Vergleich von 2 PKV Angeboten + mögliche Alternativen für männlich 38, Angestellter, 2 kinder (1 und 4) 3tes Kind möglich

  • Interessehalber kurz gegoogelt.Unter

    https://www.allianz.de/gesundheit/private-krankenversicherung/kostenuebernahme/#uebersicht

    wird heute, zumindest bei der Allianz, immer noch so abgerechnet. Allein der Abschnitt, "...Wer prüft, ob die berechnete Behandlung auch statt­gefunden hat? Dies obliegt alleine dem Patienten bzw. der Patientin, also der versicherten Person. Nur sie weiß, was im Behand­lungs­zimmer passiert ist und kann somit prüfen, ob alles auf der Rechnung seine Richtig­keit hat. Da solche Aufstellungen für einen Laien oft sehr komplex sind, gibt es spezielle Computer­programme (soge­nannte GOÄ-Prüf­soft­ware), die auch bei den Versicherern für die Über­prüfung genutzt werden...", ist sowas von realitätsfremd. Wie soll der Patient während der OP seine OP prüfen.

  • Unter

    https://www.allianz.de/gesundh…tenuebernahme/#uebersicht

    wird heute, zumindest bei der Allianz, immer noch so abgerechnet.

    Aber da steht doch:


    "Anders sieht es bei einem voll- oder teils­tationären Aufent­halt in der Klinik oder im Kranken­haus aus. Hier kann die versicherte Person die Chip­karte bei der Auf­nahme vor­legen. Die Unter­bringungs­kosten des Kranken­hauses werden dann in der Regel direkt mit der privaten Kranken­versicherung abge­rechnet. Der oder die PKV-Versicherte muss in diesem Fall nicht in Vor­leistung treten.


    Diese Regelung ist sinn­voll, da die Behand­lungs­kosten im Kranken­haus leicht bis in die Tausende Euro gehen können. Haben Sie die Chip­karte bei der Auf­nahme nicht dabei, kann das Kranken­haus die direkte Kosten­über­nahme bei der privaten Kranken­versicherung anfordern."

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Aber da steht doch:


    "Anders sieht es bei einem voll- oder teils­tationären Aufent­halt in der Klinik oder im Kranken­haus aus. Hier kann die versicherte Person die Chip­karte bei der Auf­nahme vor­legen. Die Unter­bringungs­kosten des Kranken­hauses werden dann in der Regel direkt mit der privaten Kranken­versicherung abge­rechnet. Der oder die PKV-Versicherte muss in diesem Fall nicht in Vor­leistung treten.


    Diese Regelung ist sinn­voll, da die Behand­lungs­kosten im Kranken­haus leicht bis in die Tausende Euro gehen können. Haben Sie die Chip­karte bei der Auf­nahme nicht dabei, kann das Kranken­haus die direkte Kosten­über­nahme bei der privaten Kranken­versicherung anfordern."

    Und weiter unten heißt es:

    "...Auf der Chip­karte für privat ­Versicherte sind die versicherten stationären Leistungen (Einbett-, Zwei­bett­zimmer, allgemeine Kranken­haus­leistungen im tariflichen Umfang) gespeichert und werden auf­grund Ihrer Höhe in der Regel direkt zwischen Kranken­haus und Versicherungs­unter­nehmen abge­rechnet. Jedoch: Arzt­rechnungen werden auch bei einem stationären Aufent­halt direkt mit dem Versicherten abgerechnet..."

  • Ok, wenn man weit runter scrollt und die FAQs ausklappt. :)


    Arztrechnungen sind bei stationären Aufenthalten i.d.R. der deutlich kleinere Teil der Rechnung. Beispiel meines Vaters: 10.398,75 EUR stationärer Aufenthalt, Arztrechnungen einige hundert EUR.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ok, wenn man weit runter scrollt und die FAQs ausklappt. :)


    Arztrechnungen sind bei stationären Aufenthalten i.d.R. der deutlich kleinere Teil der Rechnung. Beispiel meines Vaters: 10.398,75 EUR stationärer Aufenthalt, Arztrechnungen einige hundert EUR.

    Jaja, auch das Kleingedruckte lesen bzw. den Realitätscheck machen. OK, Spaß beiseite.


    Mit einigen hundert Euro für einen Arzt bei einem Krankenhausaufenthalt, sage ich mal Glück gehabt. Klar, möglich ist alles. Doch, wenn man sich klar macht, daß eine normale Handwerkerstunde - vor kurzem hatte ich einen Elektriker im Haus - heute schon ca. 100,- Euro ausmacht, dann liegen wohl normale Arztrechnungen schon deutlich über einigen hundert EUR.

    Ich persönlich verstehe dieses Miss- oder Mistmanagement nicht. Warum schaffen es die Verantwortlichen nicht untereinander sauber, kunden- und patientenfreundlich abzurechnen? Sorry - blöder Vergleich, aber dafür bin ich bekannt -, ich gehe in ein Restaurant und zahle danach. Eine Woche später kommt eine Rechnung von einem französischen Winzer - klar, ich habe eine Glas Wein getrunken. Dann kommt eine Rechnung von einem regionalen Gemüsebauer - logisch ich habe Gemüse gegessen. Und dann kommt noch eine Rechnung von einem englischen Fischer - klar, ich hatte ja Fisch.

    Da bin ich wieder mit meiner poppeligen GKV - ich lege meine Karte hin, "zahle mit meinem guten Namen" und "a Ruh is".

  • dann liegen wohl normale Arztrechnungen schon deutlich über einigen hundert EUR.

    Leider nein! Das ist ja die himmelschreiende Ungerechtigkeit wenn ich mir anschaue, was z.B. meine Frau als erfahrene Gynäkologin mit langem Studium, Promotion etc. pro Stunde für Praxisvertretungen verdient und dann Rechnungen unserer Handwerker daneben lege!


    Da ich selbst zeitlebens privat versichert bin, kenne ich Arztrechnungen aller Couleur. Mehr als 100-200 EUR ist wirklich ziemlich selten.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Sorry - blöder Vergleich, aber dafür bin ich bekannt -, ich gehe in ein Restaurant und zahle danach. Eine Woche später kommt eine Rechnung von einem französischen Winzer - klar, ich habe eine Glas Wein getrunken. Dann kommt eine Rechnung von einem regionalen Gemüsebauer - logisch ich habe Gemüse gegessen. Und dann kommt noch eine Rechnung von einem englischen Fischer - klar, ich hatte ja Fisch.

    Da bin ich wieder mit meiner poppeligen GKV - ich lege meine Karte hin, "zahle mit meinem guten Namen" und "a Ruh is".

    Der Vergleich gefällt mir. Runder wird er mit folgendem Abschluss: "Mit meiner popeligen GKV gehe ich zu McDonalds, bestelle einen einfachen Hamburger mit pappigen Pommes Frites und eine Cola light, lege meine Karte hin und zahle mit meinem guten Namen". ^^

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Der Vergleich gefällt mir. Runder wird er mit folgendem Abschluss: "Mit meiner popeligen GKV gehe ich zu McDonalds, bestelle einen einfachen Hamburger mit pappigen Pommes Frites und eine Cola light, lege meine Karte hin und zahle mit meinem guten Namen". ^^

    Gut, satt sind wir in beiden Fällen, und wenn ich bei dem großen M Salat und Wasser bestelle, habe ich mich sogar gesund ernährt.

    Noch eine Ergänzung: "Mit meiner poppeligen GKV..." diniere ich rund um die Uhr, während der Oberkellner nur am Sonntag vorbeischaut - selbst so erlebt, wie ich eine Woche im Krankenhaus war und die Privatpatienten am Sonntag Vormittag von einem leger gekleideten Chefarzt ihre Chefarzt-Visite bekamen. Wir, auch die Privatpatienten, mußten herzhaft lachen. Klar, daß für diese Vsite mit Sicherheit ein höherer Satz abgerechnet wurde. Soll nicht heißen, daß die Privatpatienten ansonsten eine schlechte Behandlung erhielten, aber eben nur von normalen Kellner, um in unserem Bild zu bleiben.

    Und mit meiner leicht abgeänderten Bestellung beim großen M komme ich sogar deutlich günstiger weg. Nun lege ich mich leicht zurück und genieße die musikalische Einspielung "Ich liebe es"

  • Noch eine Ergänzung: "Mit meiner poppeligen GKV..." diniere ich rund um die Uhr, während der Oberkellner nur am Sonntag vorbeischaut - selbst so erlebt, wie ich eine Woche im Krankenhaus war und die Privatpatienten am Sonntag Vormittag von einem leger gekleideten Chefarzt ihre Chefarzt-Visite bekamen. Wir, auch die Privatpatienten, mußten herzhaft lachen. Klar, daß für diese Vsite mit Sicherheit ein höherer Satz abgerechnet wurde.

    Wenn wir schon am Scherzen sind:

    Woher weißt du das? Etwa weil du versehentlich auch so eine Sonntagsrechnung erhalten hast? Immerhin hast du ihn ja gesehen; das kostet etwas ;)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977