Hallo,
Thema Besteuerung beim Wechsel von Erwerbsminderungsrente in Altersrente ( in dem Fall Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung).
Lt.Einkommensteuergesetz (EStG)§ 22 Arten der sonstigen Einkünfte.
(Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EstG)
wird bei einem direkten Wechsel der Besteuerungsanteil aus der vorherigen Rente bestehen und man berechnet den neuen steuerfreien Betrag aus der Rentensumme des ersten vollständigem Rentenbezugs-Jahrs der neuen Rentenart mit dem Besteuerungsanteil aus der vorher bezogenen Rentenart.
Nun wird an das FA folgendes gemeldet. Rentensumme und Beginn des Bezugs der neuen Rente als "Rentenbeginn".
Meine Lst--Hilfe meint jetzt, damit müsste sie auch den schlechteren Freibetrag berechnen. Es gäbe keine andere Möglichkeit. Würde sie den ursprünglichen Rentenbeginn der Erstrente angeben, würde das FA das überschreiben, da auf der elektronischen Jahres-Meldung nur der neue Rentenbeginn vermerkt ist.
Das kann doch nicht sein! Wie übermittelt man, dass es eine vorher bezogene Rente gab und sich nur die Rentenart geändert hat? Wird das tatsächlich einfach vom FA zu ungunsten des Steuerzahlers (und gegen die Gesetzeslage) überschrieben, obwohl dem FA ja der vorherige Rentenbezug auch vorliegt aus den Meldungen der vergangenen Jahre.
Danke für Hilfe