Hallo zusammen,
meine Frau und ich betreiben unsere Depots beim selben Broker und haben zum 01.01.2025 einen ehegattenübergreifenden Freistellungsauftrag eingerichtet.
Nun habe ich in meinem Verlustvortrag noch einige realisierte Aktienverluste. Werden diese zum 01.01.2025 "mit übertragen" und können auch weiterhin genutzt werden?
Oder stellt der Broker zum 31.12.2024 eine Verlustbescheinigung aus, welche ich zukünftig mit realisierten Gewinnen über die Steuererklärung rückholen muss?
Meine bisherigen Google-Recherchen zu dem Thema waren leider nicht mit Erfolg gekrönt..
Danke und Gruß
Crytch