftware), die auch bei den Versicherern für die Überprüfung genutzt werden...", ist sowas von realitätsfremd. Wie soll der Patient während der OP seine OP prüfen.