ETF mit Sparplan

  • Hallo,

    mein Schwiegersohn ist in jungen Jahren verstorben. Er hatte auf seinen Namen ETF mit Sparplan für seine beiden Nichten angelegt. Die beiden Nichten haben bereits für die Umbuchung auch schon ein Depot. Wie kann ich das Geld jetzt "umgebucht"?


    Ich bin ein blutiger Laie und die Frage ist für Kenner evtl. blöde.

    Vielen Dank im Voraus.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo und Willkommen im Finanztip-Forum.


    Wenn es auf den Namen des Verstorbenen angelegt ist, ist es Teil der Erbmasse.

    Die ETFs gehören jetzt also den Erben des Schwiegersohns.

    Wenn die Erben bereit sind, den Willen des Verstorbenen zu ehren, können sie natürlich die Depots den Nichten schenken, dass ist aber (wenn es nicht im Testament festgelegt ist) eine rein freiwillige Sache.


    Zum eigentlichen Vorgang: Dafür findet eine unentgeltliche Depotübertragung statt*, das dauert ca 2-4 Wochen und dann sind die Wertpapiere im Zieldepot.


    Der Vorgang kann vom Zieldepot (hier also jeweils einer Nichte) oder dem abgehenden Depot angestoßen werden. Für gewöhnlich ist es besser die Papiere zu "holen", also bei der Zielbank den Antrag einzureichen.


    Zusammenfassung (Annahme die Erben sind bereit ihre(!) Wertpapiere den Nichten zu schenken):

    - Formular "Depotübertragung" der Bank der Nichte suchen und ausfüllen

    - Unterschrift Erziehungsberechtigter von Empfänger (=Nichte)

    - Unterschrift Absender (=Erbe(n))


    Achtung: Wenn das Depot groß ist (> 20.000 Eur), wird Schenkungssteuer fällig (je nach Verwandheitsgrad Erben zu Nichten). Wenn die Erben die Eltern des Verstorbenen sind und somit die Großeltern der Nichten, sollte das aber kein Problem sein.


    *"unentgeltlich" bedeutet hier, dass kein Verkauf/Kauf stattfindet sondern die Wertpapiere verschenkt werden. Dabei bleiben die Anschaffungsdaten erhalten, d.h. die Gewinne werden nicht realisiert und es wird keine Kapitalertragsteuer fällig**. Aber kostenlos ist diese Übertragung auch.


    **Es wird sinnvoll sein, die Gewinne einmal zu realisieren solange die Nichten kein Einkommen haben und somit dank Nichtveranlagungsbescheinigung keine Kapitalertragssteuern zahlen müssen. Das hat aber schon nichts mehr mit dem Vorgang der Übertragung zu tun.

  • Wie von itchtoo schon hervorrragend erklärt ist das kein Hexenwerk. Bei der empfangenden Bank gibt es Formulare für sowas (Depotübertrag mit Eigentümerwechsel).


    Aber - auch das hat der Vorredner bereits toll erklärt - das Erbrecht ist zu beachten! Soweit ich das sehe sind die ETF zum Zeitpunkt des Todes Eigentum des Schwiegersohns gewesen (keine rechtliche Beratung). Es ist also unbedingt Sache der Erben (gesetzlichen oder laut Testament) zu entscheiden, ob sie etwas verschenken möchten oder nicht (bzw. den offenbar bekannten Willen des Verstorbenden umzusetzen).