Rente für Ehepartner in Elternzeit ausgleichen

  • Hi zusammen,


    bei uns zuhause wird einkommen 50/50 geteilt (auch weil wir beide relativ gleich verdienen). Auch in der elternzeit haben wir alles erst einmal 50/50 geteilt. nach einer weile war aber klar, dass 50% arbeiten und 50% carearbeit nicht langfristig geht, da wir länger als erhofft auf eine außerhäusliche betreuung warten mussten.


    die lage ist also die, dass meine partnerin ca. 16 monate länger in (unbezahlter) elternzeit war und auch jetzt erst einmal in teilzeit wieder angefangen hat zu arbeiten. nicht weil sie nicht will, sondern weil sie sich nachwievor eben mittags um unser kind kümmert. also ist für uns weiterhin klar: wir teilen unser gehalt 50/50 auf, einfach weil carearbeit auch arbeit ist.


    leider weiß der staat ja nur bedingt davon. soweit ich es verstanden habe, bekommt man für die bis zu 3 jahre rentenpunkte anerkannt, wenn man ausschließlich in elternzeit ist. dann aber natürlich auch nur entsprechend dem durchschnittseinkommen in deutschland (meine partnerin liegt klar darüber). und in teilzeit bekommt man dann gar nichts mehr angerechnet.


    nach langer einleitung jetzte meine fragen:

    1. wie könnten wir die rente meiner frau ausgleichen? da wir noch lange keine 50 sind können wir etwa nicht einfach rentenpunkte kaufen. und auch nicht weil wir beide angestellt sind.

    2. sehen wir generell etwas ganz falsch und sollten ganz anders darüber nachdenken? :)


    danke für euren input

  • Hallo.


    Da gehst Du an verschiedenen Stellen von falschen Annahmen aus, daher solltet Ihr Euch einen Termin zur Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung holen. Dort kann man Euch sagen, was aktuell an Ansprüchen durch die Kindererziehung und die Teilzeitarbeit entsteht. Das könnt Ihr dann mit dem Vergleichen, was ansonsten an Ansprüchen entstanden wäre.

    Falls Ihr diese Differenz innerhalb der Rentenversicherung ausgleichen wollt, so werden sich da auch Wege finden lassen.

    Ggf. ist die Nachzahlung für Ausbildungen möglich. Solange das Betriebsrentenstärkungsgesetz 2 nicht verabschiedet ist, sind die 50 Jahre keine zwingende Voraussetzung für den Ausgleich von Abschlägen, daher besteht dort grundsätzlich auch eine Möglichkeit.

    Genaueres wird man bei der Beratung sagen können.

  • Kann es sein, daß Deine Tastatur kaputt ist? Offensichtlich stimmt da irgendwas mit den Umschalttasten nicht.

    Bei uns zuhause wird Einkommen 50/50 geteilt (auch weil wir beide relativ gleich verdienen). Auch in der Elternzeit haben wir alles erst einmal 50/50 geteilt. nach einer Weile war aber klar, dass 50% Arbeiten und 50% Carearbeit nicht langfristig geht, da wir länger als erhofft auf eine außerhäusliche Betreuung warten mussten.

    Jedes Paar steht letztlich vor der Frage, wie man das gemeinsame Leben fair finanziert.

    Meine Partnerin [war] ca. 16 Monate länger in (unbezahlter) Elternzeit ... und [hat] auch jetzt erst einmal in Teilzeit wieder angefangen ... zu arbeiten. ... weil sie sich nach wie vor eben mittags um unser Kind kümmer[n muß]. Also ist für uns weiterhin klar: Wir teilen unser Gehalt 50/50 auf.

    Wie könnten wir die Rente meiner Frau ausgleichen? Da wir noch lange keine 50 sind, können wir etwa nicht einfach Rentenpunkte kaufen.

    Ich halte das nicht für schwierig. Du rechnest aus, wie hoch der Ausgleich wäre und gibst ihr dieses Geld dann. Der Preis von Rentenpunkten ist ja bekannt (bzw. Dein Rentenbeitrag). Sie legt dieses Geld dann nach ihren Vorstellungen an; sie dürfte schlau genug sein, das Geld langfristig anzulegen und nicht zu verprassen. Der Frugalist Noelting macht das beispielsweise so, wie er in seinem Blog geschrieben hat (Nein, ich suche das jetzt nicht für Dich heraus). Meiner Kenntnis bis zu 2 Rentenpunkte kann man für 1 Schuljahr nachkaufen, wenn man noch keine 45 ist. Das wird in Eurem Fall kein Gamechanger sein, aber vielleicht doch ein Baustein.