Ehegattenübergreifender Freistellungsauftrag für Kapitalerträge - werden bestehende Verlustvorträge übernommen?

  • Hallo zusammen,

    meine Frau und ich betreiben unsere Depots beim selben Broker und haben zum 01.01.2025 einen ehegattenübergreifenden Freistellungsauftrag eingerichtet.


    Nun habe ich in meinem Verlustvortrag noch einige realisierte Aktienverluste. Werden diese zum 01.01.2025 "mit übertragen" und können auch weiterhin genutzt werden?
    Oder stellt der Broker zum 31.12.2024 eine Verlustbescheinigung aus, welche ich zukünftig mit realisierten Gewinnen über die Steuererklärung rückholen muss?

    Meine bisherigen Google-Recherchen zu dem Thema waren leider nicht mit Erfolg gekrönt..

    Danke und Gruß

    Crytch

  • Nun habe ich in meinem Verlustvortrag noch einige realisierte Aktienverluste. Werden diese zum 01.01.2025 "mit übertragen" und können auch weiterhin genutzt werden?
    Oder stellt der Broker zum 31.12.2024 eine Verlustbescheinigung aus, welche ich zukünftig mit realisierten Gewinnen über die Steuererklärung rückholen muss?


    Meine bisherigen Google-Recherchen zu dem Thema waren leider nicht mit Erfolg gekrönt..

    Vermutlich meinst Du:

    Der Verlusttopf Aktien bei meiner Depotbank weist noch einen Verlust auf. Wird dieser Verlusttopf ins Folgejahr übertragen?

    Ja, wird er. Hinweis: Den Verlusttopf Aktien kannst Du nach geltender Rechtslage nur mit Aktiengewinnen ausgleichen. Wenn Du welche hast, wird erst der Verlusttopf ausgeglichen, dann der Sparerfreibetrag berücksichtigt.

    Wenn Du eine Verlustbescheinigung beantragst (bis zum 15.12. des Jahres), werden die Verlusttöpfe auf 0 gestellt. Dann kannst Du die bescheinigten Verluste nur über die Steuererklärung ausgleichen.

  • Vermutlich meinst Du:

    Der Verlusttopf Aktien bei meiner Depotbank weist noch einen Verlust auf. Wird dieser Verlusttopf ins Folgejahr übertragen?

    Ja, wird er.

    Auch wenn wir bis dato individuelle Freistellungsaufträge hatten, die ab 01.01.2025 als ehegattenübergreifender Freistellungsauftrag läuft?

  • Ja.

    Der Verlusttopf verschwindet im nächsten Jahr nicht. Wenn Du dann einen Gewinn machst, schaut die Bank als Erstes, ob ein Verlust vorhanden ist und verrechnet diesen. Erst danach (falls noch mehr Gewinn vorhanden) schaut sie, ob ein Freistellungsauftrag da ist.

  • Ja.

    Der Verlusttopf verschwindet im nächsten Jahr nicht. Wenn Du dann einen Gewinn machst, schaut die Bank als Erstes, ob ein Verlust vorhanden ist und verrechnet diesen. Erst danach (falls noch mehr Gewinn vorhanden) schaut sie, ob ein Freistellungsauftrag da ist.

    Super, merci. War auch mein Verständnis, aber ich habe im Netz absolut nichts dazu gefunden.

    Immer nur zum Standard-FSA.